Kindervorsorge im Ruhrgebiet
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Vorsorge & Finanzen · Ruhrgebiet

Kinder­vorsorge

Die Kinder­vorsorge gibt Ihnen das gute Gefühl, dass Ihre Tochter, Ihr Sohn oder Ihre Enkelkinder rundum abgesichert sind - ein Leben lang. Ein Teil des Kindergeldes reicht dafür vollkommen aus.

— Was das im Ruhrgebiet bedeutet

Hier wurde über Generationen eher auf Sicherheit als auf Rendite gesetzt. Das ist kein Fehler — aber es lohnt sich, ehrlich zu rechnen, was am Ende übrig bleibt, statt Verträge einfach weiterlaufen zu lassen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Zeit ist beim Zinseszins der größte Hebel — ein Teil des Kindergeldes reicht für den Anfang.
  • Auf Kinder übertragen heißt das: Bereits ein Anteil des Kindergeldes genügt, damit bis zur Volljährigkeit ein nennenswerter Betrag zusammenkommt.
  • Schon ein Teil des Kindergeldes ergibt über achtzehn Jahre einen spürbaren Betrag.
Kinder­vorsorge

Wir sind im gesamten Ruhrgebiet für Sie da

Für alle die rechtzeitig an die Alters­vorsorge für Ihre Kinder denken und damit die Rate für Ihre Kinder dauerhaft niedrig halten

Legen Sie den finanziellen Grundstein für die Zukunft Ihrer Kinder.

Effiziente Geldanlage dank cleverem Vermögensaufbau
Kinder­vorsorge jederzeit flexibel anpassbar
Lebenslange Absicherung für Ihr Kind
Finanzielle Sicherheit für Ihr Kind.

Sie können den Schutz Ihres Kindes nach Wunsch erweitern und auf seine Bedürfnisse abstimmen. Grundbaustein ist die finanzielle Vorsorge - chancenreich mit Fonds und Depots oder sicherheits­orientiert mit einer konventionellen Rente.

Je früher Sie mit dem langfristigen Vermögensaufbau beginnen, desto größer ist der finanzielle Vorsprung, den Sie Ihrem Schützling verschaffen können.

ETF-Kindersparplan

Auf Sparbuch und Co. gibt es keine nennenswerten Zinsen. Das hier angelegte Geld verliert aufgrund der Inflation sogar kontinuierlich an Wert. Der ETF-Kindersparplan bietet Ihnen im Niedrigzinsumfeld faire Renditechancen. Egal, auf welches Ziel Sie für Ihr Kind hinsparen möchten - ob für die Ausbildung, für Mobilität oder für die Einrichtung der ersten Wohnung: Je früher Sie beginnen, desto schneller ist das Sparziel erreicht. Selbst für größere Summen reichen oft schon kleine monatliche Sparbeträge aus. Denn durch permanentes, diszipliniertes Sparen baut sich das Vermögen für Ihr Kind über die Jahre stetig auf.

Idealerweise wird der Sparplan mit der Kinder­vorsorge kombiniert.

Vorteile der Kinder­vorsorge
Dauerhaft geringe Sparrate für eine solide Rente im Vergleich zu späterem Sparbeginn
Kombination mit Schulun­fähigkeits­versicherung & späterer Berufs­unfähig­keits­versicherung möglich
Sicherheit durch Renten­versicherungen
Renditechancen durch Index-Policen
Alters­vorsorge kann durch Kinder-Sparplan ergänzt werden
Einmalzahlungen möglich
Hohe Flexibilität (auch bei Auszahlungs­bedarf) und Risikodiversifizierung mit sehr guten Renditechancen bei ETF-Sparplänen
Angebote mit nachhaltigen Investments

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

Früh starten

Zeit ist beim Zinseszins der größte Hebel — ein Teil des Kindergeldes reicht für den Anfang.

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Gesundheit sichern

Nach­versicherungsgarantien sichern dem Kind späteren Schutz ohne neue Gesundheits­prüfung.

GESUNDHEIT IST VERSICHERBAR
Flexibel bleiben

Ausbildung, Führerschein, erste Wohnung — die Anlage muss zum Zeitpunkt passen, nicht zum Produkt.

KEIN STARRES PRODUKT
SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Kinder­vorsorge — unabhängig eingeordnet.
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Kinder­vorsorge im Detail.

Warum der frühe Start so viel ausmacht

Über lange Zeiträume ist die Zeit selbst der stärkste Hebel. Erträge werden erneut angelegt und werfen ihrerseits Erträge ab; dieser Zinseszinseffekt entfaltet sich umso deutlicher, je mehr Jahre zur Verfügung stehen. Ein früher Beginn mit kleinen Raten führt darum weiter als ein später Beginn mit großen.

Auf Kinder übertragen heißt das: Bereits ein Anteil des Kindergeldes genügt, damit bis zur Volljährigkeit ein nennenswerter Betrag zusammenkommt. Entscheidend ist weniger die Höhe der Rate als die Frage, ob sie zum Haushalt passt und dauerhaft durchgehalten wird.

