Dienstreise-Kasko im Ruhrgebiet
Start › Gewerbe › Dienstreise-Kasko
Gewerbe & Selbst­ständige · Ruhrgebiet

Dienstreise-Kasko

Dienstreise-Kasko im Ruhrgebiet: Privatwagen der Mitarbeitenden auf Dienstfahrten versichern — Kasko, Rückstufung, Selbstbehalt. Unabhängig verglichen.

Unsicher, was Ihr Betrieb braucht? Zum Risiko-Check →

Dienstreise-Kasko ist eine Kasko­versicherung, die der Arbeitgeber für die privaten Autos seiner Mitarbeitenden abschließt — gültig für Dienstfahrten, in der Regel nicht für den Weg zur Arbeit. Je nach Tarif ersetzt sie den Schaden am Privatwagen direkt oder gleicht Selbst­beteiligung und Rückstufungs­schaden aus, damit ein Schaden auf einer versicherten Dienstfahrt nicht an den Mitarbeitenden hängen bleibt.

Wer haftet?

Nutzen Mitarbeitende ihren Privatwagen mit Billigung des Betriebs für dessen Zwecke, muss der Arbeitgeber Unfallschäden nach der Rechtsprechung grundsätzlich ersetzen.

DAS RISIKO LIEGT OFT BEIM BETRIEB
Was die Police übernimmt

Den Kaskoschaden am Privatwagen, je nach Tarif auch Selbst­beteiligung und Rückstufung — der private Vertrag bleibt unberührt oder wird ausgeglichen.

DIENSTLICH BLEIBT DIENSTLICH
Was sie nicht ist

In der Regel kein Schutz für den Weg zur Arbeit, keine Haftpflicht für Schäden anderer und kein Ersatz für die Flotten­versicherung der Firmenwagen.

ARBEITSWEG MEIST AUSGESCHLOSSEN
— Was das im Ruhrgebiet bedeutet

Im Revier liegen Einsatzorte oft dicht beieinander, aber nicht in derselben Stadt: Essen, Duisburg, Oberhausen, Bochum. Wo der Betrieb nicht für jede Fahrt einen Wagen vorhält, wird das eigene Auto zum Dienstwagen auf Zeit. Wir klären mit Ihnen, welche Fahrten das betrifft und wie sich ein Schaden sauber vom privaten Vertrag trennen lässt.

Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Kaskoschaden am Privatwagender Unfall auf der Dienstfahrt, je nach Tarif als Voll- oder Teilkasko.
  • Rückstufungs­schadender höhere Beitrag nach Verlust der Schaden­freiheits­klasse, je nach Tarif in Kasko und Kfz-Haftpflicht.
  • Selbst­beteiligung der Mitarbeitendenwenn der Schaden über deren eigene Kasko läuft.
  • Teilkasko-Gefahren unterwegsetwa Glasbruch, Sturm, Diebstahl oder Wild, Umfang nach Bedingungen.

Vorrang oder Nachrang zur privaten Kasko, Rückstufung, Selbst­beteiligung: Das regelt jeder Tarif anders — deshalb vergleichen wir Bedingungen, nicht nur Beiträge.

SO LÄUFT DER GEWERBE-CHECK
1Termin — online oder im Betrieb

Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

2Betriebs­beschreibung lesen

Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?

3Lücken und Doppeltes

Tätigkeits­schäden, Außen­versicherung, Betriebs­unter­brechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.

