Gladbeck · Wohn­gebäude­versicherung

Wohn­gebäude­versicherung in Gladbeck

Das Haus in der Familie

Wenn ein Haus über Generationen weitergegeben wird, stammt der Vertrag oft aus einer anderen Zeit. Wert, Umbauten und eingeschlossene Gefahren gehören dann auf den aktuellen Stand.

Ein Vertrag, der so alt ist wie der letzte Eigentümer­wechsel, ist nicht deshalb schlecht — aber er stammt aus einer anderen Klausel-Generation, und der Unterschied zeigt sich ausgerechnet im Ernstfall. Nach dem Versicherungs­vertrags­gesetz darf der Versicherer die Leistung kürzen, wenn der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde: die brennende Kerze, das offene Dachfenster beim Unwetter, das nicht abgestellte Wasser im Winterurlaub — also genau die Momente, die in einem seit Jahrzehnten bewohnten Haus irgendwann vorkommen.

Neuere Tarife enthalten häufig einen Verzicht auf diesen Einwand; in Verträgen aus früheren Jahrzehnten fehlt er oder ist der Höhe nach begrenzt. Das ist eine der wenigen Klauseln, die nicht über einen Prozentpunkt Beitrag entscheiden, sondern über den gesamten Schaden. Beim Haus, das in der Familie weitergegeben wird, gehört deshalb zuerst die Police auf den Tisch, nicht der Tarifvergleich: Steht der Verzicht drin, und gilt er unbegrenzt?

Sind Wert, Umbauten und eingeschlossene Gefahren noch die von damals, oder hat das Haus sich weiterentwickelt, während der Vertrag stehen blieb? Oft lässt sich die Lücke im bestehenden Vertrag schließen, ohne ihn aufzugeben — ein alter Vertrag kann Bedingungen enthalten, die es neu so nicht mehr gibt, und die gibt man nicht ohne Not her.

Wir sagen Ihnen, was Ihr Vertrag aus welcher Zeit mitbringt, was ihm fehlt und auf welchem Weg beides zusammenkommt.

59 %
der Wohngebäude hatten 2025 eine Elementar­schaden­versicherung — rund vier von zehn also nicht. Starkregen und Hochwasser sind ohne diesen Baustein nicht versichert
12 %
des gesamten Schadenaufwands der Wohn­gebäude­versicherung entfielen 2025 auf Sturm, Hagel und Elementargefahren — der Rest auf andere Ursachen
NRW
gehört 2025 zu den zwei Bundesländern mit dem höchsten versicherten Schadenaufwand durch Elementargefahren

Was eine Wohn­gebäude­versicherung wirklich leistet.

Die Grunddeckung ist bei allen Anbietern ähnlich — die Unterschiede stehen in den Bausteinen. Elementar­schäden, Photovoltaik, Nebengebäude: jedes einzeln zu vereinbaren.

  • Das Gebäude inkl. fest verbauter Bestandteile
  • Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel
  • Optional Elementar­schäden (Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch)
  • Oft Mehrkosten wie Aufräum- und Abbruchkosten
SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

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Die Vermittlung von Immobiliardarlehen erfolgt durch Patrick Warych, selbstständiger Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i GewO (siehe Impressum).

Häufige Fragen.

Was ist der Unterschied zur Hausrat­versicherung?

Die Wohn­gebäude­versicherung schützt das Gebäude selbst, die Hausrat Ihr bewegliches Eigentum darin. Beides greift bei unterschiedlichen Schäden – zusammen ergeben sie den vollständigen Schutz.

Ist Starkregen automatisch versichert?

Nein – Überschwemmung und Starkregen sind nur über den Elementar­baustein abgedeckt. Wir prüfen Ihr Risiko und ob der Baustein sinnvoll ist.

Was kostet mich das?

Die Beratung kostet Sie nichts. Wir sind Makler und leben von der Courtage, die im Beitrag sowieso drin ist — ob Sie sich beraten lassen oder nicht, ändert daran nichts. Heißt im Klartext: Auch wer beim Vergleichs­portal selbst abschließt, zahlt die Vergütung mit — spart also kein Geld, sondern nur die Beratung, das Know-how und einen Makler, der für seine Empfehlung geradesteht. Alles andere würden wir vorher schriftlich mit Ihnen festhalten.

Wie geht das los?

Mit einem Gespräch, ohne Unterlagenberg. Wir wollen wissen, was Sie machen, was Sie haben und was im Ernstfall wehtun würde. Dann prüfen wir die Verträge, vergleichen den Markt und sagen Ihnen klar, was wir empfehlen — und warum. Was Sie davon umsetzen, ist Ihre Sache.

In welchen Städten sind Sie unterwegs?

Im ganzen Revier: Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Gelsenkirchen, Oberhausen, Herne, Bottrop, Mülheim, Gladbeck, Velbert und Hattingen gehören zu unserem Gebiet. Wenn Sie knapp außerhalb wohnen, fragen Sie einfach trotzdem — wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir die Richtigen für Sie sind.

Was ist bei älteren Zechen- und Siedlungs­häusern zu beachten?

Diese Häuser wurden über Jahrzehnte umgebaut und erweitert. Wer Anbauten, neue Dächer oder Heizungen dem Versicherer nie gemeldet hat, ist mit einer Summe von damals versichert — im Schadenfall wird dann anteilig gekürzt. Die Aktualisierung kostet nichts und verhindert genau das.

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