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Anpassungsfaktor Wohngebäudeversicherung 2026: Warum der Beitrag steigt

- Steigt der Faktor, steigt der Beitrag — auch wenn sich am Vertrag sonst nichts ändert.
- Die Faktoren berechnet der GDV jährlich aus den Daten des Statistischen Bundesamts.
In der gleitenden Neuwertversicherung ergibt sich der Jahresbeitrag aus der Versicherungssumme „Wert 1914“ multipliziert mit dem Anpassungsfaktor. Steigt der Faktor, steigt der Beitrag — auch wenn sich am Vertrag sonst nichts ändert.
Die Werte für 2026.
- Anpassungsfaktor (VGB 2000 und jüngere Bedingungswerke): 27,63 — im Vorjahr 26,51, ein Plus von rund 4,2 Prozent.
- Gleitender Neuwertfaktor (VGB 88, SGIN 88/93): 27,8 — im Vorjahr 26,7.
- Baupreisindex 1914 (Mai 2025): 2.263,6.
Quellen: AVW Gruppe, „Wohngebäudeversicherung — neue Faktoren und Indizes ab 2026“ (Faktoren gelten für Beitragsrechnungen mit Fälligkeit ab 1. Januar 2026); Vorjahreswerte und Veränderung nach sv-maklerblog.de, „Anpassungsfaktoren zur Gebäudeversicherung für 2026“ (25.11.2025). Die Faktoren berechnet der GDV jährlich aus den Daten des Statistischen Bundesamts.
Warum der Faktor steigt.
Der gleitende Neuwertfaktor bildet zu 80 Prozent den Baupreisindex für Wohngebäude und zu 20 Prozent die Tariflohnentwicklung im Baugewerbe ab. Material, Handwerkerlöhne und Beschaffung sind seit 2021 deutlich teurer geworden — der Faktor zieht mit Verzögerung nach, damit ein Totalschaden auch 2026 zum heutigen Neubaupreis ersetzt werden kann.
Kein Sonderkündigungsrecht
Eine Erhöhung allein durch den Anpassungsfaktor löst kein Sonderkündigungsrecht aus: Die Versicherungssumme wird an die Baupreise angepasst, die Leistung steigt mit. Erhöht der Versicherer dagegen den Beitrag unabhängig vom Faktor bei gleicher Leistung, besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung.
Der Grund für die Beitragsänderung steht auf der Jahresrechnung. Dort erkennen Sie, ob nur der Faktor gestiegen ist oder ob der Versicherer zusätzlich den Tarif angepasst hat.
Was Sie jetzt prüfen sollten.
- Stimmt der „Wert 1914“ noch? Nach An- oder Umbauten ist die Summe oft zu niedrig — dann droht Unterversicherung.
- Enthält der Vertrag Elementarschutz? Starkregen ist in Nordrhein-Westfalen das häufigste nicht versicherte Risiko.
- Passt der Tarif noch? Ältere Bedingungswerke (VGB 88, VGB 2003) haben oft Leistungslücken bei grober Fahrlässigkeit und Ableitungsrohren.
Wir gehen Ihren Wohngebäudevertrag mit Ihnen durch und vergleichen, ob ein aktuelles Bedingungswerk mehr Leistung zum gleichen oder niedrigeren Beitrag bietet — unabhängig und ohne Verkaufsdruck.
| Vertreter | Vergleichsportal | Makler | |
|---|---|---|---|
| Auftraggeber | Das Versicherungsunternehmen | Das Portal selbst, finanziert über Abschlüsse | Sie — nach § 34d Abs. 1 GewO |
| Auswahl | Die Tarife des eigenen Hauses | Die Anbieter, die dort gelistet sind | Der gesamte Markt |
| Sortiert nach | Was das Haus im Programm hat | Meist nach Preis, selten nach Bedingungen | Bedingungen und Ihrem Bedarf |
| Beratungshaftung | Beim Unternehmen | In der Regel keine — Sie entscheiden allein | Beim Makler, mit Vermögensschaden-Haftpflicht |
| Im Schadenfall | Ansprechpartner des Versicherers | Kein persönlicher Ansprechpartner | Wir — auf Ihrer Seite des Tisches |
| Was es Sie kostet | Die Vergütung steckt im Beitrag | Die Vergütung steckt ebenfalls im Beitrag | Dieselbe Courtage, kein Aufpreis |
Der dritte Weg ist der Makler: im Auftrag des Kunden, aus dem gesamten Markt, mit Haftung für die Empfehlung — vergütet über die Courtage, die in nahezu jedem Tarif ohnehin einkalkuliert ist.
Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.
Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.
Stand: 5. September 2026. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.
Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zur Hausratversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst, die Hausrat Ihr bewegliches Eigentum darin. Beides greift bei unterschiedlichen Schäden – zusammen ergeben sie den vollständigen Schutz.
Ist Starkregen automatisch versichert?
Nein – Überschwemmung und Starkregen sind nur über den Elementarbaustein abgedeckt. Wir prüfen Ihr Risiko und ob der Baustein sinnvoll ist.
Wie geht das los?
Mit einem Gespräch, ohne Unterlagenberg. Wir wollen wissen, was Sie machen, was Sie haben und was im Ernstfall wehtun würde. Dann prüfen wir die Verträge, vergleichen den Markt und sagen Ihnen klar, was wir empfehlen — und warum. Was Sie davon umsetzen, ist Ihre Sache.
In welchen Städten sind Sie unterwegs?
Im ganzen Revier: Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Gelsenkirchen, Oberhausen, Herne, Bottrop, Mülheim, Gladbeck, Velbert und Hattingen gehören zu unserem Gebiet. Wenn Sie knapp außerhalb wohnen, fragen Sie einfach trotzdem — wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir die Richtigen für Sie sind.
Was ist bei älteren Zechen- und Siedlungshäusern zu beachten?
Diese Häuser wurden über Jahrzehnte umgebaut und erweitert. Wer Anbauten, neue Dächer oder Heizungen dem Versicherer nie gemeldet hat, ist mit einer Summe von damals versichert — im Schadenfall wird dann anteilig gekürzt. Die Aktualisierung kostet nichts und verhindert genau das.
