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Firmenrechtsschutz
Die Firmenrechtsschutzversicherung gehört zu den dringend empfohlen Versicherungen für Unternehmen und Gewerbe.
Das Ruhrgebiet lebt von Betrieben, die anpacken: Handwerk, Logistik, Werkstätten, Dienstleister rund um Industrie und Bau — von Dortmund über Essen und Duisburg bis Bochum, Gelsenkirchen und Oberhausen. Wo mit Maschinen, Fahrzeugen und auf fremden Grundstücken gearbeitet wird, entscheidet weniger der Beitrag als die Frage, welche Tätigkeiten überhaupt im Vertrag stehen.
- Für die meisten Betriebe ist der Arbeitsrechtsschutz der wichtigste, gefolgt von Verkehr für betriebliche Fahrzeuge.
- Die Firmenrechtsschutzversicherung gehört zu den dringend empfohlen Versicherungen für Unternehmen und Gewerbe.
- Die Firmenrechtsschutzversicherung oder auch Gewerberechtsschutzversicherung kommt für Kosten juristischer Streitigkeiten auf und schafft Chancengleichheit vor Gericht.
Unabhängige Beratung und Vergleich
Firmenrechtsschutzversicherung in Kürze
Allgemeine Informationen zur Firmenrechtsschutzversicherung
Die Firmenrechtsschutzversicherung oder auch Gewerberechtsschutzversicherung kommt für Kosten juristischer Streitigkeiten auf und schafft Chancengleichheit vor Gericht. Dabei gilt der Versicherungsschutz neben dem Firmeninhaber für alle im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter in Ausübung ihrer Tätigkeit. Je nach gewähltem Tarif und Leistungsumfang sichert der Firmenrechtsschutz eine Vielzahl an Streitigkeiten vor den verschiedensten Gerichten ab. Viele Versicherer bieten für ihre Kunden eine kostenlose telefonische Rechtsberatung an. Hier werden Kosten erstattet, bevor es überhaupt zu einem Rechtsstreit kommt.
Schadensbeispiele für eine Firmenrechtsschutzversicherung
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
- ArbeitsrechtsschutzKündigungsschutzklagen und Streit mit Mitarbeitern.
- VertragsrechtsschutzStreit mit Lieferanten und Kunden, je nach Tarif eingeschränkt.
- Straf- und OrdnungswidrigkeitenrechtsschutzVerteidigung bei Fahrlässigkeitsvorwürfen.
- Verkehrsrechtsschutz für Firmenfahrzeugeinklusive Fahrer.
- Forderungseinzugoffene Rechnungen eintreiben ist meist nur ein Zusatzbaustein.
- Streit, der schon läuftWartezeiten von drei Monaten sind üblich.
- Gesellschafterstreitin den meisten Tarifen ausgeschlossen.
- Vorsätzliche Straftatenkeine Verteidigung bei nachgewiesenem Vorsatz.
Der Firmenrechtsschutz ist ein Baukasten — welche Module lohnen, hängt am Betrieb.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
Firmenrechtsschutz im Detail.
Aus welchen Bausteinen sich der Schutz zusammensetzt
Zur Auswahl stehen üblicherweise Arbeitsrecht, Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrecht vor den Finanzgerichten, Verkehrsrecht für die betrieblichen Fahrzeuge sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Jeder dieser Bausteine lässt sich einzeln vereinbaren.
Am schwersten wiegt für die meisten Betriebe der Arbeitsrechtsschutz. Kündigungen, Abmahnungen und Streit um Zeugnisse oder Vergütung sind die häufigsten Anlässe — und sie kommen unabhängig von der Betriebsgröße vor.
Was der Rechtsschutz nicht leistet
Offene Forderungen gegen Kunden lassen sich damit nicht eintreiben, solange der Vertragsrechtsschutz nicht ausdrücklich eingeschlossen ist — und auch dann gelten Mindeststreitwerte. Streit um Bauarbeiten am eigenen Betriebsgebäude ist, wie im privaten Bereich, praktisch immer ausgenommen.
Dazu kommt die Wartezeit von in der Regel drei Monaten. Wer abschließt, weil sich ein Streit bereits abzeichnet, bekommt dafür keine Deckungszusage.
Wer im Vertrag mitversichert ist
Versicherungsnehmer ist das Unternehmen. Mitversichert sind in der Regel die gesetzlichen Vertreter und die Beschäftigten, solange sie beruflich handeln. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist die saubere Trennung zwischen privatem und betrieblichem Bereich besonders wichtig.
Der Beitrag bemisst sich meist nach Branche, Umsatz und Mitarbeiterzahl. Ändert sich eine dieser Größen deutlich, gehört das gemeldet — sonst kann der Versicherer im Schadenfall nacherheben oder die Leistung anpassen.
Warum das Arbeitsrecht den Ausschlag gibt
Der Arbeitsrechtsschutz auf Arbeitgeberseite deckt die Auseinandersetzungen mit Beschäftigten ab: Kündigungsschutzklage, Streit über Abmahnungen, Zeugnisse oder Vergütung. Anders als beim Rechtsschutz für Arbeitnehmer geht es hier oft um Verfahren mit erheblichem Streitwert.
Prüfen Sie, ob Verfahren vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz mitversichert sind. Dort zahlt jede Seite ihre Kosten selbst, gleich wie das Verfahren ausgeht — genau daraus zieht der Baustein seinen Wert.
Typische Schadenfälle
- Eine Kündigung wird vor dem Arbeitsgericht angegriffen.
- Ein Mitarbeiter klagt auf Nachzahlung von Überstunden.
- Das Finanzamt beanstandet nach einer Prüfung die Behandlung von Leistungen.
- Nach einem Unfall mit dem Firmenwagen streiten die Beteiligten über die Schuldfrage.
Woran die Deckung im Schadenfall scheitert
Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Der benötigte Baustein war nicht vereinbart — häufig fehlt der Vertragsrechtsschutz.
- Der Streit war bei Vertragsabschluss bereits absehbar, die Wartezeit noch nicht abgelaufen.
- Es ging um eine Baustreitigkeit am eigenen Betriebsgebäude, die praktisch immer ausgeschlossen ist.
- Der Anwalt wurde beauftragt, bevor die Deckungszusage vorlag.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Was kostet uns die Gewerbeberatung?
Nichts obendrauf. Wir werden über die Courtage vergütet, die im Beitrag sowieso steckt. Wenn wir jemals etwas anderes vereinbaren, dann vorher und schriftlich.
Welche Bausteine brauchen wir wirklich?
Für die meisten Betriebe ist der Arbeitsrechtsschutz der wichtigste, gefolgt von Verkehr für betriebliche Fahrzeuge. Vertragsrechtsschutz ist sinnvoll, wenn Forderungen gegen Kunden häufiger streitig werden.
Gibt es eine Wartezeit?
Ja, für die meisten Bereiche drei Monate. Ein Streit, der bei Vertragsabschluss bereits absehbar war, ist nicht versicherbar — deshalb lohnt der Abschluss, bevor etwas ansteht.
Müssen wir alles kündigen und neu machen?
Nein. Was läuft und passt, bleibt. Getauscht wird nur, wo der Betrieb wirklich besser dasteht — und niemals, bevor der neue Schutz sicher greift.
Kommen Sie auch in den Betrieb?
Klar, wenn es hilft: Wo mit Maschinen, Material oder auf fremden Baustellen gearbeitet wird, sieht man vor Ort mehr als am Bildschirm. Geht es nur um Verträge, sparen Sie sich mit einem Video-Termin die Zeit.