Welche Formen es gibt

Fonds- oder ETF-Sparplan: beweglich, günstig, jederzeit veränderbardafür ohne jede Garantie.
Renten­versicherung, klassisch oder fondsgebundenlange gebunden, dafür mit Verrentungsoption und teilweise Garantien.
Ausbildungs­versicherungzahlt zu einem vorher bestimmten Termin aus.
Banksparplan und Tagesgeldsicher, bleiben über lange Zeiträume aber häufig hinter der Inflation zurück.

Über viele Jahre hinweg sprechen die besseren Argumente für breit gestreute Fondslösungen. Wer auf Sicherheit angewiesen ist, mischt beides, statt sich auf eine Seite festzulegen.

Auf wessen Namen sparen?

Läuft der Vertrag auf den Namen des Kindes, gehört das Geld rechtlich ihm und steht ihm ab 18 Jahren frei zur Verfügung. Steuerlich bringt das einen eigenen Freibetrag mit sich, kann aber stören, wenn die Summe für einen bestimmten Zweck gedacht war.

Sparen die Eltern auf den eigenen Namen, bleibt die Verfügung bei ihnen und sie entscheiden selbst, wann übergeben wird. Auch mit Blick auf BAföG oder eine spätere Bedürftigkeits­prüfung spricht vieles für diesen Weg.

Großmutter und Großvater sitzen im Wohnzimmer auf dem Sofa und schauen lächelnd auf ein hölzernes Spielzeugtier auf dem Tisch
Bei der Kinder­vorsorge zahlen sehr oft nicht die Eltern, sondern die Generation darüber — und deren Frage ist eine andere.
GROSSELTERN — DIE EINE ENTSCHEIDUNG, DIE ALLES ANDERE NACH SICH ZIEHT
Vertrag mit den Großeltern als Versicherungs­nehmer
  • Gehört den Großeltern; das Enkelkind ist versicherte Person und bezugsbe­rechtigt.
  • Die Großeltern bestimmen den Zeitpunkt der Auszahlungund können das Bezugsrecht ändern.
  • Lange Laufzeit; ein vorzeitiger Ausstieg ist regelmäßig teuer.
  • Solange die Großeltern Versicherungs­nehmer sind, ist es nicht das Vermögen des Kindes.
  • Nach­versicherungsgarantie möglichspäter aufstocken ohne neue Gesundheits­prüfung.

Zur Schenkung wird es erst bei Übertragung oder Auszahlung; für Enkel gilt dann ein Freibetrag von 200.000 Euro, der nach zehn Jahren wieder auflebt (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 und § 14 ErbStG). Steuerlich beraten dürfen wir nicht — wir sagen, was versicherungsseitig geht.

Erst absichern, dann aufbauen

Vor jeder Sparrate für die Kinder steht eine andere Frage: Was geschieht, wenn das Einkommen der Eltern ausfällt? Ist die Arbeits­kraft nicht abgesichert, lässt sich die Rate im Ernstfall nicht mehr aufbringen — der Plan bricht genau in dem Moment ab, in dem er gebraucht wird.

Sinnvoll ist außerdem, die Kinder selbst früh abzusichern und Bausteine einzuplanen, mit denen später ohne neue Gesundheits­prüfung in eine eigene Berufs­unfähig­keits­absicherung gewechselt werden kann.

Ins Detail geht es hier — aufgeteilt nach Thema, zum Aufklappen antippen.

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Wenn Oma und Opa einzahlen: die Enkelpolice

Im Revier zahlen bei der Kinder­vorsorge auffallend oft die Großeltern — und sie fragen etwas anderes als die Eltern. Nicht „was braucht das Kind“, sondern: Wie gebe ich etwas weiter, ohne dass mit achtzehn alles auf einmal frei verfügbar ist?

Das ist keine Produktfrage, sondern eine Frage der Rollen im Vertrag. Bei der Enkelpolice sind Oma oder Opa Versicherungs­nehmer und zahlen, das Enkelkind ist versicherte Person und bezugsbe­rechtigt. Der Vertrag gehört damit weiter den Großeltern: Sie bestimmen, wann ausgezahlt wird, und sie können das Bezugsrecht ändern, solange sie leben.

Beim Sparbuch oder Depot auf den Namen des Kindes ist das anders. Was dort liegt, gehört dem Kind sofort; Eltern und Großeltern verwalten es nach §§ 1626 und 1629 BGB nur, und mit achtzehn hat das Kind vollen Zugriff. Beides geht — aber die zweite Entscheidung lässt sich nicht zurücknehmen.

Wofür das taugt und wofür nicht

Der Weg über die Großeltern bindet auf lange Sicht. Wenn nicht sicher ist, ob das Geld in ein paar Jahren gebraucht wird, gehört es nicht in so einen Vertrag.

