Reiserücktritt & Auslandskranken im Ruhrgebiet
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Reiserücktritt & Auslandskranken

Im Ausland hat der Schutz der gesetzlichen Krankenkassen Lücken. Deshalb benötigen Sie zusätzlich eine private Police.

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zahlt die gesetzliche Kasse für den Rücktransport ins Inland — „Die Kosten des Rücktransports in das Inland werden nicht übernommen“
deutsches Niveau
ist die Obergrenze der Erstattung im EU-Ausland — was die Behandlung dort mehr kostet, bleibt bei Ihnen
vorher
ZUSTIMMUNG NÖTIG bei Kranken­hausbehandlung im EU-Ausland — ohne sie besteht kein Erstattungsanspruch
— Was das im Ruhrgebiet bedeutet

Körperliche Arbeit prägt das Revier bis heute — Rücken, Gelenke, Schichtdienst. Das verändert, welche Gesundheits­leistungen im Alltag zählen und wie früh man sich um Absicherung kümmern sollte.

Das Wichtigste in Kürze
  • In der Privat­haft­pflicht­versicherung gilt zum Beispiel in der Regel, dass Auslandsaufenthalte außerhalb der EU bis zu einem Jahr mitversichert sind.
  • Familien sollten sich die Familientarife ansehen, in denen Kinder ohne Aufpreis mitlaufen.
  • Wer später abschließt, hat meist eine Wartezeit — bei kurzfristigen Reisen kann der Schutz dann ins Leere laufen.
Abgesichert auf Reisen: Krankenschutz muss sein

Unabhängige Beratung und Vergleich

Für alle die beruhigt und abgesichert verreisen wollen.

Skifahren in Österreich, Sonnenbaden am Gardasee, Feiern auf Mallorca: Ganz gleich, für welche Form von Urlaub Sie sich entscheiden – Sie sollten sichergehen, dass Sie ausreichend versichert sind.

Zunächst die gute Nachricht: Bei vielen Versicherungsverträgen müssen Sie sich erst einmal keine Sorgen machen, denn ein Großteil des Versicherungs­schutzes, der in Deutschland gilt, geht mit auf Reisen. Das gilt zum Beispiel für die Privat­haft­pflicht­versicherung : Wenn ein Familienvater beispielsweise mit seiner Tochter in Spanien am Strand Ball spielt und mit einem Fehlschuss Sonnenbrille und Tablet-PC einer anderen Urlauberin beschädigt, zahlt die Privat­haft­pflicht­versicherung der Familie für den Schaden.

Problematisch könnte es allerdings werden, wenn die Reisenden zum Beispiel im Ferienhaus Wein verschütten und die Couch beschädigen. Nicht alle Versicherer zahlen für Schäden an beweglichen Gegenständen in einem gemieteten Ferienhaus.

Mit im Gepäck haben Sie zumindest bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten auch die Unfall­versicherung: Bleiben nach einem Fahrradsturz in der Schweiz dauerhafte Beeinträchtigungen, kommt der Versicherer für die Unfallfolgen auf.

Ohne zusätzliche Reisekranken­versicherung geht es nicht

Was für die private Unfall- oder Haft­pflicht­versicherung gilt, lässt sich leider nicht uneingeschränkt auf den Schutz der Kranken­versicherung übertragen: Alle, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, genießen im Ausland keinen umfassenden Schutz. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Reisen außerhalb der EU keinerlei medizinische Behandlungs­kosten, es sei denn, die Länder haben mit Deutschland ein Sozial­versicherungsabkommen abgeschlossen.

Wenn Sie eine private Krankenzusatz­versicherung haben – etwa für Brillen, Heilpraktikerbehandlungen und Zahnersatz –, kann es sein, dass der Auslandsreise­schutz integriert ist. Dann müssen Sie keinen separaten Vertrag abschließen.

