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Gesetzliche Kranken­versicherung

Eine Kranken­versicherung ist Pflicht für alle – entweder gesetzlich oder privat. Das Risiko „Pflegefall“ sollten auch Jüngere nicht aus den Augen verlieren.

Gesetzliche Krankenkassen unterscheiden sich vor allem im Zusatzbeitrag und in ihren Services. Der Zusatzbeitrag liegt aktuell je nach Kasse zwischen 0,35 % und 2,5 %; dazu kommen Unterschiede bei Facharztterminen, Auskünften und der Hilfe bei Lieferengpässen von Medikamenten.

— AUSBLICK 2027
Das Wichtigste in Kürze
  • Services Die gesetzlichen Krankenkassen bieten unterschiedliche Unterstützungen an: Facharzttermine, fachärztliche Auskünfte, Organisation von Medikamenten bei Lieferengpässen, u.v.m.
  • Ihre Leistungen gehen an den meisten Stellen über die der gesetzlichen Krankenkassen hinaus, zum Beispiel für die Behandlung im Krankenhaus.
  • Neben dem Preis können aber vor allem die Zusatz­leistungen für die Wahl der Krankenkasse entscheidend sein.

Die gesetzliche Kranken­versicherung wird 2027 spürbar teurer.

Die Versicherungspflicht­grenze steigt um 8,7 %, die Beitragsbemessungs­grenze um 9,7 % — deutlich kräftiger als in den Jahren davor. Was das für Ihren Beitrag bedeutet und ab wann der Wechsel in die private Kranken­versicherung überhaupt zur Wahl steht.

84.150 €
WECHSELGRENZE 2027
Ab diesem Jahresbrutto steht Angestellten die PKV offen. Das sind 6.750 € mehr als 2026 (8,7 %).
76.500 €
GKV-BEITRAGSDECKEL 2027
Bis hierher wird das Einkommen verbeitragt — 6.375,00 € pro Monat. Plus 6.750 € gegenüber 2026 (9,7 %).

Angekündigte Werte für 2027 (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat steht aus; Quelle: Deutsche Renten­versicherung, 08.10.2026). Die Werte sind noch nicht endgültig beschlossen und können sich ändern. Die besondere Grenze für Bestandsschutz-Fälle beträgt 80.550 €. Vergleichswerte 2026: 77.400 € und 69.750 € (SV-Rechengrößen­verordnung 2026).

WAS SICH VON 2026 AUF 2027 ÄNDERT
Merkmal20262027 (angekündigt)
Versicherungspflicht­grenze im Jahr77.400 €84.150 € (+8,7 %)
Beitragsbemessungs­grenze im Jahr69.750 €76.500 € (+9,7 %)
Beitragsbemessungs­grenze im Monat5.812,50 €6.375,00 €

Für wen sich daraus ein Wechsel rechnet, hängt nicht an der Grenze allein, sondern an Alter, Gesundheit und Familienplanung — und am Beitrag im Ruhestand. Genau das rechnen wir mit Ihnen durch, auch wenn das Ergebnis lautet: gesetzlich bleiben.

— Was das im Ruhrgebiet bedeutet

Körperliche Arbeit prägt das Revier bis heute — Rücken, Gelenke, Schichtdienst. Das verändert, welche Gesundheits­leistungen im Alltag zählen und wie früh man sich um Absicherung kümmern sollte.

Gesetzliche Kranken­versicherung - Wir unterstützen Sie beim Vergleich!

Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt3 Abschnitte

Nicht nur der Preis entscheidet

Neben dem Preis können aber vor allem die Zusatz­leistungen für die Wahl der Krankenkasse entscheidend sein. Zu einem Großteil gibt es hier zwar zwischen den Kassen keine Unterschiede – rund 95 Prozent der Leistungen sind gleich und auch gesetzlich vorgeschrieben. Festgelegt ist zum Beispiel, welche Medikamente die Krankenkassen übernehmen, welche Vorsorgeuntersuchungen den Patienten über ihre Krankenversichertenkarte zustehen oder unter welchen Voraussetzungen ihnen eine Kur bewilligt wird. Vorgegeben ist zum Beispiel auch, in welchem Umfang sich die Krankenkasse an den Kosten für Zahnersatz beteiligt und welche Behandlungs- oder Untersuchungs­kosten die Kassen nicht erstatten dürfen.