DafürDie Entscheidung über die Auszahlung bleibt bei den Großeltern.
Dafür: Solange sie Versicherungs­nehmer sind, ist es nicht das Vermögen des Kindesund taucht dort nicht auf, wo Kindesvermögen angerechnet wird.
DafürEine Nach­versicherungsgarantie ist am Anfang fast umsonst und sichert dem Enkelkind später den Schutz ohne neue Gesundheits­prüfung.
DagegenLange Laufzeit, und vorzeitig raus ist regelmäßig teuer.
DagegenEin breit gestreuter Sparplan ist im Zweifel günstiger und jederzeit verfügbar.
DagegenOhne klar geregeltes Bezugsrecht landet der Vertrag im Nachlass. Genau daran zerlegen sich Familien.

Schenkung, Freibetrag — und die Frage, die keiner stellt

Steuerlich zählt die Übertragung, nicht die Einzahlung. Solange die Großeltern Versicherungs­nehmer sind und aus eigenem Geld zahlen, ist das keine Zuwendung an das Kind. Zur Schenkung wird es erst, wenn der Vertrag auf das Enkelkind übergeht oder an das Enkelkind ausgezahlt wird. Für Enkel nennt § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG einen Freibetrag von 200.000 Euro; ist der Elternteil, über den die Verwandtschaft läuft, bereits verstorben, sind es nach Nummer 2 400.000 Euro. Nach zehn Jahren lebt der Freibetrag wieder auf (§ 14 ErbStG).

Bei den meisten Familien liegt der Betrag weit darunter, und die Steuerfrage erledigt sich. Was bleibt, sind vier Zeilen im Antrag — Versicherungs­nehmer, versicherte Person, Bezugsbe­rechtigter, Bezugsrecht widerruflich oder nicht. Der Vertrag wird auf das Erleben gestellt; Verträge auf den Tod eines anderen sind nach § 159 VVG begrenzt und hier ohnehin der falsche Weg.

Und die Frage, die selten jemand stellt: Wissen die Eltern davon? Ein Vertrag, von dem die mittlere Generation erst im Erbfall erfährt, hat schon manche Familie auseinandergebracht. Bei größeren Vermögen gehört die Sache zum Steuerberater — wir sagen, was versicherungsseitig geht.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

  • VerbraucherzentraleUnabhängige Hinweise zum Sparen für Kinder und zu Ausbildungs­versicherungen.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Was kostet mich das?

Die Beratung kostet Sie nichts. Wir sind Makler und leben von der Courtage, die im Beitrag sowieso drin ist — ob Sie sich beraten lassen oder nicht, ändert daran nichts. Heißt im Klartext: Auch wer beim Vergleichs­portal selbst abschließt, zahlt die Vergütung mit — spart also kein Geld, sondern nur die Beratung, das Know-how und einen Makler, der für seine Empfehlung geradesteht. Alles andere würden wir vorher schriftlich mit Ihnen festhalten.

Auf wessen Namen sollten wir sparen?

Auf den Namen des Kindes gehört das Geld rechtlich ihm und steht mit 18 zur freien Verfügung. Sparen die Eltern auf ihren Namen, behalten sie die Kontrolle — das ist meist der praktischere Weg.

Wie viel sollten wir monatlich zurücklegen?

Wichtiger als die Höhe ist, dass die Rate dauerhaft durchgehalten werden kann. Schon ein Teil des Kindergeldes ergibt über achtzehn Jahre einen spürbaren Betrag.

Können Großeltern für ihr Enkelkind vorsorgen?

Ja, und zwar so, dass die Verfügung bei ihnen bleibt: Die Großeltern sind Versicherungs­nehmer und zahlen, das Enkelkind ist versicherte Person und bezugsbe­rechtigt. In der Praxis heißt das Enkelpolice. Der Unterschied zum Konto auf den Namen des Kindes ist grundlegend — was dem Kind gehört, gehört ihm sofort und steht mit achtzehn frei zur Verfügung.

Fällt bei einer Enkelpolice Schenkungsteuer an?

Nicht beim Einzahlen. Solange die Großeltern Versicherungs­nehmer sind und aus eigenem Vermögen zahlen, ist das keine Zuwendung an das Kind. Zur Schenkung wird es erst bei der Übertragung des Vertrags oder der Auszahlung an das Enkelkind. Für Enkel gilt dann ein Freibetrag von 200.000 Euro (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG), der nach zehn Jahren wieder auflebt. Eine Steuerberatung ist das nicht — bei größeren Vermögen gehört die Frage zum Steuerberater.

Was ist bei älteren Zechen- und Siedlungs­häusern zu beachten?

Diese Häuser wurden über Jahrzehnte umgebaut und erweitert. Wer Anbauten, neue Dächer oder Heizungen dem Versicherer nie gemeldet hat, ist mit einer Summe von damals versichert — im Schadenfall wird dann anteilig gekürzt. Die Aktualisierung kostet nichts und verhindert genau das.

Zahlt man im Ruhrgebiet mehr für die Auto­versicherung?

Teilweise ja: Die Regionalklassen bilden die Schadenbilanz einer Zulassungsregion ab, und einige Revierstädte liegen dort ungünstig. Umso mehr lohnt der Blick auf die übrigen Stellschrauben — Fahrerkreis, Fahrleistung, Werkstattbindung und die Bedingungen, die im Schadenfall zählen.

— UND JETZT?
Kinder­vorsorge: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
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