Für längere Auszeiten Wenn Sie länger als nur ein paar Wochen unterwegs sind – zum Beispiel im Süden überwintern oder aus beruflichen Gründen für ein oder zwei Jahre Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen –, sollten Sie unbedingt mit Ihren Versicherern besprechen, welche Auswirkungen das auf Ihren Versicherungs­schutz hat. In der Privat­haft­pflicht­versicherung gilt zum Beispiel in der Regel, dass Auslandsaufenthalte außerhalb der EU bis zu einem Jahr mitversichert sind. Aber sprechen Sie das lieber vorher mit Ihrem Versicherer ab. Klären Sie ebenfalls, welche Vorkehrungen Sie treffen müssen, um beispielsweise während Ihrer Abwesenheit nicht den Versicherungs­schutz für Ihr Eigenheim in Deutschland zu verlieren.

Was „medizinisch notwendig“ ist Die private Auslandskranken­versicherung kommt für alle medizinisch notwendigen Behandlungen im Ausland auf. Das kann die Notfallversorgung sein, nachdem der Urlauber beim Volleyballspielen umgeknickt ist. Das kann ein Besuch beim Arzt sein, wenn die Tochter am Strand in einen Seeigel getreten ist, oder auch eine dringend notwendige Blinddarmoperation, die vor Ort durchgeführt werden muss.

Die medizinische Behandlung darf jedoch nicht der Anlass für die Reise gewesen sein. Entscheidet sich ein Patient zum Beispiel dafür, sich günstigen Zahnersatz in Osteuropa zu besorgen, zahlt die private Zusatz­versicherung nicht für die geplante Zahnbehandlung. Darüber hinaus sind unter anderem Ausgaben für Kuren und Reha- Maßnahmen vom privaten Zusatzschutz ausgenommen.

Auf die Formulierungen achten Die Tarifvergleiche zeigen, dass die Bedingungen, zu denen sich die Kunden versichern können, in den vergangenen Jahren deutlich besser geworden sind. Eine Vielzahl von Anbietern hat an den Klauseln in ihren Versicherungsbedingungen gearbeitet und sie ebenfalls zugunsten der Kunden verbessert. Ein neuer Vertrag kann sich also lohnen. Trotzdem können in den Vertragsbedingungen je nach Versicherer immer noch einige. Tücken lauern, auf die Sie vor Vertrags­abschluss achten sollten. Anlass zu späteren Auseinandersetzungen mit dem Versicherer gibt zum Beispiel die Frage, wie er mit Vorerkrankungen umgeht: Heißt es in den Versicherungsbedingungen, dass er nur für Behandlungen zahlt, wenn die Erkrankung „plötzlich“ oder „unvorhergesehen“ eingetreten ist? Oder steht eine solche Einschränkung nicht in den Bedingungen? Wenn das Versicherungs­unternehmen auf eine solche Vorgabe verzichtet, ist das für den Urlauber natürlich von Vorteil.

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • ReiserücktrittStornokosten bei Krankheit, Unfall, Tod naher Angehöriger, Arbeitslosigkeit.
  • Reiseabbruchzusätzliche Rückreise- und nicht genutzte Reiseleistungen.
  • Auslandskranken­schutzArzt, Klinik, Medikamente und medizinisch sinnvoller Rücktransport.
  • Jahresverträgealle Reisen eines Jahres, oft günstiger als zwei Einzelpolicen.

Die Auslandskranken­versicherung ist für fast jede Reise sinnvoll; ob der Rücktritts­schutz lohnt, hängt an Reisepreis und Vorlaufzeit.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

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Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Reiserücktritt & Auslandskranken — unabhängig eingeordnet.
Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Kein Verkaufsdruck
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Reiserücktritt & Auslandskranken im Detail.

Stornokosten und die versicherten Gründe

Sagen Sie eine Reise ab, springt die Reiserücktritts­versicherung für die Stornokosten ein — vorausgesetzt, der Anlass steht im Vertrag. Üblicherweise gelten dort eine unerwartete schwere Erkrankung, ein Unfall, eine Impfunverträglichkeit, eine Schwangerschaft, der Tod naher Angehöriger, ein erheblicher Sachschaden am eigenen Eigentum sowie der unverschuldete Verlust des Arbeitsplatzes.

