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Vorsorge & Finanzen · Ruhrgebiet

Risiko­lebens­versicherung

Eine Renten­versicherung soll helfen, im Alter finanziell auf der sicheren Seite zu stehen. Auf die Leistungen aus einer Risiko­lebens­versicherung können Familien schon deutlich früher angewiesen sein – wenn jemand stirbt.

55 %
der Rente des Verstorbenen bleiben als große Witwen- oder Witwerrente (Rentenartfaktor 0,55) — nach dem Sterbevierteljahr
25 %
sind es bei der kleinen Witwen- oder Witwerrente (Rentenartfaktor 0,25) — sie greift, wenn die Voraussetzungen der großen Rente nicht erfüllt sind
3 Monate
läuft die Rente im Sterbevierteljahr noch in voller Höhe weiter (Faktor 1,0) — danach fällt sie auf die Werte oben
— Was das im Ruhrgebiet bedeutet

Hier wurde über Generationen eher auf Sicherheit als auf Rendite gesetzt. Das ist kein Fehler — aber es lohnt sich, ehrlich zu rechnen, was am Ende übrig bleibt, statt Verträge einfach weiterlaufen zu lassen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Auf die Leistungen aus einer Risiko­lebens­versicherung können Familien schon deutlich früher angewiesen sein – wenn jemand stirbt.
  • Die Versicherungs­summe sollte in etwa das Drei- bis Fünffache Ihres Jahreseinkommens betragen.
  • Anlass ist meist eine finanzierte Immobilie, sind Kinder oder ein Partner, der auf das gemeinsame Einkommen angewiesen ist.
Risiko­lebens­versicherung - Ein Muss für Familien

Freie Beratung und Vergleich

Für alle die Sicherheit für Ihre Hinterbliebenen suchen, wenn Ihnen etwas passiert

Niemand, der andere zu versorgen hat, sollte auf diese Absicherung für den Todesfall verzichten.

Um die Angehörigen für diesen Fall finanziell abzusichern , ist eine Risiko­lebens­versicherung unbedingt empfehlenswert. Anders als die Kapitallebens­versicherung beschränkt sie sich auf eine reine Todesfall­absicherung – Risikoschutz und Sparen für das Alter werden nicht miteinander kombiniert. Nicht nur der Hauptverdiener der Familie sollte sich um diesen Versicherungs­schutz kümmern: Auch Mütter oder Väter, die für die Kinderversorgung beruflich kürzer treten, sollten eine Risiko­lebens­versicherung abschließen. Denn auch wenn sie sterben, kann das zu einer kaum zu stemmen- den finanziellen Belastung für den Partner werden: Beispielsweise wenn der Hauptverdiener anschließend im Job zurücksteckt, um die Kinder zu versorgen. Oder er arbeitet weiter wie bisher und engagiert jemanden für die Kinder – was natürlich auch ein riesiges Loch in das Familienbudget reißen kann.

Zwei Personen – egal, ob verheiratet oder nicht – können auch einen gemeinsamen Vertrag abschließen und sich so gegenseitig absichern. So ein gemeinsamer Vertrag in der Form „verbundene Leben“ ist in der Regel günstiger als zwei Einzelverträge.

Allerdings wird die Versicherungs­summe nur ausgezahlt, wenn der erste Partner stirbt. Bevor Sie sich für eine solche Variante entscheiden, sollten Sie bei anderen Versicherern Angebote einholen und prüfen, ob dort zwei getrennte Verträge günstiger sind als das vorliegende Verbundangebot.

Schutz hoch genug wählen

Die Versicherungs­summe sollte in etwa das Drei- bis Fünffache Ihres Jahreseinkommens betragen. Ein solches Polster hilft der Familie erst einmal über die Runden. Wenn Sie zum Beispiel als Industriemechaniker eine Versicherungs­summe von 250 000 Euro vereinbaren und das Geld nach der Auszahlung sicher zu einem Zinssatz von 2 Prozent angelegt wird, reicht es immerhin aus, um knapp zwölf Jahre lang jeden Monat 2 000 Euro zu entnehmen.

Diese Rechnung berücksichtigt keine steuerlichen Aspekte. Dennoch zeigt sie, dass die Auszahlung selbst in Zeiten mäßiger Zinsen für die Hinterbliebenen eine große Hilfe ist, um zumindest die finanzielle Lücke zu schließen.

Versicherungs­summe nachträglich erhöhen

Entscheiden Sie sich schon früh für eine Risiko­lebens­versicherung, wählen Sie einen Vertrag mit einer sogenannten Nach­versicherungsgarantie. Dann haben Sie die Möglichkeit, bei bestimmten Anlässen wie der Geburt eines Kindes die Versicherungs­summe ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Alter und Gesundheit bestimmen den Preis

Neben der vereinbarten Versicherungs­summe beeinflussen die Laufzeit des Vertrags, das Alter und der Gesundheitszu­stand der versicherten Person die Höhe des Beitrags. Je kürzer die Vertragslaufzeit und je jünger der Versicherte bei Abschluss ist, desto preiswerter kann er den Schutz bekommen.

Hinzu kommt, dass die Versicherer Gesundheits­fragen stellen, um ermitteln zu können, wie groß das Risiko ist, dass sie tatsächlich zahlen müssen. Diese Gesundheits­fragen sollten Sie unbedingt korrekt beantworten. Sonst kann es im Ernstfall passieren, dass der Versicherer sich weigert, aufgrund verschwiegener Vorerkrankungen die Versicherungs­summe auszuzahlen.

