Betriebsunterbrechung im Ruhrgebiet
StartGewerbe › Betriebs­unter­brechung
Gewerbe & Selbst­ständige · Ruhrgebiet

Betriebs­unter­brechung

Wenn Ihr Betrieb unterbrochen wird, springt die Betriebs­unter­brechungs­versicherung mit einer entsprechenden Entschädigung ein, die möglichst individuell auf Ihren Betrieb zugeschnitten sein sollte, da nur so ein echter Versicherungs­schutz existieren kann.

— Was das im Ruhrgebiet bedeutet

Das Ruhrgebiet lebt von Betrieben, die anpacken: Handwerk, Logistik, Werkstätten, Dienstleister rund um Industrie und Bau — von Dortmund über Essen und Duisburg bis Bochum, Gelsenkirchen und Oberhausen. Wo mit Maschinen, Fahrzeugen und auf fremden Grundstücken gearbeitet wird, entscheidet weniger der Beitrag als die Frage, welche Tätigkeiten überhaupt im Vertrag stehen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Zur schnellen Inbetriebnahme zählt auch die Anmietung von provisorischen Betriebsräumen oder die Nutzung von fremden Fabriken und Produktionshallen.
  • Getauscht wird nur, wo der Betrieb wirklich besser dasteht — und niemals, bevor der neue Schutz sicher greift.
  • Der Stillstand kostet oft mehr als der Sachschaden — die Haftzeit ist die entscheidende Zahl.
Im Schadenfall und beim Vertrag (1 von 2)4 Abschnitte

Schadens­minderungs­kosten

Der Leistungsumfang kann durch die Übernahme von sog. Schadens­minderungs­kosten ergänzt werden. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, die zur Verkürzung der Betriebs­unter­brechung beitragen sollen. Einige Versicherer sorgen mit diesem Baustein dafür, dass das Unternehmen keine Marktanteile verliert und seine Wettbewerbs­fähigkeit nicht sinkt. Falls Angestellte Überstunden oder Sonderschichten einlegen müssen, übernimmt das Versicherungs­unternehmen die Vergütungen. Zur schnellen Inbetriebnahme zählt auch die Anmietung von provisorischen Betriebsräumen oder die Nutzung von fremden Fabriken und Produktionshallen.

Kleine, mittlere & große Betriebs­unter­brechungs­versicherung,

Wichtige Fragestellungen sind daher beispielsweise: Von welcher Art ist ihr Betrieb? Welche Risiken bestehen? Wie viel Umsatz geht bei einem Stillstand verloren? Wie lange soll die Versicherung im Schadensfall leisten? ...

Betriebs­unter­brechungs­versicherung in Kürze

Versicherbar sind u.a. Betriebs­unter­brechungen aufgrund Sturm, Leitungswasser, Feuer und Vandalismus sowie bei Ausfall des Inhabers
Der Versicherer übernimmt die Kosten für Löhne, Mieten, entgangene Gewinne sowie Maßnahmen, um den Betrieb wieder instand zu setzen
Sie können die Betriebs­unter­brechungs­versicherung einzeln abschließen oder in Ihre Geschäftsinhalts­versicherung integrieren.

Kleine Betriebs­unter­brechungs­versicherung

Hier entspricht die Versicherungs­summe der Summe der Inhalts­versicherung, da diese ein Teil davon ist. Beide Versicherungen sind also aneinander gekoppelt. Da es sich um einen Zusatzbaustein der Geschäftsinhalts­versicherung handelt, sind mit der kleinen Betriebs­unter­brechungs­versicherung nur die Gefahren abgedeckt, die auch die Inhalts­versicherung absichert, beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl.

