Start › Pferde­haftpflicht
Versichern & Absichern · Ruhrgebiet

Pferde­haftpflicht

Ein Pferd wiegt mehrere hundert Kilo und reagiert schneller, als man eingreifen kann. Geht es durch, trifft es ein Auto, einen Radfahrer oder einen Zaun. Die Pferde­haftpflicht trägt solche Schäden, damit Sie nicht mit Ihrem Vermögen haften.

ohne
VERSCHULDEN — wer ein Tier hält, haftet nach § 833 Satz 1 BGB für dessen Schäden auch dann, wenn er alles richtig gemacht hat
Satz 2
§ 833 BGB mildert die Haftung nur für NUTZtiere — beim Freizeitpferd greift sie nicht, dort bleibt es bei der Haftung ohne Verschulden
keine
PFLICHTVERSICHERUNG für Pferde in NRW — anders als beim großen Hund. Die Haftung besteht trotzdem, nur eben ungedeckt
— Was das im Ruhrgebiet bedeutet

Zwischen den Revierstädten liegen mehr Reitställe, als viele denken — vom Freizeitpferd am Stadtrand bis zum Turnierpferd im Verein. Wir schauen auf Tier, Nutzung und Risiko, nicht auf Pauschaltarife.

Das Wichtigste in Kürze
  • Für Reit­beteiligungen und Pflegepferde kommt es auf die Gestaltung der Nutzung an.
  • Wer regelmäßig startet, sollte das im Vertrag ausdrücklich wiederfinden.
  • Bei einer Reitbeteiligung sollte ausdrücklich im Vertrag stehen, dass Fremdreiter eingeschlossen sind.
Was zählt

Warum Sie haften

§ 833 BGB macht den Tierhalter für Schäden seines Tieres verantwortlich. Für Reit­beteiligungen und Pflegepferde kommt es auf die Gestaltung der Nutzung an.

✓
Personen-, Sach- und Vermögens­schäden durch das Pferd,
✓
Schäden bei Ausritt, auf der Weide und im Stall, je nach Tarif,
✓
Reitbeteiligung und Fremdreiter, wenn dies ausdrücklich eingeschlossen ist,
✓
Schäden durch Weidezaunausbruch.
Im Revier besonders wichtig

Wo Reitwege an Straßen, Radwegen und Bahntrassen entlanglaufen, ist die Gefahr eines Zusammenstoßes höher als auf dem Land. Prüfen Sie deshalb die Deckungssumme für Personenschäden und die Regelung zur Reitbeteiligung.

Beratung

Wir vergleichen die Bedingungen mit Ihnen und sagen Ihnen, welche Fälle ausdrücklich eingeschlossen sein sollten. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.

Reitbeteiligung und Pensionsstall

Steht Ihr Pferd im Pensionsstall, haftet der Betrieb für seine Anlagen, Sie aber für Ihr Pferd. Bei einer Reitbeteiligung sollte ausdrücklich im Vertrag stehen, dass Fremdreiter eingeschlossen sind. Lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.

Auch Fremdbetreuung, etwa wenn jemand das Pferd füttert oder bewegt, gehört in die Bedingungen.

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Schäden durch das Pferd an Personen, Sachen und VermögenHalterhaftung ohne Obergrenze (§ 833 BGB).
  • Reit­beteiligungen und Fremdreitermitversichert, wenn vereinbart.
  • Flurschäden und Schäden an gemieteten Boxen und Weiden.
  • Ungewollter Deckaktje nach Tarif eingeschlossen.

Ein durchgehendes Pferd auf der Landstraße ist der Grund, warum die Deckungssumme hoch sein muss.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Selbstständig oder mit eigenem Betrieb?
Der Gewerbe-Risiko-Check zeigt in wenigen Minuten, wo sich für Ihren Betrieb eine Prüfung lohnt – kostenlos, ohne Anmeldung, zur Orientierung.
Risiko-Check starten
Pferde­haftpflicht — neutral eingeordnet.
Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
✓ Kostenfrei✓ Freie Anbieterauswahl✓ Kein Verkaufsdruck
Termin buchenAnfrage senden

Pferde­haftpflicht im Detail.