Doch über das gesetzliche Mindestmaß hinaus gibt es einige Extras, die die Kassen bieten und mit denen es ihnen auch gelingt, sich von ihren Mitbewerbern abzusetzen:

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So gibt es beispielsweise Krankenkassen, die für die ausführlichen Arztgespräche im Rahmen einer homöopathischen Behandlung ein Honorar zahlen, andere tun dies nicht.
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Mehrere Kassen zahlen für Reise­schutzimpfungen, andere tun dies nicht.
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Mehrere Kassen beteiligen sich an den Kosten für eine Behandlung beim Osteopathen, andere nicht.
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Manche Kassen zahlen einmal im Jahr für eine ausgiebige Hautkrebs­vorsorge unabhängig vom Alter des Patienten, andere zahlen nur für die Vorsorge von mindestens 35-Jährigen alle zwei Jahre, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Liste lässt sich problemlos verlängern. Auf den ersten Blick erscheinen diese Zusatz­leistungen jede für sich manchem Versicherten als Kleinkram, doch in der Summe oder je nach Lebenssituation können sie ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Wahl einer Kasse sein.

Warum GKV nicht gleich GKV ist...

Gesetzliche Kranken­versicherung

Wir unterstützen Sie beim Vergleich und der Auswahl.

Ihr Versicherungs­makler im Ruhrgebiet

Zusatz­leistungen Zu einem Großteil gibt es hier zwar zwischen den Kassen keine Unterschiede – rund 95 Prozent der Leistungen sind gleich und auch gesetzlich vorgeschrieben. Festgelegt ist zum Beispiel, welche Medikamente die Krankenkassen übernehmen, welche Vorsorgeuntersuchungen den Patienten über ihre Krankenversichertenkarte zustehen oder unter welchen Voraussetzungen ihnen eine Kur bewilligt wird. Vorgegeben ist zum Beispiel auch, in welchem Umfang sich die Krankenkasse an den Kosten für Zahnersatz beteiligt und welche Behandlungs- oder Untersuchungs­kosten die Kassen nicht erstatten dürfen.

Doch über das gesetzliche Mindestmaß hinaus gibt es einige Extras, die die Kassen bieten und mit denen es ihnen auch gelingt, sich von ihren Mitbewerbern abzusetzen: So gibt es beispielsweise Krankenkassen, die für die ausführlichen Arztgespräche im Rahmen einer homöopathischen Behandlung ein Honorar zahlen, andere tun dies nicht. Mehrere Kassen zahlen für Reise­schutzimpfungen, andere tun dies nicht. Mehrere Kassen beteiligen sich an den Kosten für eine Behandlung beim Osteopathen, andere nicht. Manche Kassen zahlen einmal im Jahr für eine ausgiebige Hautkrebs­vorsorge unabhängig vom Alter des Patienten, andere zahlen nur für die Vorsorge von mindestens 35-Jährigen alle zwei Jahre, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Liste lässt sich problemlos verlängern. Auf den ersten Blick erscheinen diese Zusatz­leistungen jede für sich manchem Versicherten als Kleinkram, doch in der Summe oder je nach Lebenssituation können sie ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Wahl einer Kasse sein.

Zusatzbeiträge Die gesetzlichen Krankenkassen können zusätzlich zum Basisbeitragssatz i.H.v. 14,6% vom Bruttolohn (je 7,3% entfallen dabei auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber) einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. DIeser liegt je nach Kasse aktuell zwischen 0,35% bei den günstigsten und 2,5% bei den teuersten Kassen.

Services Die gesetzlichen Krankenkassen bieten unterschiedliche Unterstützungen an: Facharzttermine, fachärztliche Auskünfte, Organisation von Medikamenten bei Lieferengpässen, u.v.m.

Vorsorge Die Krankenkassen unterstützen unterschiedliche viele Präventionen und Früherkennungen.

Bonusprogramme Wer etwas für seine Gesundheit tut kann je nach Kasse dafür unterschiedlich belohnt werden.

Zusatz­versicherungen EInige Krankenkassen bieten die Abschluss von passenden Zusatz­versicherungen für Ihre Versicherten an. Hier raten wir aber generell zu einer freien Beratung und einem individuellem Vergleich.

Vorsorge für den Pflegefall

Eng verbunden mit der Frage des Kranken­versicherungs­schutzes ist die Frage nach der Absicherung für den Pflegefall. Alle, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sorgen über die soziale Pflege­versicherung vor. Für die privat Krankenversicherten besteht die Pflicht zur Absicherung über die private Pflegepflicht­versicherung.