Dienstreise-Kasko — unabhängig eingeordnet.
Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Kein Verkaufsdruck
Termin buchenAnfrage senden
Wir verkaufen nicht einfach irgendwelche Versicherungen — wir begleiten die Risikoauslagerung Ihres Unternehmens.
Der Bestands-Check zeigt in wenigen Minuten, ob Ihr Schutz noch zu Ihrem Betrieb passt – kostenlos und zur Orientierung.
Risiko-Check starten
Das Wichtigste in Kürze
  • Dienstreise-Kasko im Ruhrgebiet: Privatwagen der Mitarbeitenden auf Dienstfahrten versichern — Kasko, Rückstufung, Selbstbehalt.
  • Die klare Ansage: Wer Privatwagen einsetzt, sollte vorher regeln, wer im Schadenfall zahlt — nicht erst, wenn der Wagen in der Werkstatt steht.
  • Die Dienstreise-Kasko trennt beides, je nach Tarif vorrangig oder durch Ersatz von Selbst­beteiligung und Rückstufung.

Dienstreise-Kasko im Detail.

§ 670
BGB ENTSPRECHEND
Nutzt ein Mitarbeiter seinen Privatwagen mit Billigung des Arbeitgebers für dessen Zwecke, muss der Arbeitgeber Unfallschäden grundsätzlich ersetzen (BAG, 8 AZR 647/09).
0,30 €
JE DIENSTKILOMETER
Steuerfreier Kilometersatz bei Auswärtstätigkeit — seit dem BMF-Schreiben vom 9.9.2015 ungekürzt, auch mit Dienstreise-Kasko.
keine
GESETZLICHE PFLICHT
Eine Pflicht zur Dienstreise-Kasko gibt es nicht — sie sichert das Erstattungs­risiko des Betriebs freiwillig ab.

BAG, Urteil vom 28.10.2010 – 8 AZR 647/09; § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG i. V. m. § 5 Abs. 2 BRKG; BMF-Schreiben vom 09.09.2015, H 9.5 LStH. Abgerufen 29.09.2026.

Kurz erklärt: Was ist die Dienstreise-Kasko?

Der Betrieb versichert die Privatautos seiner Leute für die Fahrten, die er selbst veranlasst: zum Kunden, zur Baustelle, zum nächsten Einsatz. Kracht es dabei, trägt die Dienstreise-Kasko den Schaden am eigenen Wagen — je nach Tarif direkt, oder sie gleicht hinterher aus, was im privaten Vertrag an Selbst­beteiligung und Rückstufung hängen bleibt.

Sie ist kein Ersatz für die Flotte und keine private Auto­versicherung. Die Flotte deckt die Wagen des Betriebs, die private Police das Auto des Halters; die Dienstreise-Kasko ist für den Fall gemacht, dass ein privates Auto dienstlich fährt.

Warum hängt der Schaden am Betrieb?

Weil das Arbeitsrecht es so sieht. Nutzt ein Mitarbeiter sein Auto mit dem Okay des Chefs für betriebliche Fahrten, muss der Arbeitgeber Unfallschäden daran grundsätzlich ersetzen — so das Bundesarbeitsgericht mit Blick auf § 670 BGB (Urteil vom 28.10.2010, 8 AZR 647/09). Entscheidend ist, ob der Betrieb sonst einen eigenen Wagen hätte stellen müssen.

Voll haftet der Betrieb nicht immer: War der Unfall grob fahrlässig, gibt es in der Regel keinen Ersatz; bei mittlerer Fahrlässigkeit wird geteilt. Und ob eine Kilometerpauschale das Risiko schon abdeckt, hängt an der Absprache im Einzelfall. Eine Pflicht zur Dienstreise-Kasko gibt es nicht.

Die klare Ansage: Wer Privatwagen einsetzt, sollte vorher regeln, wer im Schadenfall zahlt — nicht erst, wenn der Wagen in der Werkstatt steht. Unsere Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung.

Baustelle statt Büro: Wann ist die Fahrt im Revier eine Dienstfahrt?

Wer im Ruhrgebiet auf fremdem Grund arbeitet — Montage in Essen, Wartung in Duisburg, Kundendienst in Dortmund —, kennt die Lage: Der Monteur fährt morgens nicht in den Betrieb, sondern direkt von zu Hause zur Baustelle in der Nachbarstadt. Ist das nun der Weg zur Arbeit — oder schon die Dienstfahrt?

