Hausratversicherung im Ruhrgebiet
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Hausrat­versicherung

Ihr Hausrat – Möbel, Kleidung, Elektronik, Wertsachen – ist mehr wert, als die meisten denken. Die Hausrat­versicherung ersetzt Ihr Eigentum, wenn es durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel beschädigt oder gestohlen wird – zum Neuwert.

3.850 €
durchschnittlicher Schaden je Wohnungseinbruch — der höchste Wert seit Beginn der Messung
100.000
versicherte Einbruchfälle im Jahr — rund 5.000 mehr als im Vorjahr
1.270 €
Entschädigung je gestohlenem Fahrrad im Schnitt — außerhalb der Wohnung nur mit ausdrücklichem Einschluss versichert
Das Wichtigste in Kürze
  • Der Schutz der Hausrat­versicherung gilt nicht nur im direkten Wohnbereich, sondern beispielsweise auch auf Balkon und Terrasse sowie in selbst genutzten Nebengebäuden und Garagen.
  • Angesichts häufigerer Wetterereignisse ist der Elementar­baustein für viele sinnvoll.
  • Im Pott ist Wohneigentum oft älter und wurde über Jahrzehnte umgebaut — Zechenhaus, Siedlungshaus, Mehr­familien­haus in der Familie.

Was die Hausrat­versicherung wirklich abdeckt.

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Möbel, Kleidung, Elektronik und persönliche Gegenstände
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Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Sturm und Hagel
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Oft auch Fahrräder, Wertsachen und Sachen außerhalb der Wohnung
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Zusatzbausteine wie Elementar­schäden (Überschwemmung, Starkregen)

Sie wollen wissen, ob das auf Ihre Lage passt? Fragen Sie kurz — wir antworten auch auf die halbe Frage zwischendurch.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hageldie Grundgefahren für alles Bewegliche.
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismusinklusive Folgeschäden am Hausrat.
  • Aufräum-, Schutz- und Hotelkostendie Nebenkosten nach dem Schaden.
  • Neuwert-Erstattungheutiger Wiederbeschaffungspreis, nicht der Zeitwert.

Was in Ihrem Tarif tatsächlich gilt, steht in den Bedingungen — genau die prüfen wir.

Worauf es bei der Hausrat­versicherung im Ruhrgebiet ankommt.

Wichtig ist die richtige Versicherungs­summe: Ist sie zu niedrig, drohen im Schadenfall Abzüge (Unter­versicherung). Wir helfen, den Wert realistisch anzusetzen – und prüfen sinnvolle Bausteine wie Elementarschutz, der bei Starkregen immer wichtiger wird.
SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

— Was das im Ruhrgebiet bedeutet

Im Pott ist Wohneigentum oft älter und wurde über Jahrzehnte umgebaut — Zechenhaus, Siedlungshaus, Mehr­familien­haus in der Familie. Solche Gebäude sind versicherungstechnisch keine Neubauten, und genau das wird in Standardtarifen gern übersehen.

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

— Aus der Beratungspraxis im Ruhrgebiet
Hausrat

Freie Beratung und Vergleich

Dach aufklappen, Haus umdrehen und schütteln, alles was herausfällt ist Hausrat .

Sobald Sie Ihre Wohnung eingerichtet haben, ist der Abschluss einer eigenen Hausrat­versicherung sinnvoll. Sie tritt ein bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus oder Sturm. Deckt zum Beispiel ein Sturm das Dach des Hauses ab und beschädigt der eindringende Regen sämtliche Möbel im Wohnzimmer, kommt der Versicherer für den Schaden auf. Entweder übernimmt er die Reparaturkosten zuzüglich eines Ausgleichs für eine mögliche Wertminderung der Gegenstände. Oder er ersetzt ihren Neuwert (Wiederbeschaffungswert), sollten sie zerstört sein.

Versichert sind sämtliche beweglichen Einrichtungsgegenstände. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Gardinen, Bücher, CDs und technische Geräte . Die Liste lässt sich problemlos fortsetzen, denn versichert sind alle Gegenstände in der Wohnung, die die Haushaltsmitglieder ge- oder verbrauchen . Dazu zählen auch lose liegende Teppiche , während fest mit dem Gebäude verbundene Fuß- und Teppichböden meist außen vor bleiben und über die Wohngebäudeversicherung geschützt werden.