Erfahren Sie hier mehr zur Geschäftsinhalts­versicherung

Im Schadenfall und beim Vertrag (2 von 2)4 Abschnitte

Mittlere Betriebs­unter­brechungs­versicherung

Diese Versicherung kann ohne Inhalts­versicherung abgeschlossen werden, sodass es möglich ist, eine eigenständige Versicherungs­summe festzulegen. Sie beträgt in der Regel 500.000 bis 10 Millionen Euro. Sie unterscheidet sich zur kleinen Versicherung hinsichtlich der Versicherungs­summe und des Versicherungsumfangs. Eine Unter-, aber auch Über­versicherung sollte vermieden werden, denn Letztere führt zu überhöhten Versicherungsbeiträgen.

Große Betriebs­unter­brechungs­versicherung

Die große Betriebs­unter­brechungs­versicherung eignet sich insbesondere für industrielle Firmen. Mit der mittleren und großen Versicherung können umfangreichere Risiken abgedeckt werden. Sie versichern nicht nur die versicherten Schäden der Inhalts­versicherung, sondern weitere Folgeschäden wie Mehrkosten durch Schichtarbeit oder Überstunden.

Betriebs­schließungs­versicherung

Bei der mittleren und großen Betriebs­unter­brechungs­versicherung kann der Zusatzbaustein Betriebs­schließungs­versicherung mit abgeschlossen werden. Diese leistet dann nicht nur im Falle einer Schließung aufgrund von Sachschäden, sondern beispielsweise auch bei Schließung aufgrund von Infektionsgefahr mit bestimmten Krankheitserregern. Wie die aktuelle Corona-Pandemie zeigt, kann eine davor abgeschlossene Betriebs­schließungs­versicherung die wirtschaftliche Existenz retten.

Jedoch muss hier stark auf die konkreten Formulierungen in den Versicherungsbedingungen geachtet werden.

Vorteile einer Betriebs­unter­brechungs­versicherung

Finanziell abgesichert bei unerwartetem Stillstand des Betriebes
Entgangene Gewinne sowie laufende Fixkosten werden vom Versicherer übernommen
Versichert sind Betriebs­unter­brechungen aufgrund von z.B.Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch und Krankheit des Inhabers
Grundleistungen können gegen einen kleinen Aufpreis bereits in die Geschäftsinhalts­versicherung integriert werden

Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Entgangener Gewinn und laufende KostenMiete, Gehälter, Leasing — nach einem versicherten Sachschaden.
  • Haftzeit nach Wahldie Monate, in denen der Betrieb still steht oder wieder anläuft.
  • MehrkostenAusweichräume, Ersatzmaschinen, Fremdvergabe, um den Betrieb am Laufen zu halten.
  • Rückwirkungs­schädenAusfall eines Zulieferers oder Kunden, wenn vereinbart.

Der Stillstand kostet oft mehr als der Sachschaden — die Haftzeit ist die entscheidende Zahl.

SO LÄUFT DER GEWERBE-CHECK
1Termin — online oder im Betrieb

Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

2Betriebs­beschreibung lesen

Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?

3Lücken und Doppeltes

Tätigkeits­schäden, Außen­versicherung, Betriebs­unter­brechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.

Betriebs­unter­brechung — unabhängig eingeordnet.
Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Kein Verkaufsdruck
Termin buchenAnfrage senden

Betriebs­unter­brechung im Detail.

Der Sachschaden ist nur die halbe Rechnung

Brennt es oder läuft Wasser durch die Halle, sind Gebäude und Einrichtung versichert. Nicht versichert ist das, was während des Stillstands nicht hereinkommt: der Umsatz. Miete, Löhne, Leasingraten und Kredite laufen unterdessen weiter. Diese Lücke schließt die Betriebs­unter­brechungs­versicherung.

Sie ersetzt die fortlaufenden Kosten und den entgangenen Betriebsgewinn, begrenzt auf die vereinbarte Haftzeit. An dieser Haftzeit hängt alles Weitere: Sie muss Wiederaufbau, behördliche Genehmigungen und die Rückkehr der Kundschaft überbrücken.

