Grafik mit dem Text '360° Gewerbe-Abicherung' und einer Person, die auf Holzstufen steht.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Versicherungen für Unternehmen / Gewerbe

Ihr unabhängiger
Versicherungsmakler & Versicherungsberater
im gesamten Ruhrgebiet:
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Gerne beraten wir Sie bei der individuellen
Absicherung Ihres Unternehmens & Ihrer Existenz



Lernen Sie unsere 360°-Beratung kennen oder kommen Sie hier direkt zu den gewünschten Versicherungen:


 
 
Eine Hand platziert Würfel, die das Wort 'Mission' bilden, auf einer Oberfläche.
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Unsere 360°-Gewerbeabsicherung


Risiken verstehen und Lösungen finden anstatt Lösungen zu beraten ohne Risiken betrachtet zu haben

So fasste ein Kunde unsere Beratung begeistert zusammen

360°-Gewerbeabsicherung bedeutet bei uns mit Ihnen im Gespräch sämtliche geschäftlichen Risiken, aber auch Haftungsrisiken beispielsweise aus gesetzlichen Vorschriften zu beleuchten, um anschließend für Sie ein passendes Konzept zur Risikoauslagerung zu erstellen.

Die anschließende vollumfängliche Absicherung ist dabei als lebendiges Konzept zu betrachten, sodass wir stets auf Änderungen in Ihrem Geschäft reagieren: Neues Produkt? Neues Personal? Umsatzveränderungen? Neue Standorte? usw.

 

 

Finden Sie nachfolgende nähergehende Informationen zu den Themen:


 
 

 

Hier finden Sie mehr zu den Versicherungen

für Unternehmen / Gewerbe / Firmen / Selbstständige


Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung

Vermögensschadenhaftpflicht- / Berufshaftpflichtversicherung


IT Haftpflicht

IT Haftpflichtversicherung

Betriebsunterbrechungsversicherung

Betriebsunterbrechung / Praxisausfall


Firmenrechtsschutzversicherung

Firmenrechtsschutz

Betriebsinhaltsversicherung

Geschäftsinhaltsversicherung / Betriebsinhaltsversicherung


Hacking Private Cyberversicherung

Cyberversicherung

D&O Versicherung

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Maschinenbruchversicherung

Maschinenbruchversicherung

Elektronikversicherung Gewerbe

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Gewerbliche Gebäudeversicherung

Gewerbliche Gebäudeversicherung


Produkthaftpflichtversicherung

Produkthaftpflichtversicherung

Rückrufkostenversicherung

Rückrufkostenversicherung


Transportversicherung

Transportversicherung

Frachtführerversicherung

Frachtführerversicherung


Glasversicherung Gewerbe

Glasversicherung Gewerbe

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Bauherrenhaftpflicht


Betriebliche Unfallversicherung

Betriebliche Unfallversicherung

Betriebliche Krankenzusatzversicherung

Betriebliche Krankenzusatzversicherung


Ein älteres Paar gibt sich ein Hochfive, während sie am Tisch mit Dokumenten und einem Laptop sitzen.

Betriebliche Altersvorsorge

Junge Frau umarmt eine ältere Frau mit grauen Haaren und lächelt dabei freundlich.

Betriebliche Pflegeversicherung

 

Weitere Versicherungen gegen Eigenschäden

  • LKW Versicherung
  • Mietausfallversicherung
  • Kunstversicherung
  • Manager-Rechtsschutzversicherung
  • Autoinhaltsversicherung
  • Photovoltaikanlagenversicherung
  • Warenkredit-/Forderungsausfallversicherung
  • Entführung und Lösegeld
  • Terrorversicherung
  • u.v.m.

Weitere Haftpflichtversicherungen

  • Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Versicherungen für Datenschutzbeauftragte
  • Umweltschadenversicherung
  • Drohnenversicherung
  • Diskriminierungshaftpflichtversicherung
  • Vertrauensschadensversicherung
  • Kautionsversicherung
  • u.v.m.
 
 

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Haftungsrisiken für Unternehmen & Unternehmer

Regulatorik / Vorschriften / Gesetze auf die der Geschäftsführer u.a. achten muss



Symbol für Datenschutz mit einem Schloss und einem Schild in grünem Design.