Hingegen zählen auch diese Gegenstände zum versicherten Hausrat:

Wertsachen wie zum Beispiel Bargeld, Urkunden und Schmuck . Bei diesen Wertgegenständen begrenzen die Versicherer aber die Entschädigungssummen.

Ebenso versichert sind Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die Sie auch beruflich nutzen, zum Beispiel Werkzeug oder Computer .

Auch versichert sind Spiel- und Sportgeräte: Kanus, Ruder- und Schlauchboote , genauso wie Spielfahrzeuge der Kinder . Für Fahrräder gelten wiederum besondere Regeln.

Privat genutzte Antennenanlagen und Markisen :

Reißt ein Sturm zum Beispiel die Satelliten­anlage vom Balkon, kommt die Hausrat­versicherung dafür auf.

Der Schutz der Hausrat­versicherung gilt nicht nur im direkten Wohnbereich, sondern beispielsweise auch auf Balkon und Terrasse sowie in selbst genutzten Nebengebäuden und Garagen. Je nach Tarif zahlen manche Versicherer auch, wenn die Gartenstühle von der Terrasse gestohlen werden oder die Wäsche von der Leine.

Räume, die ausschließlich beruflich genutzt werden, fallen aber unter Umständen aus dem Schutz der Versicherung. Selbstständige sollten sich bei ihrem Versicherer erkundigen, wenn sie von zuhause aus in einem rein beruflich genutzten Arbeitszimmer arbeiten. Sie sollten klären, ob die Möbel und Geräte dort mitversichert sind und wie sie wenn nötig Schutz dafür erhalten.

Ziehen Sie in eine neue Wohnung um, gilt für eine Übergangszeit von zwei Monaten der Versicherungs­schutz sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung.

Und auch während des Sommerurlaubs ist die Hausrat­versicherung mit im Gepäck, denn der Schutz greift auch, wenn Sie sich vorübergehend nicht zuhause, sondern beispielsweise im Ausland aufhalten: Brechen Diebe in das abgeschlossene Hotelzimmer ein oder werden Sie auf offener Straße ausgeraubt, können Sie den Schaden Ihrer Hausrat­versicherung melden. Der Schutz für „vorübergehende“ Auslandsaufenthalte gilt in der Regel für maximal drei Monate. Der Hausratversicherer zahlt für die Folgen von Raub oder Einbruchdiebstahl aber nur, wenn Sie die Polizei eingeschaltet haben.

Viele Versicherte übersehen, das die Versicherung nicht für die Folgen von wetterbedingten Überschwemmungen bezahlt. Tritt beispielsweise ein Fluss über die Ufer oder läuft nach Starkregen der Keller voll, übernimmt der Hausratversicherer nicht die Kosten, wenn durch das Wasser zum Beispiel im Keller gelagerte Koffer oder Bücher und Geschirr in Umzugskisten beschädigt werden.

Gegen die Folgen von Naturgewalten wie Überschwemmung, Lawinen und Erdrutsch können Sie sich nur schützen, wenn Sie zusätzlich zu Hausrat­versicherung auch eine Elementar­schadenzusatz­versicherung vereinbaren.

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— IM DETAIL

Hausrat­versicherung. Was wirklich zählt.

Die Punkte, an denen Verträge sich im Ernstfall unterscheiden. Nachprüfbares Fachwissen — keine Werbeversprechen.

Der Umzugstest: was versichert ist

Als Faustregel gilt: Versichert ist, was Sie beim Umzug mitnehmen würden — Möbel, Kleidung, Technik, Haushaltsgeräte, Teppiche und Vorräte. Ersetzt wird zum Neuwert. Bezahlt wird also, was eine gleichwertige Neuanschaffung heute kostet, und nicht der Zeitwert der alten Sachen.

Abgedeckt sind vier Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl. Was darüber hinausgeht, allen voran Überschwemmung und Rückstau, zählt zu den Elementargefahren und ist nur mit einem Zusatzbaustein mitversichert.

Die Versicherungs­summe richtig ansetzen

Grundlage der Summe ist die Wohnfläche, nicht das Bauchgefühl. Gerechnet wird mit einer Pauschale je Quadratmeter; wer sie einhält, bekommt dafür den Verzicht des Versicherers auf den Einwand der Unter­versicherung. Das ist der wichtigste Punkt am ganzen Vertrag, denn bei Unter­versicherung wird jeder Schaden nur anteilig ersetzt — der kleine genauso wie der große.

