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Hausratversicherung

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Dach aufklappen, Haus umdrehen und schütteln, alles was herausfällt ist Hausrat .

Christian Schonauer

 

Hausrat


Sobald Sie Ihre Wohnung eingerichtet haben, ist der Abschluss einer eigenen Hausratversicherung sinnvoll. Sie tritt ein bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus oder Sturm. Deckt zum Beispiel ein Sturm das Dach des Hauses ab und beschädigt der eindringende Regen sämtliche Möbel im Wohnzimmer, kommt der Versicherer für den Schaden auf. Entweder übernimmt er die Reparaturkosten zuzüglich eines Ausgleichs für eine mögliche Wertminderung der Gegenstände. Oder er ersetzt ihren Neuwert (Wiederbeschaffungswert), sollten sie zerstört sein.
Versichert sind sämtliche beweglichen Einrichtungsgegenstände. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Gardinen, Bücher, CDs und technische Geräte.
Die Liste lässt sich problemlos fortsetzen, denn versichert sind alle Gegenstände in der Wohnung, die die Haushaltsmitglieder ge- oder verbrauchen. Dazu zählen auch lose liegende Teppiche, während fest mit dem Gebäude verbundene Fuß- und Teppichböden meist außen vor bleiben und über die Wohngebäudeversicherung geschützt werden.

Hingegen zählen auch diese Gegenstände zum versicherten Hausrat:
Wertsachen wie zum Beispiel Bargeld, Urkunden und Schmuck. Bei diesen Wertgegenständen begrenzen die Versicherer aber die Entschädigungssummen.

Ebenso versichert sind Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die Sie auch beruflich nutzen, zum Beispiel Werkzeug oder Computer.

Auch versichert sind Spiel- und Sportgeräte: Kanus, Ruder- und Schlauchboote, genauso wie Spielfahrzeuge der Kinder. Für Fahrräder gelten wiederum besondere Regeln.

Privat genutzte Antennenanlagen und Markisen:
Reißt ein Sturm zum Beispiel die Satellitenanlage vom Balkon, kommt die Hausratversicherung dafür auf.
Der Schutz der Hausratversicherung gilt nicht nur im direkten Wohnbereich, sondern beispielsweise auch auf Balkon und Terrasse sowie in selbst genutzten Nebengebäuden und Garagen. Je nach Tarif zahlen manche Versicherer auch, wenn die Gartenstühle von der Terrasse gestohlen werden oder die Wäsche von der Leine.

Räume, die ausschließlich beruflich genutzt werden, fallen aber unter Umständen aus dem Schutz der Versicherung. Selbstständige sollten sich bei ihrem Versicherer erkundigen, wenn sie von zuhause aus in einem rein beruflich genutzten Arbeitszimmer arbeiten. Sie sollten klären, ob die Möbel und Geräte dort mitversichert sind und wie sie wenn nötig Schutz dafür erhalten.

Ziehen Sie in eine neue Wohnung um, gilt für eine Übergangszeit von zwei Monaten der Versicherungsschutz sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung. Und auch während des Sommerurlaubs ist die Hausratversicherung mit im Gepäck, denn der Schutz greift auch, wenn Sie sich vorübergehend nicht zuhause, sondern beispielsweise im Ausland aufhalten: Brechen Diebe in das abgeschlossene Hotelzimmer ein oder werden Sie auf offener Straße ausgeraubt, können Sie den Schaden Ihrer Hausratversicherung melden. Der Schutz für „vorübergehende“ Auslandsaufenthalte gilt in der Regel für maximal drei Monate. Der Hausratversicherer zahlt für die Folgen von Raub oder Einbruchdiebstahl aber nur, wenn Sie die Polizei eingeschaltet haben.
Viele Versicherte übersehen, das die Versicherung nicht für die Folgen von wetterbedingten Überschwemmungen bezahlt. Tritt beispielsweise ein Fluss über die Ufer oder läuft nach Starkregen der Keller voll, übernimmt der Hausratversicherer nicht die Kosten, wenn durch das Wasser zum Beispiel im Keller gelagerte Koffer oder Bücher und Geschirr in Umzugskisten beschädigt werden.

Gegen die Folgen von Naturgewalten wie Überschwemmung, Lawinen und Erdrutsch können Sie sich nur schützen, wenn Sie zusätzlich zu Hausratversicherung auch eine Elementarschadenzusatzversicherung vereinbaren.

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Das sagen unsere Kunden auf Google über uns:


Melina Sachse
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Saitohimea
Saitohimea
So muss Versicherung!!!! Endlich jemand der mit einem wirklich das bespricht, was für einen wichtig ist. Tolle Beratung.
Jan Gielens
Jan Gielens
Herr Scherer ist seit ca.30 Jahre unser Ansprechpartner in Versicherungsfragen und auch immer für uns zu erreichen. Hat uns gerade wieder im Schadenfall geholfen. Immer wieder Spitze
Volker Racho
Volker Racho
Vielen Dank für die sehr gute Betreuung durch Herrn Scherer