Wohngebäudeversicherung im Ruhrgebiet
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Eigentum · Ruhrgebiet

Wohn­gebäude­versicherung

Wer ein Haus besitzt, schützt damit oft sein größtes Vermögen. Die Wohn­gebäude­versicherung deckt Schäden am Gebäude selbst – durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Ohne sie kann ein Brand oder Rohrbruch schnell existenzbedrohend werden.

65 %
ELEMENTAR-QUOTE NRW
Anteil der Wohngebäude in NRW mit Elementarschutz (Ende 2025) — gut jedes dritte Haus ist gegen Starkregen und Hochwasser nicht versichert.
+18 Pkt.
SEIT 2020
2020 lag die Quote in NRW noch bei 47 Prozent — die Flutereignisse haben das Bewusstsein verändert.

Quelle: GDV, Naturgefahrenreport / Elementar-Versicherungsdichte je Bundesland.

GEBÄUDE ODER HAUSRAT — WAS GEHÖRT WOHIN?
  • Alles Beweglichewas bei einem Umzug mitkäme: Möbel, Kleidung, Technik.
  • Auch Einbruchdiebstahl und Raubdie Gefahr, die es am Gebäude nicht gibt.
  • Fahrräder und Wertsachenmit eigenen Grenzen und Einschlüssen.
  • Mieter brauchen nur diesedas Gebäude versichert der Eigentümer.

Der wichtigste Zusatz für beide: Elementarschutz gegen Starkregen und Überschwemmung — er ist in keiner Standarddeckung automatisch enthalten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Der Schutz der Wohngebäudeversicherung gilt für das im Versicherungsschein genannte Haus.
  • Die Wohn­gebäude­versicherung deckt Schäden am Gebäude selbst – durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
  • Im Pott ist Wohneigentum oft älter und wurde über Jahrzehnte umgebaut — Zechenhaus, Siedlungshaus, Mehr­familien­haus in der Familie.

Was die Wohn­gebäude­versicherung wirklich abdeckt.

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Das Gebäude inkl. fest verbauter Bestandteile
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Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel
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Optional Elementar­schäden (Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch)
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Oft Mehrkosten wie Aufräum- und Abbruchkosten

Sie wollen wissen, ob das auf Ihre Lage passt? Fragen Sie kurz — wir antworten auch auf die halbe Frage zwischendurch.

Worauf es bei der Wohn­gebäude­versicherung im Ruhrgebiet ankommt.

Entscheidend sind der richtige Neuwert und passende Bausteine. Gerade der Elementarschutz wird bei zunehmenden Wetterextremen wichtiger. Wir vergleichen Bedingungen und achten darauf, dass Ihr Gebäude vollständig und korrekt bewertet ist.
SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

— Was das im Ruhrgebiet bedeutet

Im Pott ist Wohneigentum oft älter und wurde über Jahrzehnte umgebaut — Zechenhaus, Siedlungshaus, Mehr­familien­haus in der Familie. Solche Gebäude sind versicherungstechnisch keine Neubauten, und genau das wird in Standardtarifen gern übersehen.

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

— Aus der Beratungspraxis im Ruhrgebiet
Wohn­gebäude­versicherung / Gebäude­versicherung / Haus­versicherung

Neben dem Wetter ist Feuer ein ernstzunehmendes Risiko für Immobilienbesitzer. Zerstört ein Brand die gesamte Immobilie oder zumindest einen Teil davon, kann leicht ein Schaden von einigen Hunderttausend Euro entstehen. Aus eigener Kraft wäre dieser finanzielle Verlust nicht zu stemmen.

Das dritte Risiko, gegen das sich Immobilienbesitzer absichern können, sind Leitungswasserschäden . Besonders wenn ein Haus älter ist und auch das Leitungsnetz in die Jahre gekommen ist, kann dieser Versicherungs­schutz sehr wertvoll werden. Platzt ein Rohr; sind schnell Wände oder Geschossdecken durchnässt und das Wasser hinterlässt dauerhafte Spuren. Den Schutz gegen Sturm-, Feuer- und Leitungswasserschäden können Sie in einer gemeinsamen („verbundenen“) Wohngebäudeversicherung abschließen . Sie können sich aber auch nur für einzelne dieser Leistungen entscheiden.