Steuerlich kann eine solche Fahrt eine Auswärtstätigkeit sein. Ob die Versicherung sie als Dienstfahrt wertet, steht aber in ihren eigenen Bedingungen: Manche knüpfen an die Reise­kostenab­rechnung an, andere schließen jede Fahrt ab der Wohnung aus. Für Betriebe mit wechselnden Einsatzorten ist das die wichtigste Frage vor dem Abschluss — sonst wird ausgerechnet im Schadenfall über die Definition gestritten.

BEISPIELRECHNUNG — RÜCKSTUFUNGSSCHADEN (FIKTIVE WERTE)

Das Szenario: Eine Mitarbeiterin fährt mit dem eigenen Wagen zum Kunden und setzt beim Rangieren mit dem Unterboden auf einer hohen Bordsteinkante auf. Beschädigt ist nur ihr eigener Wagen, die Reparatur läuft über ihre private Vollkasko — die Schaden­freiheits­klasse sinkt. Rückstufungs­schaden = Beitragsdifferenzen der Folgejahre + Selbst­beteiligung. In einem angenommenen Tarif sähe das so aus:

Postenohne Unfallnach RückstufungMehrkosten
Jahr 1570 €780 €210 €
Jahr 2550 €740 €190 €
Jahr 3530 €700 €170 €
Selbst­beteiligung Vollkasko—300 €300 €
Summe nach drei Jahren870 €
870 € in drei Jahren entstehen zunächst im privaten Vertrag der Mitarbeiterin — für eine Fahrt, die der Betrieb veranlasst hat. Ob der Betrieb sie ersetzen muss, ist ohne Regelung oft Streitfrage.

Reines Rechenbeispiel, nicht repräsentativ: alle Beträge angenommen, kein Tarif und kein Angebot. Wie stark und wie lange ein Beitrag nach einem Schaden steigt, hängt von Versicherer, Schaden­freiheits­klasse und Rückstufungstabelle ab. Ob eine Dienstreise-Kasko den Kaskoschaden direkt übernimmt oder Selbst­beteiligung und Rückstufung ersetzt, regelt der jeweilige Tarif.

ABGRENZUNG — WELCHER VERTRAG GREIFT WANN?
MerkmalDienstreise-KaskoFlotten­versicherungPrivate Kfz-Versicherung
Welches Fahrzeug?Privatwagen der MitarbeitendenFahrzeuge des Betriebs, auch Dienstwagendas eigene Auto
Wer schließt ab?ArbeitgeberArbeitgeberHalter
Welche Fahrten?Dienstfahrten, regelmäßig ohne Arbeitswegnach Vertrag alle Fahrtenalle Fahrten, auch dienstliche
Schäden anderer?nein — Kfz-Haftpflicht des Fahrzeugsja, Kfz-Haftpflichtja, Kfz-Haftpflicht
Folge für Mitarbeitendeje nach Tarif keine oder ausgeglichenkeineSelbst­beteiligung und Rückstufung im eigenen Vertrag

Vereinfachte Übersicht; im Einzelfall entscheiden die Vertragsbedingungen.

Was ist drin — und was nicht?

Drin ist der Kaskoschaden auf der Dienstfahrt, vor allem der selbst gebaute Unfall. Je nach Tarif auch Glasbruch, Sturm, Diebstahl und Wildunfall. Dazu können Selbst­beteiligung und Rückstufungs­schaden kommen, also das, was der private Vertrag nach einem Schaden teurer wird.

✓
Meist nicht drin: der Weg von zu Hause zur Arbeitso steht es in den Bedingungen, die wir kennen, und arbeits­rechtlich ist er grundsätzlich Sache des Mitarbeiters (BAG, 8 AZR 102/10).
✓
Nicht drin: der Schaden am anderen Autodas zahlt die Kfz-Haftpflicht.
✓
Nicht drin: Firmenwagen und Transporter des Betriebsdas ist Flotte.
✓
Je nach Tarif begrenztgrob fahrlässige Unfälle.

