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Wohngebäudeversicherung
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Alle Baukunst bezweckt eine Einwirkung auf den Geist, nicht nur einen Schutz für den Körper.

Unbekannter Autor

 

Wohngebäudeversicherung / Gebäudeversicherung / Hausversicherung

 

Vom Wetter geht immer eine besondere Gefahr aus: umknickende Bäume, die das Dach beschädigen können, herabfallende Dachpfannen, strapazierte Markisen und Antennenanlagen. Hausbesitzer können sich gegen diese Ereignisse wappnen. Sie sollten unbedingt eine Wohngebäudeversicherung abschließen, mit der sie dafür sorgen, dass sie für Schäden durch Sturm und Hagel nicht aus eigener Tasche aufkommen müssen. Allerdings zahlt der Versicherer erst für Schäden, wenn mindestens Windstärke 8 gemessen wurde. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Welche Windgeschwindigkeit galt zu einem bestimmten Termin? Das können Sie sich selbst beim Deutschen Wetterdienst erfragen: telefonisch unter 0 18 02 / 913 913 oder per Mail unter info@dwd.de.

Neben dem Wetter ist Feuer ein ernstzunehmendes Risiko für Immobilienbesitzer. Zerstört ein Brand die gesamte Immobilie oder zumindest einen Teil davon, kann leicht ein Schaden von einigen Hunderttausend Euro entstehen. Aus eigener Kraft wäre dieser finanzielle Verlust nicht zu stemmen.

Das dritte Risiko, gegen das sich Immobilienbesitzer absichern können, sind Leitungswasserschäden. Besonders wenn ein Haus älter ist und auch das Leitungsnetz in die Jahre gekommen ist, kann dieser Versicherungsschutz sehr wertvoll werden. Platzt ein Rohr; sind schnell Wände oder Geschossdecken durchnässt und das Wasser hinterlässt dauerhafte Spuren. Den Schutz gegen Sturm-, Feuer- und Leitungswasserschäden können Sie in einer gemeinsamen („verbundenen“) Wohngebäudeversicherung abschließen. Sie können sich aber auch nur für einzelne dieser Leistungen entscheiden.

Der Schutz der Wohngebäudeversicherung gilt für das im Versicherungsschein genannte Haus. Sollen Nebengebäude wie eine Garage, eine alte Scheune auf dem Grundstück oder ein Gartenhaus mitversichert werden, müssen Sie dies in der Regel beim Versicherer mit angeben. Im Haus gilt der Versicherungsschutz für alle fest mit der Immobilie verbundenen Gegenstände. Dazu zählen in der Regel zum Beispiel fest verklebte Teppichböden oder auch Parkett.
Trotz Versicherungsschutz kann es zum Streit mit dem Versicherer kommen: Er will vielleicht nur anteilig für einen Schaden zahlen, da die Versicherungssumme zu niedrig gewählt worden war.
Um diesem Streit vorzubeugen, sollten Sie wenn möglich von Beginn an mit dem Versicherer zusammenarbeiten und mit ihm den Wert der Immobilie bestimmen. Denn wenn die Versicherungsgesellschaft mit Hilfe Ihrer Angaben den Wert des Hauses selbst ermittelt, kann sie sich im Schadensfall nicht gegen die Zahlung wehren mit dem Argument, Sie hätten den Versicherungswert zu niedrig kalkuliert.
Die Wohngebäudeversicherung ist eine gleitende Neuwertversicherung. Das bedeutet, dass es keine feste Leistungsobergrenze gibt. Die Summe, die der Versicherer im Schadensfall zahlt, wird ständig an den aktuellen Wert der Immobilie angepasst. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Sie bei einem Totalschaden so viel Geld bekommen, dass Sie Ihr Haus am gleichen Standort zu den aktuellen Preisen wieder aufbauen können.
Generell zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht für die Folgen von wetterbedingten Überschwemmungen. Tritt beispielsweise ein Fluss über die Ufer oder läuft nach Starkregen der Keller voll, übernimmt der Wohngebäudeversicherer in der Regel nicht die Kosten für das Abpumpen des Wassers, und er zahlt auch nicht für Schäden am Haus.
 
