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— Wissen · 4. November 2026 · ca. 5 Min. Lesezeit

Wohngebäude im Ruhrgebiet: Bergschäden, Zechenhaus und Mehr­familien­haus versichern

Wohngebäude im Ruhrgebiet: Bergschäden, Zechenhaus und Mehrfamilienhaus versichern
Symbolbild, mit KI erzeugt

Die Wohn­gebäude­versicherung sichert ein Haus gegen versicherte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser und Sturm. Bergschäden gehören zu einem eigenen Haftungsbereich: Dafür ist nach dem Bergrecht grundsätzlich das Bergbauunternehmen zuständig, nicht die Gebäude­versicherung. Das ist eine grobe Einordnung ohne Rechtsberatung. Wie Ihr Fall liegt, klären Fachanwälte oder die zuständigen Stellen. Dieser Beitrag erklärt, was Besitzer von Zechenhäusern, Siedlungs­häusern und Mehrfamilien­häusern im Ruhrgebiet für ihre Absicherung prüfen sollten.

Wer zahlt bei Bergschäden: Bergbau oder Gebäude­versicherung?

Für einen Bergschaden im Sinne der §§ 114 ff. BBergG haftet grundsätzlich der gesetzlich bestimmte Unternehmer; bei eingestellten Betrieben kann sich der Haftende nach § 116 BBergG bestimmen. Voraussetzungen, Ausschlüsse, Verursachung und Anspruchsgegner müssen im Einzelfall geprüft werden. Typische Beispiele sind Risse oder Absenkungen durch Bodenbewegungen nach dem Abbau. Das Unternehmen kann dafür einstehen müssen, unabhängig von einer Gebäude­versicherung. Ob und in welchem Umfang das in Ihrem Fall zutrifft, hängt vom Einzelfall ab, etwa von Ursache, Zeitpunkt, Beweislage und Fristen.

Die Wohn­gebäude­versicherung ist dafür nicht gedacht. Sie leistet bei versicherten Gefahren und nach den Bedingungen Ihres Tarifs. Bergsenkungen sind in vielen Standardverträgen nicht ohne Weiteres enthalten. Einige Tarife nennen Erdsenkung oder Erdfall im Elementar­baustein. Ob dort bergbaubedingte Schäden ausgenommen sind, steht im Kleingedruckten. Fragen Sie danach und lassen Sie sich die Klausel zeigen.

Wichtig für die Praxis: Wenn Sie einen Schaden vermuten, dokumentieren Sie ihn früh mit Fotos und Datum. Melden Sie ihn schriftlich beim zuständigen Bergbauunternehmen und beim Versicherer, wenn dieser berührt sein könnte. Ob Ansprüche bestehen und welche Fristen laufen, prüft im Streitfall ein Anwalt. Wir als Makler beurteilen keine Haftungsfrage.

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Was gilt für Zechenhäuser und Siedlungshäuser?

Ältere Häuser aus der Zechenzeit brauchen vor allem eine aktuelle Versicherungs­summe. Solche Häuser wurden über Jahrzehnte umgebaut und erweitert. Wer Anbauten, neue Dächer oder neue Heizungen dem Versicherer nicht gemeldet hat, ist unter Umständen mit einer veralteten Grundlage versichert. Im Schadenfall kann der Versicherer die Leistung dann anteilig kürzen.

Das betrifft diese Punkte, die Sie bei einem Altbau prüfen sollten:

  • Wohnfläche und Ausbau: Stimmen die Angaben im Vertrag mit dem heutigen Zustand überein, auch bei ausgebautem Dach oder Wintergarten?
  • Versicherungswert: Ist die Grundlage der Summe aktuell, oder stammt sie aus früheren Jahren?
  • Leitungen: Wie alt sind Wasser- und Abwasserleitungen? Leitungswasser­schäden sind bei Altbauten ein Schwerpunkt der Prüfung.
  • Dach und Dämmung: Sind Sanierungen dem Versicherer gemeldet?
  • Denkmalschutz: Gelten besondere Auflagen für den Wiederaufbau, und sind sie im Vertrag berücksichtigt?