DSGVO

Jedes Unternehmen in Deutschland ist aufgrund der DSGVO zur Umsetzung des Datenschutzes verpflichtet. Geschieht dies nicht, muss ein Unternehmen mit einem Reputationsverlust, empfindlichen Bußgeldern und einem Haftungsrisiko für die Geschäftsführung rechnen. Folgende Punkte sollten Sie daher zwingend beachten: 1.) Datenschutz-Pflichten umsetzen, kommunizieren und leben, 2.) DSGVO-Prozesse definieren und etablieren, 3.) Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (der GF darf dies nicht sein), 4.) Regelmäßige Schulungen für Mitarbeitende zum Datenschutz. Wir empfehlen daher die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten mit digitaler Schulungslösung sowie den Abschluss einer Cyber-Versicherung = Übernahme von Strafzahlungen (wenn grundsätzlich die Pflichten eingehalten wurden es aber dennoch zu einem Schaden kommt)
Symbol für Arbeitszeiterfassung mit einer Lupe und einer Uhr in grünem Design.

Arbeitszeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) - in unionskonformer Auslegung - verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Damit hat das BAG verbindlich entschieden, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 (EuGH Rs. 55/18 CCOO) auch von den deutschen Arbeitgebern zu beachten ist. Es können sich bei Missachtung und rechtlichen Streitigkeiten Haftungsvolumina und auch Geldbußen ergeben

Symbol für das Hinweisgebergesetz mit einem Schild und einem Pfeil, der nach oben zeigt.

Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um, mit dem Ziel Personen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden, vor Repressalien zu schützen. Whistleblowern solle es so möglich sein, Missstände ohne Angst vor Repressalien offenzulegen (§ 1 HinSchG). Das Wichtigste in Kürze: 1.)Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Whistleblower vor (beruflichen) Repressalien. 2.) Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ab 50 Mitarbeitern sowie Kommunen ab 10.000 Einwohnern müssen eine interne Meldestelle einrichten. 3.) Die Entgegennahme anonymer Meldungen ist nicht verpflichtend. 4.) Für die Bearbeitung von Meldungen und Rückmeldung an hinweisgebende Personen gelten gewisse Fristen.
Grünes Icon, das einen Handschlag und ein Dokument darstellt, symbolisiert rechtliche Vereinbarungen.

Nachweisgesetz

Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz - NachwG) verpflichtet Arbeitgeber seit August 2022 transparent die wichtigsten Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen. Dabei müssen diverse Punkte dokumentiert werden. Diese Pflicht gilt bei Neueinstellungen seit dem 1.8.22. Allerdings: Ändern sich die wesentlichen Arbeitsbedingungen in bestehenden Arbeitsverhältnissen, dann muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer spätestens am Tag der Änderung unterrichtet haben. Gesetzesänderungen oder Änderungen in Tarifverträgen oder Betriebs- oder Dienstvereinbarungen müssen weiterhin nicht schriftlich angezeigt werden. Bei Verstoß drohen Bußgelder. In unserer Zusammenarbeit ist es somit wichtig diesen Punkt im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, aber auch der betrieblichen Krankenversicherung (vorsichtshalber) zu beachten.

Grafisches Icon, das die Konzepte NIS2 und KRITIS in einem einfachen Design darstellt.

NIS2 / KRITIS / DORA

Es gibt zahlreiche Vorschriften die die Cyber-Sicherheit / Informationssicherheit in Unternehmen verscheidener Branchen erhöhen sollen. Beispielhaft hier die NIS2 - Network and Information Systems Directive 2 in Kürze: NIS2 erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen gegenüber NIS2 massiv. Grundsätzlich wird zwischen “Besonders wichtige Einrichtung” und “Wichtige Einrichtung” unterschieden, die von der NIS2-Richtlinie betroffen sind. Die Betroffenheit ergibt sich dabei aus der Branche / des Sektors sowie der Unternehmensgröße. Darüber hinaus ist die Lieferkettenverknüpfung zu beachten. Hält man sich nicht an die Vorgaben und kann damit nachweisen, dass man sich um die IT-Sicherheit gekümmert hat, drohen empfindliche Strafen: 2% des Jahresumsatzes oder bis zu 10 Mio € bei “besonders wichtigen Einrichtungen”. 1,4% des Jahresumsatzes oder 7 Mio € bei “wichtigen Einrichtungen”. Es entscheidet immer der jeweils höhere Betrag. Proaktive Kontrollen bei “Besonders wichtigen Einrichtungen” - aktuell alle 3 Jahre. Reaktive Kontrollen bei “wichtigen Einrichtungen” (nur bei Verdacht). Hierbei wichtig: Die Geschäftsführung darf sich zwar für die Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen und deren Überwachung eines Dritten bedienen, allerdings kann nicht durch DIenstleistungsverträge o.ä. die Haftung übertragen werden, ebenso wenig darf die Haftung per Vertrag für die Führungskraft ausgeschlossen werden oder es im Schadensfall zu einer “gütlichen und geringen” Einigung kommen, wenn die Gesellschafter die Geschäftsführung aufgrund der Pflichtverletzung haftbar macht.
Grünes Icon eines Dokuments mit einem Blatt und Textzeilen auf einem Clipboard.