 

Elementarversicherung


Gegen die Folgen von Naturgewalten wie Überschwemmung, Lawinen und Erdrutsch können Sie sich nur schützen, wenn Sie zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung auch eine Elementarschadenzusatzversicherung vereinbaren.


Naturgefahren-Check


Prüfen Sie hier mit Eingabe ihrer Postleitzahl, welche Unwetterschäden in der Vergangenheit in der Region entstanden sind.

 

 
 

Das sagen unsere Kunden auf Google über uns:


Melina Sachse
Melina Sachse
Saitohimea
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So muss Versicherung!!!! Endlich jemand der mit einem wirklich das bespricht, was für einen wichtig ist. Tolle Beratung.
Jan Gielens
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Herr Scherer ist seit ca.30 Jahre unser Ansprechpartner in Versicherungsfragen und auch immer für uns zu erreichen. Hat uns gerade wieder im Schadenfall geholfen. Immer wieder Spitze
Volker Racho
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Vielen Dank für die sehr gute Betreuung durch Herrn Scherer

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Weitere Informationen im Bereich der Wohngebäudeversicherung


 

Feuerrohbauversicherung


Eine Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung zahlt, falls das unfertige Gebäude abbrennt, explodiert oder der Blitz einschlägt. Auch Baustoffe sowie Schäden durch Rauch und Löscharbeiten infolge eines Feuers sind versichert. Dabei ist eine Feuerrohbauversicherung häufig kostenlos, wenn beim selben Versicherer eine Wohngebäudeversicherung schon vor Baubeginn abgeschlossen wird.

Viele Banken bestehen zur Vergabe eines Baukredites nicht nur auf den Nachweis entsprechender Risikolebensversicherungen sondern auch auf dem Nachweis zur Versicherung ihres Bauvorhabens, wobei hierbei der Schutz des Baus durch einer Feuerrohbauversicherung entscheidend ist, nicht die Haftpflichtschäden, die jedoch für Sie ein erhebliches Risiko darstellen und somit ebenfalls abgesichert sein sollten, auch, wenn die Bank voraussichtlich nicht besteht.

Während eines Hasubaus ist die Feuerrohbauversicherung eine wichtige Ergänzung zur unverzichtbaren Bauherrenhaftpflichtversicherung und der sinnvollen Bauleistungsversicherung.

 

 

Wallbox Versicherung


Die Wallbox ist ein mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteil. Damit wird sie automatisch von der Wohngebäudeversicherung umfasst. Die Gefahren Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und ggf. auch Elementar gelten somit auch für die Ladestation. Ebenso gilt es als fester Gebäudebestandteil, wenn Sie die Wallbox in Ihrer Garage, Tiefgarage oder im Carport installiert haben.

Neu eingerichtete Ladestationen sollten dem Versicherer immer gemeldet werden, um spätere Probleme bei der Schadenabwicklung zu umgehen.

 

Handelt es sich um mobile Ladestationen (die Wallbox ist nicht fest an der Wand angebracht), sollte zunächst geprüft werden, ob die Gebäudeversicherung auch Schäden durch mobile Ladestationen abdeckt.

Ist dies nicht der Fall, ist Rücksprache mit dem Hausratversicherer zu halten.

 

Mehr hierzu erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.

 

Versicherung gegen Tierschäden


Tierschäden, wie beispielsweise Schäden durch Marder im Dachboden können bei Wohngebäuden mitversichert werden.

 

Mehr hierzu erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.

 

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung


Haben Hausbesitzer eine Ölheizung, kann diese ein zusätzliches Risiko bedeuten, das über eine separate Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abzudecken ist. Als Hausbesitzer sollten Sie prüfen, ob Ihre Privathaftpflichtversicherung zum Beispiel eine bestimmte Höchstgröße für den Tank vorgibt oder ob verlangt wird, dass der Tank oberirdisch angebracht sein muss. Sind die Vorgaben des Haftpflichtversicherers nicht erfüllt, sollten Sie unbedingt eine zusätzliche Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Der Versicherer übernimmt im Ernstfall zum Beispiel die Kosten für das Ausbaggern, Abfahren und Entsorgen des verschmutzten Erdreichs als Sondermüll.

