— Wissen · 3. November 2026 · ca. 3 Min. Lesezeit

Elementar­schaden­versicherung: Starkregen, Hochwasser und Rückstau

Elementarschadenversicherung: Starkregen, Hochwasser und Rückstau
Symbolbild, mit KI erzeugt

Ein Starkregen genügt, damit Wasser durch Lichtschächte, Kellerfenster oder aus der Kanalisation ins Haus drückt. In einer Wohngebäude- oder Hausrat­versicherung ist ein solcher Schaden meist nicht abgedeckt, es sei denn, der Vertrag enthält den Baustein Elementar­schäden. Viele Eigentümer und Mieter merken das erst, wenn das Wasser schon im Keller steht.

Was zu den Elementargefahren zählt.

Die Elementar­schaden­versicherung umfasst mehr als Überschwemmung. Je nach Tarif gehören dazu in der Regel:

  • Überschwemmung durch Hochwasser von Flüssen und Bächen
  • Starkregen, also Wassermassen, die sich auf der Fläche sammeln und in Gebäude eindringen
  • Rückstau, wenn Wasser aus der überlasteten Kanalisation in das Haus gedrückt wird
  • Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch

Welche dieser Gefahren konkret versichert sind, steht in den Bedingungen. Sturm und Hagel sind meist bereits in der normalen Gebäude­versicherung enthalten, Überschwemmung und Rückstau dagegen nicht.

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Eigentümer und Mieter: unterschiedliche Verträge.

Prüfen Sie bei Eigentum außerdem Nebengebäude wie Garage, Carport oder Gartenhaus. Sie sind in der Wohn­gebäude­versicherung nicht immer mitversichert und im Elementar­baustein nur, wenn sie ausdrücklich eingeschlossen sind.

Wer ein Haus besitzt, versichert das Gebäude über die Wohn­gebäude­versicherung und fügt dort den Elementar­baustein hinzu. Er schützt die Bausubstanz: Wände, Estrich, Heizung, fest verbaute Teile. Mieter haben mit dem Gebäude nichts zu tun, aber mit ihrem Hausrat. Der Elementar­baustein in der Hausrat­versicherung ersetzt Möbel, Elektrogeräte und Kleidung, die durch Wasser zerstört werden. Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, brauchen beide Verträge.

Nicht jede Wasser­schadenart fällt unter den Elementar­baustein. Leitungswasser aus einem geplatzten Rohr ist ein klassischer Fall für Gebäude- und Hausrat­versicherung, Wasser von draußen dagegen nicht. Die Abgrenzung ist im Schadenfall entscheidend, und beide Bausteine zahlen nur, wenn sie vereinbart sind.

Für Kellerräume gilt: Hochwertige Nutzung, etwa ein ausgebauter Hobbyraum oder eine Werkstatt, sollte in der Versicherungs­summe berücksichtigt sein. Manche Tarife begrenzen Leistungen für Keller oder schließen bestimmte Gegenstände aus.

Gefährdungs­klassen und Versicherbarkeit.

Versicherer bewerten das Risiko eines Standorts mit einem Zonierungssystem, das der Gesamtverband der Versicherer (GDV) betreibt, ZÜRS genannt. Es teilt Adressen in Gefährdungs­klassen ein. In niedrigen Klassen ist der Elementarschutz meist problemlos erhältlich. In hohen Klassen verlangen Versicherer häufig eine höhere Selbst­beteiligung, schränken den Schutz ein oder lehnen ab. Das macht den Vergleich bei exponierten Lagen schwieriger. Gerade dann hilft ein Makler, der mehrere Anbieter anfragen kann.

Auch eine Lage abseits von Flüssen schützt nicht automatisch. Starkregen kann überall auftreten, besonders in dicht bebauten Gebieten mit wenig Versickerungsfläche, und betrifft damit auch Städte im Ruhrgebiet.

Wartezeit, Selbst­beteiligung, Rückstauklappe.

Der Baustein beginnt oft nicht sofort. Viele Verträge sehen eine Wartezeit von mehreren Wochen vor. Wer erst kurz vor einem angekündigten Unwetter abschließt, bleibt unter Umständen ohne Schutz. Eine Selbst­beteiligung ist üblich und mindert den Beitrag, belastet aber im Schadenfall.

Außerdem können Obliegenheiten bestehen. Ein typisches Beispiel ist die Rückstau­sicherung: In vielen Gebäuden verlangt die örtliche Entwässerungssatzung eine Rückstauklappe oder ein Hebewerk für Abflüsse unterhalb der Rückstauebene. Fehlt sie oder wird sie nicht gewartet, kann der Versicherer Leistungen kürzen. Lassen Sie die Technik daher regelmäßig prüfen.

Wer bezahlt ohne Versicherung?

Nach großen Hochwasserereignissen gab es staatliche Hilfsprogramme. Einen verlässlichen Rechtsanspruch darauf haben Betroffene aber meist nicht. Wie die Politik eine Pflicht zur Elementar­versicherung künftig regelt, ist offen und kann sich ändern. Wer sich nicht darauf verlassen will, schließt selbst ab.

Schäden vermeiden

Ein Elementarschutz ersetzt Schäden, verhindert sie aber nicht. Rückstauklappe, wasserdichte Lichtschächte, erhöhte Lagerung im Keller und freie Abflüsse am Haus sind einfache Maßnahmen. Nach einem Schaden gilt: Fotos machen, Schaden zügig melden, nichts Wichtiges entsorgen, bevor der Versicherer es gesehen hat.

Für Neubauten und Sanierungen gilt: Wer plant, kann sich beim Bau an der Lage orientieren, etwa durch erhöhte Eingänge, eine dichte Kelleraus­führung oder den Verzicht auf empfindliche Nutzung im Untergeschoss. Das senkt nicht nur das Schadenrisiko, sondern kann auch bei der Versicherbarkeit helfen.

Ob und in welchem Umfang ein Elementar­baustein sinnvoll ist, hängt von Lage, Gebäude und Nutzung ab. Als freier Makler prüfen wir gern mit Ihnen, ob Ihr bestehender Vertrag den Baustein enthält und ob er ausreicht. Das Gespräch ist unverbindlich.

59 %
der Wohngebäude hatten 2025 eine Elementar­schaden­versicherung — rund vier von zehn also nicht. Starkregen und Hochwasser sind ohne diesen Baustein nicht versichert
12 %
des gesamten Schadenaufwands der Wohn­gebäude­versicherung entfielen 2025 auf Sturm, Hagel und Elementargefahren — der Rest auf andere Ursachen
NRW
gehört 2025 zu den zwei Bundesländern mit dem höchsten versicherten Schadenaufwand durch Elementargefahren
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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zur Hausrat­versicherung?

Die Wohn­gebäude­versicherung schützt das Gebäude selbst, die Hausrat Ihr bewegliches Eigentum darin. Beides greift bei unterschiedlichen Schäden – zusammen ergeben sie den vollständigen Schutz.

Ist Starkregen automatisch versichert?

Nein – Überschwemmung und Starkregen sind nur über den Elementar­baustein abgedeckt. Wir prüfen Ihr Risiko und ob der Baustein sinnvoll ist.

Muss ich dann alles neu machen?

Nein. Wir sind nicht hier, um Ihnen etwas zu verkaufen, sondern um Ordnung zu schaffen. Was gut ist, bleibt. Getauscht wird nur, wo Sie wirklich etwas davon haben — und erst, wenn der neue Schutz sicher steht.

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