Die Pflicht­absicherung bietet ein gewisses Maß an Schutz, doch ihre Leistungen reichen nicht aus, sollte es im Alter nicht ohne die Hilfe von Pflegedienst oder Pflegeheimpersonal gehen: Die Ausgaben können weit über die Beträge hinausgehen, die Pflegebedürftige aus der Pflege­versicherung erhalten. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig auch für diesen Ernstfall vorzusorgen – entweder durch regelmäßiges Sparen oder in Form einer privaten Pflegezusatz­versicherung

Aufnahme, Wechsel und Kündigung2 Abschnitte

Kassen vergleichen und wechseln

Vergleichen Sie die Leistungen Ihrer Kasse mit denen anderer Krankenkassen, kommen Sie vielleicht zu dem Schluss, dass es einen Anbieter gibt, der besser zu Ihnen und Ihren Wünschen passt. Dann kann sich ein Wechsel lohnen.

Neben den Leistungs­merkmalen bestimmen weitere Kriterien die Wahl – zum Beispiel die Erreichbarkeit. Besonders die großen Krankenkassen betreiben ein ausgedehntes Geschäftsstellennetz, sodass die Versicherten häufig Ansprechpartner direkt vor Ort haben. Dazu kommen Service-Hotlines oder auch eine medizinische Beratung am Telefon, die bei manchen Kassen rund um die Uhr erreichbar ist.

Weitere Service-Extras können Hilfe bei der Vereinbarung von Facharztterminen und eine Hotline für Urlaubsreisende im Ausland sein. Für Versicherte, die nicht mehr in der Lage sind, bei Fragen in die Geschäftsstelle der Kasse zu kommen, bieten die Versicherer zum Teil Besuche zuhause an.

Wechsel in jedem Alter möglich

Es gibt sie also, die Unterscheidungs­kriterien zwischen den mehr als 100 gesetzlichen Krankenkassen. Die große Mehrzahl von ihnen steht allen gesetzlich Versicherten offen oder zumindest Versicherten aus mehreren Bundesländern. Nur wenige Kassen wenden sich ausschließlich an Mitarbeiter bestimmter Unternehmen.

Wenn Sie in eine andere, Ihnen offen stehende Krankenkasse wechseln wollen, kann die Kasse Sie nicht ablehnen, etwa weil Sie zu alt sind oder Vorerkrankungen haben. Damit kommt der Wechsel auch für Rentner oder chronisch kranke Menschen infrage – anders als übrigens ein Wechsel des privaten Krankenversicherers. Für den Kassenwechsel gibt es aber einige Vorgaben:

• ̆Voraussetzung: Im Normalfall gilt, dass Sie Ihre Krankenkasse verlassen können, wenn Sie dort vorher mindestens 12 Monate versichert waren. • ̆ Sonderkündigungs­recht: Sollte Ihre Krankenkasse erstmals einen Zusatzbei- trag erheben oder den vorher festgelegten Zusatzbeitrag erhöhen, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungs­recht. Dieses gilt auch für viele Versicherte, die bei ihrer Kasse einen Wahltarif abgeschlossen und sich für eine bestimmte Zeit daran gebunden haben. Ausgenommen sind hier jedoch die Versicherten, die sich für einen Wahltarif zum Bezug von Krankengeld entschieden haben. Sie sind für drei Jahre an ihre Kasse gebunden und dürfen trotz Zusatzbeitrag nicht vorzeitig wechseln. • ̆ Frist: Die Kündigungsfrist für eine Krankenkasse beträgt zwei Monate zum Monatsende: Wenn Sie also zum 1. Oktober Mitglied in einer neuen Krankenkasse werden wollen, muss Ihre schriftliche Kündigung bei der alten Kasse bis zum 31. Juli vorliegen. Kündigungstermin ist der 30. September.

Leistung, Bedingungen und Alltag2 Abschnitte

Gesetzliche Krankenkassen im Vergleich.

Der Vergleich, den Sie von unserer bisherigen Seite kennen — direkt hier. Zusatzbeitrag, Leistungen und Bonusprogramme aller gesetzlichen Kassen, Stand tagesaktuell. Der Rechner kommt von vgk24.de und wird erst geladen, wenn Sie ihn öffnen; vorher geht kein Aufruf an den Anbieter.