Wer haftet, wenn etwas passiert

Nach § 833 BGB haftet der Tierhalter für Schäden seines Tieres. Wer Halter ist, hängt davon ab, wer das Pferd auf eigene Rechnung hält und über seine Nutzung bestimmt. Bei Reitbeteiligung, Pflegepferd oder Verkauf mit Probezeit ist das nicht immer eindeutig. Wir klären das vor dem Vertrags­abschluss.

Fälle, die wir im Ruhrgebiet häufig sehen

✓
Ausritt an Straßen oder Radwegen, bei dem das Pferd scheut.
✓
Pferd bricht aus der Weide aus und läuft auf eine Straße.
✓
Reitbeteiligung, bei der ein Fremdreiter stürzt oder einen Schaden verursacht.
✓
Schaden beim Verladen oder Führen durch ein anderes Pferd oder eine Person.

Gerade bei Fremdreitern und Reit­beteiligungen zahlt sich eine ausdrückliche Regelung im Vertrag aus.

Deckungssumme und Bedingungen

Die Summe für Personenschäden sollte hoch sein, denn solche Schäden können über Jahre laufen. Prüfen Sie außerdem, ob Schäden auf fremdem Gelände, bei Turnieren und auf Wanderritten eingeschlossen sind. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Selbst rechnen

Der Vergleichsrechner, den wir auch nutzen.

Tarife zuerst selbst vergleichen — mit demselben Rechner wie in unserer Beratung. Der Rechner ist unserem Maklerbüro zugeordnet: Schließen Sie dort ab, übernehmen wir die Betreuung und ordnen das Ergebnis auf Wunsch persönlich ein. Er wird erst geladen, wenn Sie ihn öffnen; vorher geht kein Aufruf an covomo.de. Lieber gleich gemeinsam? Anfrage senden.

Beim Öffnen wird der Rechner von covomo.de (Deutschland) eingebettet — Details in der Datenschutzerklärung. Lädt er nicht: Rechner in neuem Fenster öffnen.

Häufige Fragen.

Was kostet mich das?

Die Beratung kostet Sie nichts. Wir sind Makler und leben von der Courtage, die im Beitrag sowieso drin ist — ob Sie sich beraten lassen oder nicht, ändert daran nichts. Heißt im Klartext: Auch wer beim Vergleichs­portal selbst abschließt, zahlt die Vergütung mit — spart also kein Geld, sondern nur die Beratung, das Know-how und einen Makler, der für seine Empfehlung geradesteht. Alles andere würden wir vorher schriftlich mit Ihnen festhalten.

Reicht die Privat­haftpflicht nicht aus?

Nein. Sie deckt Schäden, die man selbst verursacht — für Schäden durch ein Pferd greift sie nicht. Der Grund ist die Tierhalterhaftung: Sie besteht auch dann, wenn niemandem ein Vorwurf zu machen ist. Genau dafür gibt es die eigene Deckung.

Sind Ausritte im Gelände und Turniere eingeschlossen?

Ausritte in der Regel ja. Turniere, Kutschfahrten und jede entgeltliche Nutzung sind der Punkt, an dem Verträge auseinandergehen — teils eingeschlossen, teils nur gegen Zuschlag, teils ausgeschlossen. Wer regelmäßig startet, sollte das im Vertrag ausdrücklich wiederfinden.

In welchen Städten sind Sie unterwegs?

Im ganzen Revier: Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Gelsenkirchen, Oberhausen, Herne, Bottrop, Mülheim, Gladbeck, Velbert und Hattingen gehören zu unserem Gebiet. Wenn Sie knapp außerhalb wohnen, fragen Sie einfach trotzdem — wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir die Richtigen für Sie sind.

Beraten Sie persönlich im Pott — muss ich irgendwo hinkommen?

Sie müssen nirgendwo hin: Wir beraten online, per Video oder Telefon — genauso persönlich wie am Küchentisch, nur ohne Anfahrt quer durchs Revier. Ein schickes Büro mit Empfangstresen haben wir nicht, und darauf legen wir auch keinen Wert — das merkt man in der Beratung, nicht an der Adresse.

— UND JETZT?
Pferde­haftpflicht: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Freie Anbieterauswahl✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

Das hängt damit zusammen.

Kundenbewertungenauf ProvenExpert ansehen