CSRD

Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) Die Berichtsanforderungen der CSRD werden für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2024 zunächst für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen gelten, der dann sukzessive erweitert wird: 1.) für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2024: Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen, 2.) für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2025: alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen, 3.) für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2026: kapitalmarkt­orientierte KMU, sofern sie nicht von der Möglichkeit des Aufschubs bis 2028 Gebrauch machen. Die CSRD soll bestehende Lücken bei den Berichtsvorschriften schließen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt ausweiten. Ziel ist es, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen und erstmals verbindliche Berichtsstandards auf Ebene der EU einzuführen. Dabei gilt die sog. doppelte Wesentlichkeit, wonach Unternehmen verpflichtet sind, sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten. Darüber hinaus wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung ebenfalls extern geprüft werden müssen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll dabei den gleichen Stellenwert erlangen wie die Finanzberichterstattung. Damit wird der Tätigkeits- und Verantwortungsbereich von Geschäftsführern erweitert und es können sich hieraus neue Haftungsprobleme ergeben.

Grafik mit Zahnrädern, Diagrammen und einem Schraubenschlüssel in einem minimalistischen Design.

STARUG

Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRug) StaRUG richtet sich unabhängig von einer Restrukturierung an alle „haftungsbeschränkten Unternehmensträger“, also insbesondere an alle Kapitalgesellschaften, und fordert von diesen eine Krisenfrüherkennung und Maßnahmen zur Krisenprävention, woraus Anforderungen an das Risikomanagement abgeleitet werden. Für die Geschäftsführung wichtig zu wissen ist, dass es sich nicht um ein Gesetz handelt, welches erst Handlungen mit Feststellung der Insolvenz fordert, sondern fortlaufende Risikofrüherkennung und frühzeitiges Krisenmanagement durch die Geschäftsleiter vorsieht. Das bdeutet für jeden Geschäftsführer/-leiter, dass man Maßnahmen implementieren muss, um Risiken vorzeitig zu erkennen und diesen zu begegnen. Abgeleitet hieraus ergibt sich quasi die Pflicht zur Risikoauslagerung jeglicher Risiken wo dies möglich ist. EBenso muss sich laufend um die Unternehmensstrategie gekümmert werden (Marketing - Welche Maßnahmen sind ergriffen? Wie erfolgreich? etc.; IT-Sicherheit; Personalengpässe; Wettbewerber; Marketveränderungen; usw.). Andernfalls droht wieder der Haftungsdurchgriff auf die Geschäftsführung.
Drei grüne, kreisförmige Icons auf schwarzem Hintergrund.

Weitere & branchenspezifische Regulatorik

Es gibt noch zahlreiche weitere mögliche und vor allem branchenspezifischen Regulatoriken. Wir können jedoch keine Rechtsberatung durchführen. Was wir hier zeigen wollen: Wir hören unseren Kunden bei Ihren Herausforderungen genauestens zu und bringen die hier aufgeführten Themen mit, da Sie auch oftmals unbekannt sind, sodass sich unser Kunde mit diesen Regulatoriken beschäftigen kann und je nachdem auch die ein oder andere pragmatische Lösung von uns an die Hand bekommt.
 
 

 

Gewerbeökosystem

Mit Dienstleistungen von Partnern gemeinsam die Herausforderungen lösen

Haftungsrisiken bedeuten, dass der Unternehmer keine Chance zur Entscheidungsfindung nach dem Motto "Mut zur Lücke" hat. Es gibt einfach zahlreiche Regulatoriken mit dem sich jeder auseinander setzen muss, wobei diese meistens von Branche und Größe des Unternehmens abhängen.

Mit unserem für Sie aufgebauten Netzwerk von Dienstleistern möchten wir Ihnen schnell und unkomplizierte Lösungsmöglichkeiten für diese Herausforderungen an die Hand geben können.

Warum wir das machen? Vor der Risikoauslagerung an eine Versicherung steht das Risiko zu verstehen. Haben wir die Risiken verstanden möchten wir Sie nicht mit zahlreichen Thematiken unaufgeklärt alleine lassen, nur, weil wir auf das Thema Versicherungen spezialisiert sind, sondern wir wollen Lösungen bieten.

 
 

 

Gewerbefinanzierung

Wachstum durch Finanzierungen fördern



 

 

 
 

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