Wer ohne Grund zurücktritt, erhält nichts. Ebenso wenig zahlt der Vertrag bei Vorerkrankungen, die schon zur Buchung bekannt und absehbar waren. Achten Sie zusätzlich auf den Zeitpunkt: In den meisten Bedingungen muss der Abschluss wenige Tage nach der Buchung erfolgen, andernfalls greift erst eine Wartezeit.

Der Auslandskranken­schutz wiegt schwerer

Innerhalb der EU rechnet Ihre Kasse nur zu den dort üblichen Sätzen ab, außerhalb der EU meist überhaupt nicht. Entscheidend ist aber ein anderer Punkt: Den Rücktransport übernimmt sie nicht — und der ist der teuerste Einzelposten, wenn unterwegs etwas passiert.

Schauen Sie deshalb genau in die Klausel zum Rücktransport. Steht dort medizinisch sinnvoll, wird gezahlt; steht dort medizinisch notwendig, wird es eng. An diesem einen Wort hängt in der Praxis die Leistung.

Einzelne Reise oder Jahresschutz

Ab der zweiten Reise im Jahr rechnet sich in der Regel ein Jahresvertrag. Er umfasst sämtliche Reisen bis zu einer vereinbarten Höchstdauer, ohne dass Sie jede Buchung einzeln melden müssen.

Familien sollten sich die Familientarife ansehen, in denen Kinder ohne Aufpreis mitlaufen. Eigene Tarife braucht es dagegen für längere Aufenthalte, für ein Studium oder eine Entsendung ins Ausland: Dort hört die gewöhnliche Reise­versicherung nach wenigen Wochen auf.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

  • Auswärtiges AmtReise- und Sicherheitshinweise sowie amtliche Empfehlungen zum Krankenschutz im Ausland.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Was kostet mich das?

Die Beratung kostet Sie nichts. Wir sind Makler und leben von der Courtage, die im Beitrag sowieso drin ist — ob Sie sich beraten lassen oder nicht, ändert daran nichts. Heißt im Klartext: Auch wer beim Vergleichs­portal selbst abschließt, zahlt die Vergütung mit — spart also kein Geld, sondern nur die Beratung, das Know-how und einen Makler, der für seine Empfehlung geradesteht. Alles andere würden wir vorher schriftlich mit Ihnen festhalten.

Wann muss ich die Reiserücktritts­versicherung abschließen?

In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Buchung. Wer später abschließt, hat meist eine Wartezeit — bei kurzfristigen Reisen kann der Schutz dann ins Leere laufen.

Reicht die europäische Kranken­versicherungskarte im Ausland?

Innerhalb der EU nur zu den dort üblichen Sätzen, außerhalb gar nicht. Vor allem der Rücktransport ist nie enthalten — und genau der ist der teuerste Posten.

Zahlt man im Ruhrgebiet mehr für die Auto­versicherung?

Teilweise ja: Die Regionalklassen bilden die Schadenbilanz einer Zulassungsregion ab, und einige Revierstädte liegen dort ungünstig. Umso mehr lohnt der Blick auf die übrigen Stellschrauben — Fahrerkreis, Fahrleistung, Werkstattbindung und die Bedingungen, die im Schadenfall zählen.

Beraten Sie persönlich im Pott — muss ich irgendwo hinkommen?

Sie müssen nirgendwo hin: Wir beraten online, per Video oder Telefon — genauso persönlich wie am Küchentisch, nur ohne Anfahrt quer durchs Revier. Ein schickes Büro mit Empfangstresen haben wir nicht, und darauf legen wir auch keinen Wert — das merkt man in der Beratung, nicht an der Adresse.

— UND JETZT?
Reiserücktritt & Auslandskranken: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

Das hängt damit zusammen.

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