Eine Aktualisierung des Vertrags ist in der Regel unkompliziert. Sie schafft Klarheit darüber, was im Schadenfall tatsächlich erstattet wird.

Was ist bei Leitungswasser­schäden zu beachten?

Leitungswasser ist in der Wohn­gebäude­versicherung ein Kernbaustein. Er deckt je nach Tarif Schäden durch Rohrbruch, Frost und austretendes Wasser aus fest verbundenen Anlagen. Beim Altbau ist die Frage wichtig, wie der Tarif mit Korrosion, Verschleiß und nicht versicherten Folgekosten umgeht.

Prüfen Sie, ob Leitungen außerhalb des Gebäudes mitversichert sind, etwa Zuleitungen auf dem Grundstück. Prüfen Sie auch, ob Schäden durch Rohrbruch an Heizungsanlagen und Armaturen enthalten sind. Die Bedingungen weichen zwischen Anbietern deutlich ab.

Brauche ich Elementarschutz im Ruhrgebiet?

Elementarschutz ist ein Zusatzbaustein, den Sie je nach Tarif zur Wohn­gebäude­versicherung wählen können. Er kann je nach Tarif Überschwemmung infolge von Witterungsniederschlägen sowie dadurch verursachten Rückstau, außerdem Erdrutsch, Erdsenkung und Erdfall decken. Starkregen allein ist nicht automatisch ein Versicherungsfall. Ob er für Sie sinnvoll ist, hängt vom Haus, vom Standort, von der Kanalisation in der Straße und von Vorschäden ab.

Ob ein Versicherer den Baustein für Ihre Adresse anbietet, entscheidet seine Risikoprüfung. Dabei fließen Lage, Vorschäden und Schutzmaßnahmen ein. Bei Bergbaugebieten kann zusätzlich relevant sein, ob die Bedingungen Erdsenkung bergbaubedingt einschränken. Eine Wartezeit kann bestehen. Vergleichen Sie deshalb Bedingungen, nicht nur den Namen des Bausteins.

Wie versichere ich ein Mehr­familien­haus als Eigentümer oder Vermieter?

Für Vermieter sind diese Bausteine relevant:

  • Wohn­gebäude­versicherung: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, optional Elementar.
  • Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht: Schäden Dritter durch Pflicht­verletzungen als Eigentümer, etwa ein ungeräumter Gehweg oder eine defekte Treppe. Ob ein Schaden gedeckt ist, hängt von Vertrag und Einzelfall ab.
  • Mietausfall: Entgangene Miete nach einem versicherten Schaden, soweit im Tarif eingeschlossen.
  • Gebäudeglas und weitere Zusatzbausteine, wenn der Bestand das erfordert.

Die Mieter sichern ihren Hausrat selbst über eine Hausrat­versicherung. Die Gebäude­versicherung des Eigentümers ersetzt sie nicht. Umgekehrt zahlt die Hausrat­versicherung keine Gebäudeschäden. Lassen Sie sich die Aufteilung im Haus erklären, besonders wenn es Gemeinschaftsflächen oder Gewerbeeinheiten gibt.

Worauf sollten Sie beim Vergleich achten?

  • Versicherungs­summe und Berechnungs­grundlage, besonders bei Altbauten mit Umbauten.
  • Leistungsumfang bei Leitungswasser, Rohrbruch und Folgekosten.
  • Elementar: Welche Gefahren sind enthalten, gibt es Selbstbehalt oder Wartezeit?
  • Ausschlüsse und Klauseln zu Erdsenkung, Erdfall und bergbaulichen Einflüssen.
  • Sicherheitspflichten, etwa Frostschutz bei Leerstand.
  • Leer­stands­regelung, falls Wohnungen zeitweise nicht vermietet sind.

Ein Versicherungs­makler muss seine Empfehlung grundsätzlich auf eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Verträgen und Versicherern stützen. Berät er auf eingeschränkter Grundlage, muss er darüber nach § 60 Abs. 2 VVG vor Abgabe der Vertrags­erklärung ausdrücklich informieren. Bei schwierigen Objekten kann er bei mehreren Versicherern anfragen.