Leiden Sie an einer chronischen Erkrankung, kann es jedoch sein, dass der Versicherer Risikozuschläge von Ihnen verlangt. Vielleicht bekommen Sie auch gar keinen Schutz.

Schummelt ein Raucher bei der Angabe und stirbt er später an einer Krankheit, die auf sein Rauchen zurückzuführen ist, zahlt der Versicherer den Hinterbliebenen höchstens die Versicherungs­summe aus, die der Versicherte als Raucher mit den geleisteten Versicherungsbeiträgen hätte absichern können. Bei manchen Versicherern gehen die Angehörigen bei falschen Angaben sogar komplett leer aus.

Wichtig: Achten Sie darauf, ob der Versicherer im Antragsformular darauf hinweist, dass Sie Ihren Schutz verlieren, wenn Sie unwahre oder unvollständige Angaben machen. Versäumt ein Unternehmen diesen Hinweis, darf es Ihnen nicht aufgrund fehlender oder falscher Angaben die Leistung verweigern.

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Vereinbarte Todesfallsummesofort fällig, weltweit, an wen Sie bestimmen.
  • Absicherung von Kreditendie Familie erbt das Haus, nicht die Schulden.
  • Nach­versicherungsgarantienmehr Schutz bei Heirat, Geburt, Immobilienkauf.
  • Verbundene VerträgePaare können sich gegenseitig absichern.

Reiner Schutz statt Sparprodukt — deshalb kostet viel Absicherung erstaunlich wenig.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
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Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

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4Empfehlung mit Begründung

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Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

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Risiko­lebens­versicherung im Detail.

Wozu der Vertrag da ist

Stirbt die versicherte Person innerhalb der Laufzeit, geht eine vorher festgelegte Summe an die Hinterbliebenen. Vermögen baut die Police dabei nicht auf — und gerade deshalb ist sie gemessen an der Leistung preiswert.

Anlass ist meist eine finanzierte Immobilie, sind Kinder oder ein Partner, der auf das gemeinsame Einkommen angewiesen ist. Als Maß dient die offene Restschuld zuzüglich eines Betrags, von dem die Familie mehrere Jahre leben kann.

Zwei Policen statt einer für beide

Ein verbundener Vertrag leistet nur ein einziges Mal und ist danach beendet. Zwei getrennte Policen zahlen dagegen in jedem Todesfall für sich und lassen sich später unabhängig voneinander anpassen oder beenden. Die Einzellösung ist fast immer die bessere.

Sind Sie nicht verheiratet, kommt die Über-Kreuz-Gestaltung hinzu: Jeder schließt den Vertrag auf das Leben des anderen ab und bleibt selbst Versicherungs­nehmer. So fällt auf die Auszahlung keine Erbschaftsteuer an.

Summe: gleichbleibend oder sinkend

Eine Bau­finanzierung wird über die Jahre kleiner. Dazu passt eine fallende Versicherungs­summe, die entsprechend weniger kostet. Geht es dagegen darum, eine Familie abzusichern, ist die gleichbleibende Summe die richtige Wahl — dieser Bedarf sinkt nämlich nicht von selbst.

Sehen Sie sich die Nach­versicherungsgarantien an. Mit ihnen erhöhen Sie die Summe bei Heirat, Geburt oder Immobilienkauf, ohne erneut Fragen zur Gesundheit beantworten zu müssen.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Was kostet mich das?

Die Beratung kostet Sie nichts. Wir sind Makler und leben von der Courtage, die im Beitrag sowieso drin ist — ob Sie sich beraten lassen oder nicht, ändert daran nichts. Heißt im Klartext: Auch wer beim Vergleichs­portal selbst abschließt, zahlt die Vergütung mit — spart also kein Geld, sondern nur die Beratung, das Know-how und einen Makler, der für seine Empfehlung geradesteht. Alles andere würden wir vorher schriftlich mit Ihnen festhalten.

Wie hoch sollte die Summe sein?

Als Orientierung: die Restschuld einer Finanzierung plus der Betrag, der die Familie einige Jahre trägt. Wichtiger als eine Faustformel ist, was die Hinterbliebenen tatsächlich bräuchten.

Ein Vertrag für beide oder zwei einzelne?

Zwei einzelne sind fast immer besser. Ein verbundener Vertrag leistet nur einmal und endet danach — zwei Policen leisten in jedem Fall und lassen sich später getrennt anpassen.

In welchen Städten sind Sie unterwegs?

Im ganzen Revier: Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Gelsenkirchen, Oberhausen, Herne, Bottrop, Mülheim, Gladbeck, Velbert und Hattingen gehören zu unserem Gebiet. Wenn Sie knapp außerhalb wohnen, fragen Sie einfach trotzdem — wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir die Richtigen für Sie sind.

Was ist bei älteren Zechen- und Siedlungs­häusern zu beachten?

Diese Häuser wurden über Jahrzehnte umgebaut und erweitert. Wer Anbauten, neue Dächer oder Heizungen dem Versicherer nie gemeldet hat, ist mit einer Summe von damals versichert — im Schadenfall wird dann anteilig gekürzt. Die Aktualisierung kostet nichts und verhindert genau das.

— UND JETZT?
Risiko­lebens­versicherung: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Freie Anbieterauswahl✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

Das hängt damit zusammen.

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