Beim Öffnen wird der Vergleichsrechner von vgk24.de (Deutschland) eingebettet — Details in der Datenschutzerklärung. Lädt er nicht: Rechner in neuem Fenster öffnen.

GKV-Vergleich

Der Besuch beim Hausarzt , Medikamente, eventuell ein Kranken­hausaufenthalt mit anschließender Reha: All das kostet Geld. Die Kosten für die Behandlung eines Schnupfens oder einer Mandelentzündung könnte ein Normalverdiener sicher noch aus eigener Tasche bezahlen, doch was ist mit den Ausgaben für eine Operation oder für eine Krebsbehandlung? Da jeder die Möglichkeit haben soll, die Behandlung zu bekommen, die medizinisch notwendig ist, gilt in Deutschland eine Kranken­versicherungspflicht.

Rund 90 Prozent der Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert – der überwiegende Teil als Pflichtversicherte. Selbst­ständige, gut verdienende Angestellte oder auch manche Rentner als freiwillig Versicherte. Sie alle haben als gesetzlich Versicherte die Gewissheit, dass im Krankheitsfall zum Beispiel die Ausgaben für den Arztbesuch, bestimmte vom Arzt verordnete Medikamente und eine notwendige Operation übernommen werden.

Die Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung sind in einem Katalog festgelegt. Rund 95 Prozent aller Kassen­leistungen sind identisch. Darüber hinaus dürfen die Kassen Extras anbieten, die über das gesetzliche Maß hinausreichen und für die Wahl der Kasse entscheidend sein können.

Wer nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, muss sich um Versicherungs­schutz bei einem privaten Krankenversicherer kümmern. Die privaten Versicherer bieten dem Kunden Schutz auf Basis der vereinbarten Vertragsbedingungen. Ihre Leistungen gehen an den meisten Stellen über die der gesetzlichen Krankenkassen hinaus, zum Beispiel für die Behandlung im Krankenhaus.

Viele von den in Deutschland in der GKV versicherten Bürger sind beitragszahlende Mitglieder, für Kinder und Ehepartner besteht die Chance, sich kostenfrei mitzuversichern. Bei den Leistungen macht das fast keinen Unterschied. Nur wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann: In dem Fall haben beitragszahlende Mitglieder Anspruch auf Krankengeld, Familienversicherte nicht.

Mit der Kasse über Leistungen streiten

Ein weiterer Grund für den Wunsch nach einem Kassenwechsel kann sein, dass die Krankenkasse sich weigert, die Ausgaben für eine bestimmte Leistung zu übernehmen – etwa für eine Mutter-Kind-Kur oder für ein leis- tungsstärkeres Hörgerät. Ist der Kunde mit der Entscheidung der Kasse unzufrieden, kann das der Auslöser für den Wechsel sein.

Ohne Gegenwehr müssen Sie eine Ablehnung der Kasse aber nicht akzeptieren: Ein Versicherter hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung seiner Kasse Widerspruch einzulegen. Was dabei zu beachten ist, zeigt die Checkliste „So wehren Sie sich, wenn die Kasse nicht zahlt“ auf der folgenden Seite.

14,6 %
allgemeiner Beitragssatz der gesetzlichen Kranken­versicherung vom beitragspflichtigen Einkommen; Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen je die Hälfte
2,9 %
durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026 laut Bundesgesundheitsministerium — die einzelne Kasse darf abweichen
5.812,50 €
Beitragsbemessungs­grenze 2026 pro Monat: Von dem Einkommen darüber werden keine Krankenkassenbeiträge mehr berechnet

Gesetzliche Kranken­versicherung im Detail.

Was bei den Kassen wirklich variiert

Rund neunzig Prozent dessen, was eine gesetzliche Kasse bezahlt, schreibt der Gesetzgeber vor; dieser Teil ist überall derselbe. Auseinander gehen sie nur an drei Stellen: beim Zusatzbeitrag, bei den freiwilligen Satzungs­leistungen und in der Betreuung.

Damit entscheiden praktisch nur die Satzungs­leistungen den Vergleich. Gemeint sind Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung, zu Osteopathie, zu alternativen Heilmethoden, zu Reiseimpfungen oder zu Vorsorgeuntersuchungen über den Pflichtumfang hinaus. Nutzen Sie solche Angebote regelmäßig, wiegt das schwerer als ein etwas niedrigerer Beitrag.