Der Schutz der Wohngebäudeversicherung gilt für das im Versicherungsschein genannte Haus. Sollen Nebengebäude wie eine Garage, eine alte Scheune auf dem Grundstück oder ein Gartenhaus mitversichert werden, müssen Sie dies in der Regel beim Versicherer mit angeben. Im Haus gilt der Versicherungs­schutz für alle fest mit der Immobilie verbundenen Gegenstände. Dazu zählen in der Regel zum Beispiel fest verklebte Teppichböden oder auch Parkett.

Trotz Versicherungs­schutz kann es zum Streit mit dem Versicherer kommen: Er will vielleicht nur anteilig für einen Schaden zahlen, da die Versicherungs­summe zu niedrig gewählt worden war.

Um diesem Streit vorzubeugen, sollten Sie wenn möglich von Beginn an mit dem Versicherer zusammenarbeiten und mit ihm den Wert der Immobilie bestimmen. Denn wenn die Versicherungs­gesellschaft mit Hilfe Ihrer Angaben den Wert des Hauses selbst ermittelt, kann sie sich im Schadensfall nicht gegen die Zahlung wehren mit dem Argument, Sie hätten den Versicherungswert zu niedrig kalkuliert.

Die Wohngebäudeversicherung ist eine gleitende Neuwert­versicherung . Das bedeutet, dass es keine feste Leistungsober­grenze gibt. Die Summe, die der Versicherer im Schadensfall zahlt, wird ständig an den aktuellen Wert der Immobilie angepasst.

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Sie bei einem Totalschaden so viel Geld bekommen, dass Sie Ihr Haus am gleichen Standort zu den aktuellen Preisen wieder aufbauen können.

Generell zahlt die Wohn­gebäude­versicherung nicht für die Folgen von wetterbedingten Überschwemmungen. Tritt beispielsweise ein Fluss über die Ufer oder läuft nach Starkregen der Keller voll, übernimmt der Wohngebäudeversicherer in der Regel nicht die Kosten für das Abpumpen des Wassers, und er zahlt auch nicht für Schäden am Haus.

Elementar­versicherung

Gegen die Folgen von Naturgewalten wie Überschwemmung, Lawinen und Erdrutsch können Sie sich nur schützen, wenn Sie zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung auch eine Elementar­schadenzusatz­versicherung vereinbaren.

Naturgefahren-Check

Prüfen Sie hier mit Eingabe ihrer Postleitzahl, welche Unwetterschäden in der Vergangenheit in der Region entstanden sind.

Selbstständig oder mit eigenem Betrieb?
Der Gewerbe-Risiko-Check zeigt in wenigen Minuten, wo sich für Ihren Betrieb eine Prüfung lohnt – kostenlos, ohne Anmeldung, zur Orientierung.
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— IM DETAIL

Wohn­gebäude­versicherung. Was wirklich zählt.

Die Punkte, an denen Verträge sich im Ernstfall unterscheiden. Nachprüfbares Fachwissen — keine Werbeversprechen.

Versichert ist der Wiederaufbau, nicht der Marktwert

Gegenstand ist das Haus selbst samt allem, was fest dazugehört: Mauerwerk, Dach, Heizung, Sanitär, fest verlegte Böden. Bezahlt wird der Wiederaufbau, nicht der Marktwert — der Kaufpreis taugt deshalb nicht als Versicherungs­summe.

Ab Werk enthalten sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck und Erdbeben sind Elementargefahren und nur mit gesondertem Einschluss gedeckt.

Elementarschutz: der Zusatz, der am meisten trägt

Starkregen braucht keinen Fluss in der Nähe, er kann jedes Grundstück erwischen. Läuft Wasser von der Straße oder vom Hang gegen das Haus, oder drückt es durch die Kanalisation zurück, springt die normale Gebäude­versicherung nicht ein.

Ob und zu welchem Preis sich das versichern lässt, hängt an der Gefährdungszone des Gebäudes. In stark gefährdeten Lagen wird der Schutz teurer oder die Selbst­beteiligung höher; ganz unmöglich ist er selten. Eine Rückstau­sicherung setzen viele Versicherer voraus — sinnvoll ist sie ohnehin.

Pflichten, deren Verletzung den Schutz kostet

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Anbauten, Wintergärten, Garagen oder Photovoltaik­anlagen, die nie gemeldet wurden.
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Wochenlanger Leerstand, ohne den Versicherer zu informieren.
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Instandhaltung, die liegen bleibtder bekannte, nicht reparierte Dachschaden ist der Klassiker.
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Wasserleitungen, die bei längerer Abwesenheit im Winter nicht abgestellt werden.
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Bauarbeiten am Gebäude ohne Anzeige; für diese Zeit gelten andere Regeln.