Wer in eine größere Wohnung zieht oder größere Anschaffungen macht, muss die Summe nachziehen. Genau das bleibt in der Praxis am häufigsten liegen.

Die Bausteine, die im Schadenfall zählen

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Elementar­schädenÜberschwemmung, Rückstau, Erdrutsch und Schneedruck.
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Fahrraddiebstahl mit einer Entschädigungs­grenze, die zum Rad passt, und ohne Beschränkung auf den Tag.
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Grobe Fahrlässigkeit: fehlt der Einschluss, kürzt der Versichereretwa wenn ein Fenster gekippt stehen blieb.
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Überspannung nach Blitzschlag, was die gesamte Elektronik im Haushalt betrifft.
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Außen­versicherung für Sachen, die sich vorübergehend woanders befinden.
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Grenzen für Wertsachen wie Schmuck, Bargeld und Sammlungen.

Wofür die Hausrat­versicherung nicht zuständig ist

Schäden am Gebäude selbst fallen nicht in diesen Vertrag, sondern in die Wohn­gebäude­versicherung. Und was Sie anderen kaputt machen, regelt die Privat­haftpflicht, nicht der Hausrat.

Ein zweiter Irrtum betrifft den Keller. In den vielen älteren Häusern und Zechensiedlungen der Region steht dort einiges, und Sachen, die ungeschützt auf dem Boden lagern, sind bei Wasserschäden oft nur begrenzt versichert. Wer im Untergeschoss Wertvolles aufbewahrt, klärt das besser vorher im Vertrag.

Die folgenden Abschnitte gehen ins Detail — zum Aufklappen antippen.

Die ersten Stunden nach dem Schaden

Nach einem Einbruch rufen Sie die Polizei, lassen alles so, wie es ist, schreiben eine Liste der entwendeten Sachen und melden den Fall unverzüglich dem Versicherer. Ohne polizeiliche Anzeige wird nicht reguliert.

Bei Leitungswasser kommt die Schaden­minderung zuerst: Wasser abstellen, Sachen in Sicherheit bringen, Fotos machen. Die Meldung folgt danach. Reparieren sollten Sie vor der Freigabe nur so viel, wie nötig ist, um größeren Schaden zu verhindern.

Warum der eigene Hausrat regelmäßig unterschätzt wird

Fast alle schätzen ihren Hausrat zu niedrig ein. Rechnen Sie einmal durch, was eine komplette Neuanschaffung kosten würde: die Möbel in jedem Zimmer, die Küche samt Geräten, Unterhaltungselektronik, Computer, Kleidung für alle Jahreszeiten, Bücher, Sport- und Hobbyausrüstung, Werkzeug und Gartenmöbel.

Aus diesem Grund rechnen Versicherer mit der Pauschale je Quadratmeter. Wer sie unterschreitet, um am Beitrag zu sparen, handelt sich das Risiko der Unter­versicherung ein — und das wirkt bei jedem Schaden, nicht erst beim großen.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

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Häufige Fragen zur Hausrat­versicherung.

Wie hoch sollte die Versicherungs­summe sein?

Üblich ist ein Wert pro Quadratmeter Wohnfläche. Zu niedrig angesetzt riskieren Sie Unter­versicherung. Wir setzen den Wert mit Ihnen realistisch an.

Sind Fahrräder mitversichert?

Oft ja, teils bis zu einer bestimmten Grenze und mit Zusatzbaustein gegen Diebstahl. Wir prüfen, ob Ihr Rad ausreichend abgesichert ist.

Brauche ich Elementar­schaden­schutz?

Bei Starkregen und Überschwemmung greift die normale Hausrat nicht automatisch. Angesichts häufigerer Wetterereignisse ist der Elementar­baustein für viele sinnvoll.

Worauf kommt es beim Hausrat im Revier an?

Auf eine ehrliche Versicherungs­summe und die Bausteine, die zur Lage passen — Elementar für Souterrain und Keller, Fahrrad für die Radwege entlang der Trassen. Wir stellen das auf Ihre Wohnung ein.

In welchen Städten sind Sie unterwegs?

Im ganzen Revier: Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Gelsenkirchen, Oberhausen, Herne, Bottrop, Mülheim, Gladbeck, Velbert und Hattingen gehören zu unserem Gebiet. Wenn Sie knapp außerhalb wohnen, fragen Sie einfach trotzdem — wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir die Richtigen für Sie sind.

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