 

 
 

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Versicherungen für Vermieter von Immobilien / vermietete Gebäude


 

Haus- und Grundhaftpflichtversicherung


Die Haftpflicht beschreibt die gesetzliche Verpflichtung zum Schadensersatz gegenüber Dritten. Denn jeder Bürger muss für den Schaden in unbegrenzter Höhe einstehen, den er fahrlässig verursacht hat § 823 BGB. „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“, so steht es im Gesetz § 276 Abs. 2 BGB.

Entsprechend kommt die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer für Schäden an Dritten auf, die durch bauliche Mängel, bauliche Instandhaltung, die Verletzung der Räum- und Streupflicht im Winterdienst, Beleuchtung oder Reinigung etc. entstanden sind.


Warum ist sie wichtig?

So vermeidbar diese Gefahrenquellen auch klingen mögen, stellen sie einen großen potentiellen Kostenfaktor dar. Beispiel: Man nehme nur an, es habe über Nacht überraschend geschneit. Auf dem morgendlichen Weg zur Arbeit rutschen gleich mehrere Personen auf dem Gelände aus, einer davon verletzt sich schwer. Schon ist der Sachbestand der fahrlässigen Handlung von Seiten des Vermieters erfüllt und Schadensersatz in unbestimmter Höhe muss geleistet werden. Selbst ein ausgefallenes Licht reicht hier als Gefahrenquelle aus, um den Vermieter anklagen zu können, wenn dadurch ein Schaden verursacht wurde.


Mietverlust – oder Mietnomadenversicherung


Eine Mietausfallversicherung sorgt für finanziellen Ausgleich bei Mietausfall inklusive Nebenkosten, oftmals auch durch Sachschäden durch Mieter am Objekt.

Beispiel einer Mietausfallversicherung:

  • Übernahme der Mietrückstände einschließlich Nebenkosten
  • Übernahme von Renovierungs- und Sanierungskosten bei bestehendem ersatzpflichtigem Mietausfallschaden und gleichzeitiger Absicherung von Sachschäden
  • Absicherung von Sachschäden und Ersatz bei ersatzpflichtigem Mietausfallschaden


Warum ist sie wichtig?

Vermieter in Deutschland haben laut Schätzungen des Eigentümerverbandes Haus & Grund Mietausfälle durch ausbleibende Mietzahlungen in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro jährlich zu tragen. Fast jeder zweite Vermieter gibt an, schon mal mit einem Mietnomaden zu tun gehabt zu haben. In diesen Fällen lohnt sich eine spezielle Mietnomadenversicherung.

Wo es eine große Immobiliengesellschaft finanziell für einen begrenzten Zeitraum aushalten kann, wenn Mieter mit der Zahlung im Rückstand sind, geraten kleine, private Vermieter schnell in eine finanzielle Schieflage. Sie sind im Regelfall auf die Mieteinnahmen angewiesen, sichern damit Ihren Lebensunterhalt oder zahlen die gekauften Immobilien ab. Um sich als Vermieter vor einer finanziellen Notlage zu schützen, empfiehlt es sich, eine Mietausfallversicherung abzuschließen. Neben der Mietausfallversicherung gibt es auch noch weitere Maßnahmen, wie Sie einem Betrug durch Mietnomaden vorbeugen können.


Wohngebäudeversicherung inkl. Elementarversicherung


Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft definiert die elementaren Grundgefahren, die im Normalfall im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung versichert werden können als Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Versichert sind:

  • Die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude
  • Gebäudezubehör wie z.B. Klingel, Briefkasten, Müllbox, Terrasse
  • sonstiges Gebäudezubehör, wenn schriftlich vereinbart wie z.B. Carport, Gartenhaus, Hundehütte, Gehwegbefestigungen
  • Einbaumöbel (z. B. Küche), die speziell für das Gebäude gefertigt wurden

Eine Elementarversicherung schützt zusätzlich vor Naturgewalten.


Warum ist sie wichtig?