Wie lange die Haftzeit reichen muss

Zwölf Monate wirken reichlich und sind es oft nicht. Wer an einer Spezialmaschine mit langer Lieferzeit hängt, in einem denkmalgeschützten Gebäude sitzt oder auf behördliche Genehmigungen warten muss, braucht länger. Bei saisonabhängigen Betrieben kommt hinzu, dass eine ausgefallene Saison sich nicht nachholen lässt.

Der zweite Punkt wird meist unterschätzt: Kundschaft, die während des Stillstands zur Konkurrenz wechselt, ist am Tag der Wiedereröffnung nicht zurück. Auch diese Anlaufphase gehört in die Haftzeit.

Wenn der Schaden woanders passiert

Ein Betrieb kann stehen, ohne selbst beschädigt zu sein — etwa weil der einzige Zulieferer ausfällt oder ein wichtiger Abnehmer nichts mehr abnehmen kann. Solche Rückwirkungs­schäden sind nur gedeckt, wenn sie gesondert eingeschlossen wurden.

Wer von wenigen Lieferanten oder wenigen Kunden abhängt, sollte diesen Baustein prüfen. Er ist häufig der Unterschied zwischen einem Betrieb, der eine Störung übersteht, und einem, der es nicht tut.

Typische Schadenfälle

  • Nach einem Leitungswasser­schaden ist die Produktionshalle wochenlang nicht nutzbar.
  • Ein Brand im Nachbargebäude führt zur behördlichen Sperrung des eigenen Betriebs.
  • Nach einem Blitzeinschlag fällt die zentrale Steuerung aus; Ersatzteile haben Lieferzeit.
  • Ein Wasserrohrbruch im Lager macht die gesamte Ware unbrauchbar.

Woran die Deckung im Schadenfall scheitert

Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:

  • Die Haftzeit ist zu kurz bemessen und endet, bevor der Betrieb wieder läuft.
  • Der versicherte Betriebsgewinn wurde auf Basis eines schwachen Jahres kalkuliert.
  • Rückwirkungs­schäden sind nicht eingeschlossen, obwohl der Ausfall beim Zulieferer entstand.
  • Die fortlaufenden Kosten wurden zu niedrig angesetzt, weil Personalkosten unvollständig erfasst waren.
Noch tiefer im Detail. Für dieses Thema führt unsere Gewerbe-Spezialeinheit B Insurance eine ausführliche Fachseite: Betriebs­unter­brechungs­versicherung — mit Schadenbeispielen, Ausschlüssen und Prüfpunkten im Volltext. Die Beratung selbst läuft weiter über uns, direkt vor Ort.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Was kostet uns die Gewerbeberatung?

Nichts obendrauf. Wir werden über die Courtage vergütet, die im Beitrag sowieso steckt. Wenn wir jemals etwas anderes vereinbaren, dann vorher und schriftlich.

Wie lange sollte die Haftzeit sein?

So lange, wie der Betrieb realistisch braucht, um wieder auf dem alten Stand zu sein — inklusive Wiederaufbau, Lieferzeiten für Maschinen, Genehmigungen und der Zeit, bis Kundschaft zurückkommt. Zwölf Monate sind oft zu knapp gerechnet.

Was wird eigentlich ersetzt?

Die fortlaufenden Kosten wie Miete, Löhne und Zinsen sowie der entgangene Betriebsgewinn. Nicht ersetzt werden Kosten, die während des Stillstands ohnehin wegfallen — etwa Material, das nicht verbraucht wird.

Müssen wir alles kündigen und neu machen?

Nein. Was läuft und passt, bleibt. Getauscht wird nur, wo der Betrieb wirklich besser dasteht — und niemals, bevor der neue Schutz sicher greift.

Kommen Sie auch in den Betrieb?

Klar, wenn es hilft: Wo mit Maschinen, Material oder auf fremden Baustellen gearbeitet wird, sieht man vor Ort mehr als am Bildschirm. Geht es nur um Verträge, sparen Sie sich mit einem Video-Termin die Zeit.

— UND JETZT?
Betriebs­unter­brechung: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

Mehr für Betriebe.

Kundenbewertungenauf ProvenExpert ansehen