Fristen, die den Wechsel steuern

Gewechselt werden darf, sobald Sie zwölf Monate Mitglied sind; die Kündigung läuft dann zwei Monate zum Monatsende. Hebt Ihre Kasse den Zusatzbeitrag an, entsteht ein Sonderkündigungs­recht ohne Rücksicht auf die Bindungsfrist.

Wahltarife binden meist deutlich länger. Prüfen Sie das, bevor Sie zustimmen — solche Tarife können einen Wechsel über Jahre verhindern.

Wo die Kasse aufhört zu zahlen

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ZahnersatzEs bleibt beim Festzuschuss, den Rest tragen Sie selbst.
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Brillen und Kontaktlinsenbei Erwachsenen nur in eng gefassten Ausnahmen.
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Im KrankenhausRegelfall sind Mehrbettzimmer und der diensthabende Arzt.
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Heilpraktiker und ein großer Teil der alternativen Verfahren.
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Behandlung jenseits der EU samt Rücktransport.
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PflegeDie Kasse trägt Teile, der Eigenanteil bleibt.

Für jede dieser Lücken gibt es einen Zusatzbaustein — meist günstiger und beweglicher, als das ganze System zu wechseln.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

  • GKV-SpitzenverbandOffizielle Informationen der gesetzlichen Krankenkassen, inklusive Beitrags- und Leistungs­grundlagen.

Häufige Fragen.

Was kostet mich das?

Die Beratung kostet Sie nichts. Wir sind Makler und leben von der Courtage, die im Beitrag sowieso drin ist — ob Sie sich beraten lassen oder nicht, ändert daran nichts. Heißt im Klartext: Auch wer beim Vergleichs­portal selbst abschließt, zahlt die Vergütung mit — spart also kein Geld, sondern nur die Beratung, das Know-how und einen Makler, der für seine Empfehlung geradesteht. Alles andere würden wir vorher schriftlich mit Ihnen festhalten.

Lohnt sich ein Kassenwechsel?

Der Leistungskatalog ist zu rund neunzig Prozent gesetzlich vorgegeben und überall gleich. Unterschiede gibt es beim Zusatzbeitrag und bei den freiwilligen Satzungs­leistungen — dort lohnt der Vergleich, wenn Sie diese Leistungen nutzen.

Wie schnell kann ich wechseln?

Nach zwölf Monaten Mitgliedschaft mit zwei Monaten Frist zum Monatsende. Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, besteht ein Sonderkündigungs­recht unabhängig von der Bindungsfrist.

In welchen Städten sind Sie unterwegs?

Im ganzen Revier: Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Gelsenkirchen, Oberhausen, Herne, Bottrop, Mülheim, Gladbeck, Velbert und Hattingen gehören zu unserem Gebiet. Wenn Sie knapp außerhalb wohnen, fragen Sie einfach trotzdem — wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir die Richtigen für Sie sind.

Beraten Sie persönlich im Pott — muss ich irgendwo hinkommen?

Sie müssen nirgendwo hin: Wir beraten online, per Video oder Telefon — genauso persönlich wie am Küchentisch, nur ohne Anfahrt quer durchs Revier. Ein schickes Büro mit Empfangstresen haben wir nicht, und darauf legen wir auch keinen Wert — das merkt man in der Beratung, nicht an der Adresse.

Welche gesetzliche Krankenkasse ist die beste?

Das hängt davon ab, was Ihnen wichtig ist. Der Zusatzbeitrag ist nur ein Kriterium; Services wie Facharzttermine, fachärztliche Auskünfte und die Organisation von Medikamenten bei Lieferengpässen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse. Wir vergleichen mit Ihnen und sagen auch, wenn ein Wechsel sich nicht lohnt.

Was ändert sich 2027 bei der gesetzlichen Kranken­versicherung?

Die Beitragsbemessungs­grenze und die Versicherungspflicht­grenze steigen 2027 deutlich; die Werte stehen in der Übersicht oben. Das Bundeskabinett hat die Sozial­versicherungs-Rechengrößen­verordnung 2027 am 7. Oktober 2026 beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Die Werte sind damit noch nicht endgültig beschlossen. Was das für Ihren Beitrag bedeutet, hängt vom Zusatzbeitrag Ihrer Kasse ab.

Das hängt damit zusammen.

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