Worauf es ankommt: Leistet der Tarif zuerst (vorrangig) oder erst nach dem privaten Versicherer (nachrangig)? Und was passiert, wenn ein Mitarbeiter gar keine Vollkasko hat? Beides regelt jeder Tarif selbst.

Ins Detail geht es hier — aufgeteilt nach Thema, zum Aufklappen antippen.

Weitere Abschnitte im Detail

3 Abschnitte

Wann lohnt sie sich für einen Betrieb?

Sobald Mitarbeiter regelmäßig mit dem eigenen Auto für den Betrieb fahren und nicht für jeden ein Firmenwagen da ist. Typisch im Handwerk mit wechselnden Baustellen, im Kundendienst, in der ambulanten Pflege, bei Haus­verwaltungen, im Vertrieb, bei Vereinen und sozialen Trägern; öffentliche Arbeitgeber regeln es teils über kommunale Schaden­ausgleiche.

Weniger wichtig ist sie, wenn nur Firmenfahrzeuge fahren oder Privatwagen im Dienst tabu sind — und das auch im Alltag gilt. Meistens gibt es beides: die Transporter vom Betrieb und dazwischen die schnelle Fahrt im eigenen Kombi, an die keiner gedacht hat.

Beitrag, Nachweis, Kleingedrucktes: Worauf achten?

Beim Beitrag gibt es unter anderem zwei Wege: eine Pauschale pro Person oder Fahrzeug oder eine Abrechnung nach gefahrenen Dienstkilometern, die einmal im Jahr gemeldet werden. Viele Gelegenheitsfahrer sprechen eher für die Pauschale, wenige Vielfahrer mit sauber erfassten Kilometern eher für das Kilometermodell. Wir rechnen beides mit Ihren Zahlen.

✓
Vorrangig oder nachrangig?
✓
Rückstufung in Kasko und Haftpflichtwie viele Jahre?
✓
Welche Selbst­beteiligung, und wird die private übernommen?
✓
Wer ist dabeiMitarbeiter, Azubis, Aushilfen, der Chef selbst?
✓
Welche Fahrzeuge, welches Gebietauch Motorrad, Mietwagen, Ausland?
✓
Grobe Fahrlässigkeitdrin, begrenzt oder raus?

Und nach dem Schaden muss klar sein, dass es eine Dienstfahrt war: Einsatzplan, Fahrtenbuch oder Reise­kostenab­rechnung. Was genau reicht, steht in den Bedingungen.

Und die Steuer?

Zwei Dinge sind klar geregelt. Die Beiträge, die der Betrieb für die Dienstreise-Kasko zahlt, sind für die Mitarbeiter kein Arbeitslohn (H 9.5 der Lohnsteuer-Hinweise). Und die 0,30 Euro Kilometergeld, die bei Auswärtstätigkeit steuerfrei erstattet werden dürfen (§ 3 Nr. 16 EStG), gibt es trotzdem in voller Höhe (BMF-Schreiben vom 9. September 2015).

Steuerberatung machen wir nicht — wir sagen, was versicherungsseitig geht.

Typische Schadenfälle

  • Beim Einparken vor dem Kundentermin setzt eine Außendienstmitarbeiterin ihren Privatwagen gegen einen Poller.
  • Ein Mitarbeiter eines ambulanten Dienstes verursacht zwischen zwei Patientenbesuchen einen Auffahrunfall.
  • Auf dem Weg zur Baustelle schlägt ein Stein die Wind­schutzscheibe des privaten Kombis.
  • Ein Monteur stößt auf der Landstraße mit einem Reh zusammen.

