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Mofaversicherung

Eine Zulassung in Form des amtlichen Kennzeichens benötigen Sie nicht. Allerdings müssen Sie für Ihr Moped oder Mofa eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Diesen Nachweis erbringen Sie anhand des Versicherungskennzeichens.
Die Moped-Versicherung / Mofa-Versicherung (Haftpflicht) ist gesetzlich vorgeschrieben, da es bei selbstverschuldeten Unfällen schnell zu sehr hohen Schäden an anderen Personen und Gegenständen kommen kann. Wer ohne Versicherungskennzeichen unterwegs ist, macht sich zudem strafbar.
Die Mopedversicherung / Mofaversicherung deckt Schäden umfassend ab. Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 100 Mio EUR und je geschädigte Person max. 12 Mio. EUR.
Diese Haftpflichtversicherung zahlt bei berechtigten Forderungen des Unfallgegners und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Der Versicherungsschutz für Ihr Moped / Mofa kann um die Teilkaskoversicherung ergänzt werden. Die Teilkaskoversicherung deckt folgende Schäden ab:
- Brand und Explosion
- Entwendung
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung. Lawinen
- Zusammenstoß mit Tieren
- Tierbiss
- Glasbruch
- Kurzschluss
Die Versicherung gilt für zweirädrige Kleinkrafträder wie Mopeds und Mofas bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h.
Auch Pedelecs, E-Bikes, dreirädrige Kleinkrafträder, und Quads bis jeweils 45 km/h, sowie motorisierte Krankenfahrstühle bis 15 km/h werden versichert.
Der Versicherungsschutz beginnt am 01.03. eines Jahres und endet zum 28.oder 29.02. des Folgejahres, da sich jährlich die Farbe des Versicherungskennzeichens ändert.
Sie fahren Ihr Moped im März noch gar nicht? Kein Problem. Schließen Sie die Versicherung beispielsweise erst im Mai ab, sparen Sie sich so die Kosten für zwei Monate.
Bitte beachten Sie, dass es nach Vertragsabschluss ca. drei Werktage dauert, bis das Kennzeichen bei Ihnen in der Post liegt.
Rufen Sie uns im Februar an, wir nehmen gemeinsam Ihre persönlichen Daten sowie die Fahrzeugdaten auf. Insbesondere benötigen wir:
- Die Höchstgeschwindigkeit
- Die Hersteller-Schlüsselnummer
- Den Namen des Moped Herstellers
- Die Fahrgestellnummer
- Eine Kopie der Betriebserlaubnis
Im Anschluss senden wir Ihnen das Versicherungskennzeichen 2023 für Ihr Mofa / Moped und den Versicherungsschein zu.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf!
- Haftpflicht: Schäden Drittergesetzliche Pflicht, existenziell wichtig.
- Teilkasko: Diebstahl, Glas, Wild, Sturm, Hageldie Gefahren von außen.
- Vollkasko: eigenes Fahrzeugauch bei selbst verschuldetem Unfall und Vandalismus.
- SchutzbriefPanne und Abschleppen, oft für wenige Euro im Jahr.
- Eigener Schaden ohne Kaskodie reine Haftpflicht zahlt nur den anderen.
- Verschleiß und BetriebsschädenReparaturkosten sind kein Versicherungsfall.
- Grobe Fahrlässigkeitje nach Tarif gekürzt; gute Tarife verzichten darauf.
- Wertminderung und MietwagenDetailfragen, die im Schadenfall entscheiden.
Ein günstiger Tarif ist selten der beste — die Kasko-Bedingungen machen den Unterschied.
Gemeinsam klären wir, was bereits besteht, was fehlt und was für Sie zählt.
Wir stellen Bedingungen nebeneinander, nicht nur Beiträge, und erkennen Doppelversicherungen.
Sie treffen die Entscheidung. Gewechselt wird nur, was sich lohnt; Bewährtes bleibt.
Wischen Sie durch die Schritte.
Wir sind Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Die Courtage ist im Beitrag enthalten und verursacht keine Zusatzkosten für Sie.
Stand: 13. Februar 2023. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich (dieser Beitrag ist älter) — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.
Redaktion Revier Versicherungsmakler · aktualisiert am 29. Oktober 2026
Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.
Häufige Fragen
Teilkasko oder Vollkasko?
Faustregel: Bei neueren oder finanzierten Fahrzeugen lohnt Vollkasko, bei älteren oft Teilkasko. Wir schauen auf Fahrzeugwert, Nutzung und Ihr Sicherheitsbedürfnis.
Kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?
Ja, in der Regel zum Jahresende (Stichtag meist 30. November) oder bei Sonderkündigungsrecht, z. B. nach einer Beitragserhöhung. Wir übernehmen den Vergleich.
Was kostet mich das?
Die Beratung kostet Sie nichts. Wir sind Makler und leben von der Courtage, die im Beitrag sowieso drin ist — ob Sie sich beraten lassen oder nicht, ändert daran nichts. Heißt im Klartext: Auch wer beim Vergleichsportal selbst abschließt, zahlt die Vergütung mit — spart also kein Geld, sondern nur die Beratung, das Know-how und einen Makler, der für seine Empfehlung geradesteht. Alles andere würden wir vorher schriftlich mit Ihnen festhalten.
Beraten Sie persönlich im Pott — muss ich irgendwo hinkommen?
Sie müssen nirgendwo hin: Wir beraten online, per Video oder Telefon — genauso persönlich wie am Küchentisch, nur ohne Anfahrt quer durchs Revier. Ein schickes Büro mit Empfangstresen haben wir nicht, und darauf legen wir auch keinen Wert — das merkt man in der Beratung, nicht an der Adresse.
In welchen Städten sind Sie unterwegs?
Im ganzen Revier: Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Gelsenkirchen, Oberhausen, Herne, Bottrop, Mülheim, Gladbeck, Velbert und Hattingen gehören zu unserem Gebiet. Wenn Sie knapp außerhalb wohnen, fragen Sie einfach trotzdem — wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir die Richtigen für Sie sind.
