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Elementarschadenversicherung
Starkregen, Rückstau und Überschwemmung sind in der normalen Wohngebäude- und Hausratversicherung nicht enthalten. Hier steht, was die Elementarschadenversicherung zusätzlich abdeckt und was im Ruhrgebiet dabei besonders zählt.
Im Pott ist Wohneigentum oft älter und wurde über Jahrzehnte umgebaut — Zechenhaus, Siedlungshaus, Mehrfamilienhaus in der Familie. Solche Gebäude sind versicherungstechnisch keine Neubauten, und genau das wird in Standardtarifen gern übersehen.
Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.
Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.
Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.
Elementarschadenversicherung im Detail.
Was zu den Elementarschäden gehört
Elementarschäden sind Schäden durch Naturgewalten, die die normale Wohngebäude- und Hausratversicherung nicht abdeckt: Überschwemmung, Starkregen, Rückstau aus der Kanalisation, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben und Vulkanausbruch. Sturm und Hagel sind dagegen schon in der Wohngebäudeversicherung enthalten.
Die Elementarschadenversicherung ist deshalb ein Zusatzbaustein. Sie wird zur Wohngebäude- oder zur Hausratversicherung dazugenommen und gilt nur, wenn sie im Vertrag steht.
Starkregen im Ruhrgebiet
Starkregen trifft nicht nur Häuser am Fluss. Wo viel Fläche versiegelt ist und Wasser über Straßen und Kellerzugänge in Senken läuft, kann es auch weit weg von Ruhr, Emscher oder Lippe Schäden geben. Hinzu kommt der Rückstau: Ist die Kanalisation überlastet, drückt das Wasser durch Abflüsse in den Keller, und zwar auch dort, wo kein Gewässer in der Nähe ist.
Im dicht bebauten Ruhrgebiet mit vielen Kellerwohnungen, Souterrains und ausgebauten Kellern trifft das besonders. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Keller bewohnt oder genutzt wird und ob Wertsachen oder Technik dort stehen.
Bergbau ist keine Naturgewalt
Schäden durch den früheren und heutigen Bergbau sind keine Elementarschäden. Für Bergschäden gelten eigene gesetzliche Regeln, nach denen der Bergbaubetrieb zum Ersatz verpflichtet sein kann (§ 114 Bundesberggesetz). Wer in einem Gebiet mit Bergbaufolgen wohnt, sollte beides getrennt betrachten und Unterlagen zu Bergschäden gut aufbewahren.
Worauf es im Vertrag ankommt
Wir lesen die Bedingungen mit Ihnen, klären Ihren Standort und die Rückstausicherung und sagen offen, wenn für Ihr Haus kein Elementarschutz zu bekommen ist oder der Aufwand nicht im Verhältnis steht.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Was kostet mich das?
Die Beratung kostet Sie nichts. Wir sind Makler und leben von der Courtage, die im Beitrag sowieso drin ist — ob Sie sich beraten lassen oder nicht, ändert daran nichts. Heißt im Klartext: Auch wer beim Vergleichsportal selbst abschließt, zahlt die Vergütung mit — spart also kein Geld, sondern nur die Beratung, das Know-how und einen Makler, der für seine Empfehlung geradesteht. Alles andere würden wir vorher schriftlich mit Ihnen festhalten.
Was deckt die Elementarschadenversicherung zusätzlich ab?
Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck und weitere Naturgewalten, die die Wohngebäude- und Hausratversicherung ohne diesen Baustein nicht abdecken.
Brauche ich sie, wenn ich nicht am Fluss wohne?
Starkregen und Rückstau können auch weit von Gewässern Keller überfluten. Ob Sie Bedarf haben, hängt von Lage, Kellernutzung und Rückstausicherung ab; das prüfen wir mit Ihnen.
Wie hängt sie an der Wohngebäudeversicherung?
Sie ist ein Zusatzbaustein und gilt nur, wenn sie im Vertrag steht, für Gebäude und getrennt für Hausrat. Annahme und Bedingungen hängen auch von der Einstufung Ihres Standorts ab.
Was ist bei älteren Zechen- und Siedlungshäusern zu beachten?
Diese Häuser wurden über Jahrzehnte umgebaut und erweitert. Wer Anbauten, neue Dächer oder Heizungen dem Versicherer nie gemeldet hat, ist mit einer Summe von damals versichert — im Schadenfall wird dann anteilig gekürzt. Die Aktualisierung kostet nichts und verhindert genau das.
Beraten Sie persönlich im Pott — muss ich irgendwo hinkommen?
Sie müssen nirgendwo hin: Wir beraten online, per Video oder Telefon — genauso persönlich wie am Küchentisch, nur ohne Anfahrt quer durchs Revier. Ein schickes Büro mit Empfangstresen haben wir nicht, und darauf legen wir auch keinen Wert — das merkt man in der Beratung, nicht an der Adresse.
