Start › Elementar­schaden­versicherung
Versichern & Absichern · Ruhrgebiet

Elementar­schaden­versicherung

Starkregen, Rückstau und Überschwemmung sind in der normalen Wohngebäude- und Hausrat­versicherung nicht enthalten. Hier steht, was die Elementar­schaden­versicherung zusätzlich abdeckt und was im Ruhrgebiet dabei besonders zählt.

— Was das im Ruhrgebiet bedeutet

Im Pott ist Wohneigentum oft älter und wurde über Jahrzehnte umgebaut — Zechenhaus, Siedlungshaus, Mehr­familien­haus in der Familie. Solche Gebäude sind versicherungstechnisch keine Neubauten, und genau das wird in Standardtarifen gern übersehen.

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Selbstständig oder mit eigenem Betrieb?
Der Gewerbe-Risiko-Check zeigt in wenigen Minuten, wo sich für Ihren Betrieb eine Prüfung lohnt – kostenlos, ohne Anmeldung, zur Orientierung.
Risiko-Check starten
Elementar­schaden­versicherung — neutral eingeordnet.
Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
✓ Kostenfrei✓ Freie Anbieterauswahl✓ Kein Verkaufsdruck
Termin buchenAnfrage senden

Elementar­schaden­versicherung im Detail.

Was zu den Elementar­schäden gehört

Elementar­schäden sind Schäden durch Naturgewalten, die die normale Wohngebäude- und Hausrat­versicherung nicht abdeckt: Überschwemmung, Starkregen, Rückstau aus der Kanalisation, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben und Vulkanausbruch. Sturm und Hagel sind dagegen schon in der Wohn­gebäude­versicherung enthalten.

Die Elementar­schaden­versicherung ist deshalb ein Zusatzbaustein. Sie wird zur Wohngebäude- oder zur Hausrat­versicherung dazugenommen und gilt nur, wenn sie im Vertrag steht.

Starkregen im Ruhrgebiet

Starkregen trifft nicht nur Häuser am Fluss. Wo viel Fläche versiegelt ist und Wasser über Straßen und Kellerzugänge in Senken läuft, kann es auch weit weg von Ruhr, Emscher oder Lippe Schäden geben. Hinzu kommt der Rückstau: Ist die Kanalisation überlastet, drückt das Wasser durch Abflüsse in den Keller, und zwar auch dort, wo kein Gewässer in der Nähe ist.

Im dicht bebauten Ruhrgebiet mit vielen Kellerwohnungen, Souterrains und ausgebauten Kellern trifft das besonders. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Keller bewohnt oder genutzt wird und ob Wertsachen oder Technik dort stehen.

Bergbau ist keine Naturgewalt

Schäden durch den früheren und heutigen Bergbau sind keine Elementar­schäden. Für Bergschäden gelten eigene gesetzliche Regeln, nach denen der Bergbaubetrieb zum Ersatz verpflichtet sein kann (§ 114 Bundesberg­gesetz). Wer in einem Gebiet mit Bergbaufolgen wohnt, sollte beides getrennt betrachten und Unterlagen zu Bergschäden gut aufbewahren.

Worauf es im Vertrag ankommt

✓
ZusatzbausteinSteht Elementar ausdrücklich im Vertrag, für Gebäude und für Hausrat?
✓
ZonierungDie Annahme und der Preis hängen davon ab, wie Ihr Standort eingestuft ist (Hochwasser­risiko-Zonierung der Versicherer).
✓
RückstauVerlangt der Vertrag eine funktionierende Rückstau­sicherung, und haben Sie sie?
✓
Selbst­beteiligungWas bleibt bei einem Schaden bei Ihnen?
✓
WartezeitGilt der Schutz sofort oder erst nach einer Frist nach Vertragsbeginn?
✓
KellerräumeSind Werte im Keller mitversichert, und bis zu welcher Höhe?

Wir lesen die Bedingungen mit Ihnen, klären Ihren Standort und die Rückstau­sicherung und sagen offen, wenn für Ihr Haus kein Elementarschutz zu bekommen ist oder der Aufwand nicht im Verhältnis steht.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Was kostet mich das?

Die Beratung kostet Sie nichts. Wir sind Makler und leben von der Courtage, die im Beitrag sowieso drin ist — ob Sie sich beraten lassen oder nicht, ändert daran nichts. Heißt im Klartext: Auch wer beim Vergleichs­portal selbst abschließt, zahlt die Vergütung mit — spart also kein Geld, sondern nur die Beratung, das Know-how und einen Makler, der für seine Empfehlung geradesteht. Alles andere würden wir vorher schriftlich mit Ihnen festhalten.

Was deckt die Elementar­schaden­versicherung zusätzlich ab?

Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck und weitere Naturgewalten, die die Wohngebäude- und Hausrat­versicherung ohne diesen Baustein nicht abdecken.

Brauche ich sie, wenn ich nicht am Fluss wohne?

Starkregen und Rückstau können auch weit von Gewässern Keller überfluten. Ob Sie Bedarf haben, hängt von Lage, Kellernutzung und Rückstau­sicherung ab; das prüfen wir mit Ihnen.

Wie hängt sie an der Wohn­gebäude­versicherung?

Sie ist ein Zusatzbaustein und gilt nur, wenn sie im Vertrag steht, für Gebäude und getrennt für Hausrat. Annahme und Bedingungen hängen auch von der Einstufung Ihres Standorts ab.

Was ist bei älteren Zechen- und Siedlungs­häusern zu beachten?

Diese Häuser wurden über Jahrzehnte umgebaut und erweitert. Wer Anbauten, neue Dächer oder Heizungen dem Versicherer nie gemeldet hat, ist mit einer Summe von damals versichert — im Schadenfall wird dann anteilig gekürzt. Die Aktualisierung kostet nichts und verhindert genau das.

Beraten Sie persönlich im Pott — muss ich irgendwo hinkommen?

Sie müssen nirgendwo hin: Wir beraten online, per Video oder Telefon — genauso persönlich wie am Küchentisch, nur ohne Anfahrt quer durchs Revier. Ein schickes Büro mit Empfangstresen haben wir nicht, und darauf legen wir auch keinen Wert — das merkt man in der Beratung, nicht an der Adresse.

— UND JETZT?
Elementar­schaden­versicherung: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Freie Anbieterauswahl✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

Das hängt damit zusammen.

Kundenbewertungenauf ProvenExpert ansehen