Das sind Obliegenheiten. Wer sie verletzt, muss mit einer Kürzung rechnen, im Extremfall mit vollständiger Ablehnung.

Wer im Bergsenkungs­gebiet wohnt, liest zusätzlich nach, welche Schadenursachen der Vertrag aufzählt — daran entscheidet sich, was getragen wird.

Den Wert sauber ermitteln

Der Marktstandard ist der gleitende Neuwert: Grundlage sind meist der Wert von 1914 und ein jährlich angepasster Baupreisfaktor. Das wirkt sperrig, nutzt aber handfest — die Summe wächst mit den Baukosten und hält die Unter­versicherung fern.

Modernisierungen heben den Wiederaufbauwert. Im Altbaubestand der Region ist das der Regelfall: neue Heizung, Dämmung, ausgebautes Dachgeschoss. Ungemeldet reicht die Summe im Ernstfall nicht.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

— SPEZIALTHEMEN

Rund ums Eigentum.

Haftung und Spezialfälle des Immobilienbesitzes: vom Öltank bis zum Mehr­familien­haus.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

Finanzieren & umschulden

Baufinanzierung in Ruhrgebiet. Und die Anschlussfinanzierung gleich mit.

Kaufen, bauen, modernisieren oder umschulden — wir vergleichen über 400 Möglichkeiten und rechnen die Struktur, nicht nur den Zins. Läuft Ihre Zinsbindung in den nächsten Jahren aus, ist das der günstigste Moment, sich zu kümmern: Ein Forward-Darlehen sichert den Zins bis zu mehrere Jahre im Voraus.

Kauf oder Bau
Tilgung, Zinsbindung, Eigenkapital und Fördermittel (z. B. KfW) in einer Rechnung, die auch die Nebenkosten kennt.
Anschlussfinanzierung
Angebot der Hausbank prüfen statt einfach verlängern — nach unserer Erfahrung ist die Prolongation selten das beste Angebot.
Umschuldung nach 10 Jahren
§ 489 BGB: nach zehn Jahren ist jedes Darlehen mit 6 Monaten Frist kündbar — unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung.

Die Vermittlung von Immobiliardarlehen erfolgt durch Patrick Warych, selbstständiger Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i GewO (siehe Impressum).

Selbst rechnen: Wert 1914 und Versicherungssumme berechnen. Wohnfläche, Ausstattung, Keller, Garage — der Rechner schätzt den Wert 1914 und rechnet ihn auf heute hoch. Zum Rechner →

Häufige Fragen zur Wohn­gebäude­versicherung.

Was ist der Unterschied zur Hausrat­versicherung?

Die Wohn­gebäude­versicherung schützt das Gebäude selbst, die Hausrat Ihr bewegliches Eigentum darin. Beides greift bei unterschiedlichen Schäden – zusammen ergeben sie den vollständigen Schutz.

Ist Starkregen automatisch versichert?

Nein – Überschwemmung und Starkregen sind nur über den Elementar­baustein abgedeckt. Wir prüfen Ihr Risiko und ob der Baustein sinnvoll ist.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Meist über den sogenannten gleitenden Neuwert (Wert 1914 + Baupreisindex). Wir sorgen dafür, dass Ihr Gebäude nicht unterversichert ist.

Starkregen zwischen Emscher und Ruhr: Bekomme ich Elementarschutz?

Meist ja — die Konditionen hängen von der ZÜRS-Zone des Objekts ab. Wir fragen die Einstufung konkret an und vergleichen die Anbieter, die in Ihrer Lage zeichnen, statt pauschal zuzusagen.

Zahlt man im Ruhrgebiet mehr für die Auto­versicherung?

Teilweise ja: Die Regionalklassen bilden die Schadenbilanz einer Zulassungsregion ab, und einige Revierstädte liegen dort ungünstig. Umso mehr lohnt der Blick auf die übrigen Stellschrauben — Fahrerkreis, Fahrleistung, Werkstattbindung und die Bedingungen, die im Schadenfall zählen.

Das gehört dazu.

— UND JETZT?
Wohn­gebäude­versicherung: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
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