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Rückrufkostenversicherung

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Wer ein gefährliches Produkt in Verkehr gebracht hat, kann unter bestimmten Umständen gesetzlich zum Produktrückruf bzw. zur öffentlichen Warnung verpflichtet sein.

Christian Schonauer

 
 

Rückrufkostenversicherung in Kürze

  • Versicherung zur Deckung von Risiken, die mit dem Rückruf eines Produkts und/oder mit einer öffentlichen Warnung vor dem Produkt verbunden sind
  • Eigenrückrufversicherung: Für den Rückruf selbst entstandene Kosten des Versicherungsnehmers
  • Fremdrückrufkostenversicherung: Versicherung für Zulieferer des Rückrufverpflichteten insbesondere gegen dessen Regressansprüche – eine Sonderform der Produkthaftpflichtversicherung
  • Es sind ausschließlich Vermögensschäden eines Unternehmens resultierend aus dem Produktrückruf versichert (Transportkosten, Reparaturkosten, Organisation, Lagerung, Produktvernichtung, Medienaufrufe, Kundenanschreiben, etc.)
  • Der Rückruf muss der Vermeidung von Personenschäden dienen, damit die Rückrufkostenversicherung greift
  • Versicherungsschutz gilt weltweit
 
 

Für wen ist die Rückrufkostenversicherung geeignet?


Die Rückrufkostenversicherung ist somit für alle Hersteller, Importeure, Zulieferer und Händler geeignet, deren Waren ein potenzielles Rückrufrisiko aufgrund von möglichen Personenschäden haben. Der Produktrückruf ist dabei gesetzlich durch die Produzentenhaftung bzw. die Produktbeobachtungspflicht geregelt.

Nicht versichert sind Garantieleistungen oder auch Sach-, Personen-, oder Vermögensschäden, die einer dritten Partei durch das rückzurufende Produkt zugefügt worden sind. Im letzteren Fall greift die Produkthaftpflichtversicherung oder auch Produkthaftungsversicherung genannt.

 

Schadensbeispiele für eine Rückrufkostenversicherung:


  • Ein Hersteller von Unterhaltungselektronik stellt bei einer Qualitätsüberprüfung fest, dass es in der seit zwei Jahren produzierten Serie von Fernsehgeräten zu mangelhaften Lötstellen gekommen ist. Eine potenzielle Überhitzung stellt ein Brandrisiko und damit auch ein Risiko mit Personenschäden dar. Da der Großteil der Käufer unbekannt ist, werden Aufruf mit der Aufforderung das Gerät zur Prüfung an die Händler zu übergeben in den Medien geschaltet.
  • Ein Kunde prellt sich beim Sturz vom Stuhl den Rücken. Dies, so stellt er fest, passierte weil die Lehne nur leichten Belastungen Stand hält. Nach Information an den Hersteller reagiert dieser mit einer Rückrufaktion um weitere Verletzungsgefahr einzudämmen.
  • Es droht Salmonellengefahr bei einer Charge von Walnüssen. Der Lebensmittelhändler hatte dies in einer Stichprobe festgestellt und fordert daher nun alle Kunden auf die Waren dieser Charge zurückzugeben.
  • Ein Sportartikelladen hat eine eigene Produktion von Trikots in China herstellen lassen und importiert. Nach den ersten Verkäufen melden sich Kunden mit Hautreizungen nach dem Tragen. Kunden werden zur Rückgabe aufgefordert.
  • Ein Händler macht den Hersteller von Puppen darauf aufmerksam, dass sich die Augen ablösen können. Für kleine Kinder besteht somit die Gefahr des Erstickens, wenn Sie die Augen verschlucken. Sofort fordert der Hersteller seine Kunden in einer Rückrufaktion zur Rückgabe auf.
 
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Melina Sachse
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Saitohimea
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So muss Versicherung!!!! Endlich jemand der mit einem wirklich das bespricht, was für einen wichtig ist. Tolle Beratung.
Jan Gielens
Jan Gielens
Herr Scherer ist seit ca.30 Jahre unser Ansprechpartner in Versicherungsfragen und auch immer für uns zu erreichen. Hat uns gerade wieder im Schadenfall geholfen. Immer wieder Spitze
Volker Racho
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Vielen Dank für die sehr gute Betreuung durch Herrn Scherer
 

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