Woran die Deckung im Schadenfall scheitert

Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:

  • Die Fahrt war der tägliche Weg zur Arbeit und damit keine versicherte Dienstfahrt.
  • Der dienstliche Anlass ließ sich nicht belegen, weil Reise­kostenab­rechnung oder Fahrtenbuch fehlten.
  • Der Unfall war grob fahrlässig verursacht, und der Tarif schließt grobe Fahrlässigkeit aus.
  • Das Fahrzeug war ein Firmen- oder Leasingwagen des Betriebs und gehörte in die Flotte.
Noch tiefer im Detail. Für dieses Thema führt unsere Gewerbe-Spezialeinheit B Insurance eine ausführliche Fachseite: Dienstreise-Kasko­versicherung — mit Schadenbeispielen, Ausschlüssen und Prüfpunkten im Volltext. Die Beratung selbst läuft weiter über uns, direkt vor Ort.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Was kostet uns die Gewerbeberatung?

Nichts obendrauf. Wir werden über die Courtage vergütet, die im Beitrag sowieso steckt. Wenn wir jemals etwas anderes vereinbaren, dann vorher und schriftlich.

Was kostet eine Dienstreise-Kasko?

Einen Einheitspreis gibt es nicht. Der Beitrag richtet sich nach dem Tarifmodell — pauschal je Mitarbeitendem oder Fahrzeug oder nach den tatsächlich gefahrenen Dienstkilometern — sowie nach Selbst­beteiligung und Umfang, etwa ob Rückstufung und Teilkasko eingeschlossen sind. Wir rechnen die Modelle mit der Fahrleistung Ihres Betriebs durch, bevor Sie sich festlegen.

Muss der Arbeitgeber eine Dienstreise-Kasko abschließen?

Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber aber verpflichtet sein, Unfallschäden am Privatwagen zu ersetzen, wenn der Wagen mit seiner Billigung für betriebliche Fahrten genutzt wurde (8 AZR 647/09). Die Dienstreise-Kasko sichert genau dieses Risiko freiwillig ab. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung.

Ist der Weg zur Arbeit mitversichert?

In der Regel nicht. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind in den Bedingungen, die wir kennen, ausgeschlossen, und arbeits­rechtlich sind sie grundsätzlich Sache der Mitarbeitenden — Ausnahmen gibt es etwa bei Rufbereitschaft (BAG, 8 AZR 102/10). Versichert sind Dienstfahrten, also Fahrten, die der Betrieb veranlasst hat — etwa zum Kunden, zur Baustelle oder zum Patienten.

Unsere Mitarbeitenden haben eine eigene Vollkasko — reicht das nicht?

Für die Reparatur vielleicht, für die Folgen nicht: Läuft der Schaden über den privaten Vertrag, tragen die Mitarbeitenden Selbst­beteiligung und Rückstufung, obwohl die Fahrt dienstlich war — und der Betrieb kann zum Ersatz verpflichtet sein. Die Dienstreise-Kasko trennt beides, je nach Tarif vorrangig oder durch Ersatz von Selbst­beteiligung und Rückstufung.

Beraten Sie Handwerks- und Pflegebetriebe im Ruhrgebiet vor Ort?

Ja. In Essen, Duisburg, Oberhausen, Mülheim und im übrigen Revier kommen wir auf Wunsch in den Betrieb — gerade wenn Einsatzpläne, Fahrtenbücher oder Reise­kostenregeln eine Rolle spielen, geht das vor Ort schneller. Reine Vertragsfragen klären wir auch per Video.

Unsere Leute fahren von zu Hause direkt zur Baustelle in der Nachbarstadt — ist das eine Dienstfahrt?

Das entscheiden die Bedingungen des Tarifs. Manche werten Fahrten zu wechselnden Einsatzorten als Dienstfahrt, andere schließen jede Fahrt ab der Wohnung aus. Für Betriebe im Revier mit vielen Baustellen ist das der wichtigste Punkt im Vergleich — wir klären ihn vor dem Abschluss.

— UND JETZT?
Dienstreise-Kasko: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

Mehr für Betriebe.

Kundenbewertungenauf ProvenExpert ansehen