Dass der Blitz einschlägt, ist statistisch gesehen nicht besonders wahrscheinlich. Dass sich ein Schaden durch im Sturm umfallende Bäume oder Hochwasser ereignet hingegen schon. Eine Absicherung von Elementarschäden kann sich entsprechend bewähren. Doch auch der Brand, der sich durch zur Wohnung gehörige Küchengeräte entfacht und großen Schaden anrichtet, wäre somit abgedeckt.


Rechtsschutzversicherung


Die Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten der gesetzlichen Anwaltsgebühren, Sachverständigenhonorare für gerichtliche Gutachten, Gerichtskosten und die Kosten einer Zwangsvollstreckung.


Warum ist sie wichtig?

Kommt es zum Äußersten und der Vermieter muss gerichtlich dafür sorgen, dass Mietbetrüger oder vandalierende Mieter sein Eigentum räumen, kann eine Rechtschutzversicherung in Ergänzung zu einer Mietnomadenversicherung bares Geld wert sein. Auch wenn durch die Mietnomadenversicherung bereits Mietrückstände gedeckt sind, kann der von Seiten des Vermieters zu betreibende Aufwand für Gutachten und Gerichtskosten so zusätzlich zumindest finanziell aufgefangen werden. Auch die Folgekosten sonstiger Streitigkeiten mit dem Mieter werden im Regelfall von der Rechtschutzversicherung übernommen.

 
 

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Versicherung beim Hauskauf


Bei einem Kauf oder Verkauf der Immobilie wechselt nicht nur das Haus den Besitzer, sondern automatisch auch die dafür abgeschlossene Wohngebäudeversicherung.

Diese Regelung soll eine Verischerungslücke verhindern und sicher stellen, dass Schäden am Gebäude auch bei einem Eigentümerwechsel jederzeit versichert sind. Der neue und der alte Besitzer sind dazu verpflichtet, den Kauf bzw. den Verkauf unverzüglich der Versicherung zu melden.

Die bestehende Versicherung muss vom neuen Eigentümer jedoch nicht übernommen werden. Der neue Eigentümer hat ein einmonatiges, sofortiges Sonderkündigungsrecht . Diese Frist beginnt mit Eintragung ins Grundbuch. Ab diesem Zeitpunkt ist der Wechsel der Wohngebäudeversicherung möglich.

PlanenSie Umbauarbeiten gilt: Wer eine bestehende Immobilie umbaut, sollte vorher in den Vertragsbedingungen seiner Privathaftpflichtversicherung nachsehen, ob kleinere Bauvorhaben im Schutz inbegriffen sind – je nach Tarif zum Beispiel Arbeiten im Wert von bis zu 50 000 Euro.

 
 

Versicherung Ihrer Auslandsimmobilie / Ihres Ferienhauses


Eine Immobilie kann immer nur in dem Land versichert werden, in dem es sich befindet. Anders sieht es bei Ferienhäusern aus.

Hier gibt es spezielle Konzepte für Ferienhausversicherungen. Denn anders als bei einem Hauptwohnsitz ist die Ferienimmobilie nicht dauerhaft bewohnt und dadurch besonderen Risiken ausgesetzt.

Mit der Gebäudeversicherung für Ferienhäuser ist Ihre Ferienimmobilie bei Schäden am Gebäude (auch an Nebengebäude, Gebäudezubehör, Gebäude- und Grundstücksbestandteilen) bis zur vereinbarten Versicherungssumme geschützt.

Die Hausratversicherung für Ferienhäuser bietet Schutz bei Schäden an der Innenausstattung Ihrer Ferienimmobilie. Dazu zählen u.a. elektronische Geräte, Möbel sowie Kunst.

 
 

Versicherung eines unbebauten Grundstücks


Für unbebaute Grundstücke gilt eine Verkehrssicherungspflicht.

Alle Eigentümer müssen das Grundstück ausreichend sichern, damit niemand zu Schaden kommt. Falls doch, kann der daraus resultierende Schadenersatz hohe Kosten verursachen. Daher ist hierfür eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für unbebaute Grundstücke zu empfehlen.

 
 
 

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