Was kostet die Beratung?

In der Regel entsteht kein separates Beratungshonorar. Die Courtage ist im Beitrag einkalkuliert. Bei Netto- und Direkttarifen kann das abweichen. Fragen Sie nach der Vergütung, bevor Sie unterschreiben.

Wie läuft die Beratung bei Revier Versicherungs­makler ab?

Revier Versicherungs­makler berät als freier Versicherungs­makler Hausbesitzer im Ruhrgebiet. Die Beratung läuft per Video oder Telefon, nach Absprache auch bei Ihnen vor Ort. Zuerst sichten wir Ihre bestehenden Verträge und klären, was im Haus gebaut oder verändert wurde. Danach stellen wir Tarife gegenüber und zeigen, wo Lücken bestehen. Verbindlich sind am Ende die Bedingungen des Versicherers. Eine Rechtsberatung, etwa zu Berg­schadensansprüchen, ersetzt das nicht.

59 %
der Wohngebäude hatten 2025 eine Elementar­schaden­versicherung — rund vier von zehn also nicht. Starkregen und Hochwasser sind ohne diesen Baustein nicht versichert
12 %
des gesamten Schadenaufwands der Wohn­gebäude­versicherung entfielen 2025 auf Sturm, Hagel und Elementargefahren — der Rest auf andere Ursachen
NRW
gehört 2025 zu den zwei Bundesländern mit dem höchsten versicherten Schadenaufwand durch Elementargefahren
SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Erstkontakt

Sie vereinbaren einen Termin oder melden sich per Nachricht, ganz ohne Unterlagen.

2Bestand sichten

Gemeinsam klären wir, was bereits besteht, was fehlt und was für Sie zählt.

3Leistungen gegenüberstellen

Wir stellen Bedingungen nebeneinander, nicht nur Beiträge, und erkennen Doppel­versicherungen.

4Empfehlung samt Begründung

Sie treffen die Entscheidung. Gewechselt wird nur, was sich lohnt; Bewährtes bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Wir sind Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO. Die Courtage ist im Beitrag enthalten und verursacht keine Zusatzkosten für Sie.

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Stand: 4. November 2026. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.

Redaktion Revier Versicherungs­makler

Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zur Hausrat­versicherung?

Die Wohn­gebäude­versicherung schützt das Gebäude selbst, die Hausrat Ihr bewegliches Eigentum darin. Beides greift bei unterschiedlichen Schäden – zusammen ergeben sie den vollständigen Schutz.

Ist Starkregen automatisch versichert?

Nein – Überschwemmung und Starkregen sind nur über den Elementar­baustein abgedeckt. Wir prüfen Ihr Risiko und ob der Baustein sinnvoll ist.

Warum nicht einfach ein Vergleichs­portal?

Weil der Preis nur die halbe Wahrheit ist. Entscheidend sind die Bedingungen — und die liest im Portal niemand für Sie. Wenn dann etwas passiert, haben Sie eine Servicenummer statt einer Person. Als Makler stehen wir vertraglich auf Ihrer Seite, auch im Streitfall.

Was ist bei älteren Zechen- und Siedlungs­häusern zu beachten?

Diese Häuser wurden über Jahrzehnte umgebaut und erweitert. Wer Anbauten, neue Dächer oder Heizungen dem Versicherer nie gemeldet hat, ist mit einer Summe von damals versichert — im Schadenfall wird dann anteilig gekürzt. Die Aktualisierung kostet nichts und verhindert genau das.

Beraten Sie persönlich im Pott — muss ich irgendwo hinkommen?

Sie müssen nirgendwo hin: Wir beraten online, per Video oder Telefon — genauso persönlich wie am Küchentisch, nur ohne Anfahrt quer durchs Revier. Ein schickes Büro mit Empfangstresen haben wir nicht, und darauf legen wir auch keinen Wert — das merkt man in der Beratung, nicht an der Adresse.

Das passt dazu.

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