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Tarif prüfen, Beitrag im Griff · Ruhrgebiet

PKV-Tarifwechsel

Ihr PKV-Beitrag steigt, und der Brief des Versicherers klingt, als gäbe es keine Wahl? Meist gibt es eine. Nach § 204 VVG können Sie innerhalb Ihrer Gesellschaft in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungs­schutz wechseln, ohne Ihre erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung zu verlieren. Ob sich das lohnt, hängt von Leistung, Selbstbehalt und Gesundheitszu­stand ab. Wir vergleichen als freier Makler die Tarife Ihres Versicherers mit Ihrem jetzigen und sagen Ihnen, was Sie dabei gewinnen und was Sie aufgeben. Für Versicherte im Ruhrgebiet geht das auch per Telefon oder Video.

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Was die PKV-Tarifwechsel wirklich abdeckt.

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Wechsel in einen anderen Tarif derselben Gesellschaft nach § 204 VVG, ohne neuen Vertrag.
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Erworbene Rechte und Alterungsrückstellung werden beim Tarifwechsel angerechnet.
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Bei Mehrleistungen darf der Versicherer meist eine Gesundheits­prüfung, einen Risikozuschlag oder einen Ausschluss verlangen.
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Enthält der Zieltarif keine Mehrleistungen, darf der Versicherer für den Wechsel grundsätzlich keinen Risikozuschlag wegen eines erhöhten Gesundheits­risikos verlangen.Ein höherer Selbstbehalt kann den Beitrag senken, erhöht aber Ihren Eigenanteil und verändert damit die Leistung.
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Im höheren Alter gibt es zusätzliche Optionen zur Beitragsbegrenzung, je nach Tarif und Versicherer.
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Ein Vergleich der Tarife vor dem Antrag zeigt Leistungslücken, bevor Sie wechseln.

Sie wollen wissen, ob das auf Ihre Lage passt? Fragen Sie kurz — wir antworten auch auf die halbe Frage zwischendurch.

Worauf es bei der PKV-Tarifwechsel im Ruhrgebiet ankommt.

Eine Beitragsanpassung ist ein guter Anlass, den eigenen Tarif nüchtern zu prüfen. Wer nur auf den niedrigeren Beitrag schaut, verliert leicht Leistungen, die er später braucht. Wir stellen beides gegenüber und Sie entscheiden.
SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Erstkontakt

Sie vereinbaren einen Termin oder melden sich per Nachricht, ganz ohne Unterlagen.

2Bestand sichten

Gemeinsam klären wir, was bereits besteht, was fehlt und was für Sie zählt.

3Leistungen gegenüberstellen

Wir stellen Bedingungen nebeneinander, nicht nur Beiträge, und erkennen Doppel­versicherungen.

4Empfehlung samt Begründung

Sie treffen die Entscheidung. Gewechselt wird nur, was sich lohnt; Bewährtes bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Wir sind Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO. Die Courtage ist im Beitrag enthalten und verursacht keine Zusatzkosten für Sie.

— Was das im Ruhrgebiet bedeutet

Im Pott ist Wohneigentum oft älter und wurde über Jahrzehnte umgebaut — Zechenhaus, Siedlungshaus, Mehr­familien­haus in der Familie. Solche Gebäude sind versicherungstechnisch keine Neubauten, und genau das wird in Standardtarifen gern übersehen.

Selbstständig oder mit eigenem Betrieb?
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Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen zur PKV-Tarifwechsel.

Was kostet eine Beratung zum Tarifwechsel?

Für Sie als Versicherten ist die Beratung beim Makler in der Regel nicht mit einer eigenen Rechnung verbunden; die Vergütung läuft üblicherweise über den Versicherer. Wie das in Ihrem Fall geregelt ist, sagen wir Ihnen vor dem ersten Schritt klar und schriftlich.

Wie läuft ein Tarifwechsel ab?

Zuerst prüfen wir Ihren Vertrag und die Tarife Ihres Versicherers. Dann stellen wir Leistung und Beitrag nebeneinander und besprechen mit Ihnen, was Sie ändern wollen. Den Wechselantrag stellen Sie an Ihren Versicherer; den gewünschten Wirksamkeitszeitpunkt legen Sie im Antrag fest und lassen ihn vom Versicherer schriftlich bestätigen.

Verliere ich beim Wechsel meine Alterungsrückstellung?

Beim Wechsel innerhalb Ihres Versicherers nach § 204 VVG werden erworbene Rechte und Alterungsrückstellung angerechnet. Anders ist es beim Wechsel zu einer anderen Gesellschaft: Dort kann abhängig vom Vertragsbeginn nur der gesetzliche Übertragungswert oder bei bestimmten Altverträgen keine Alterungsrückstellung übertragen werden. Deshalb prüfen wir zuerst den internen Weg.

Kann der Versicherer den Tarifwechsel ablehnen?

Das Recht auf Umstufung besteht grundsätzlich. Für Leistungen, die über Ihren bisherigen Schutz hinausgehen, darf der Versicherer aber eine Gesundheits­prüfung, einen Zuschlag oder einen Ausschluss verlangen. Statt der Mehrleistung können Sie auch bei gleichem Leistungsniveau bleiben.

Beraten Sie auch vor Ort in Essen, Bochum oder Gelsenkirchen?

Ja, auf Wunsch kommen wir zu einem Termin im Ruhrgebiet, etwa nach Essen, Bochum oder Gelsenkirchen. Alternativ klären wir alles per Telefon oder Video. Bringen Sie Ihren Versicherungsschein und die letzte Beitragsmitteilung mit.

Lohnt sich ein Tarifwechsel, wenn ich in Dortmund oder Duisburg arbeite und meine Gesellschaft nicht wechseln will?

Das ist ein typischer Fall für den internen Tarifwechsel. Ihr Wohn- oder Arbeitsort spielt dafür keine Rolle; Sie bleiben beim selben Versicherer. Wir schauen, ob ein anderer Tarif Ihre Leistungen halten kann und zugleich besser zu Ihrem Budget passt. Termine sind im Ruhrgebiet persönlich oder online möglich.

Beraten Sie persönlich im Pott — muss ich irgendwo hinkommen?

Sie müssen nirgendwo hin: Wir beraten online, per Video oder Telefon — genauso persönlich wie am Küchentisch, nur ohne Anfahrt quer durchs Revier. Ein schickes Büro mit Empfangstresen haben wir nicht, und darauf legen wir auch keinen Wert — das merkt man in der Beratung, nicht an der Adresse.

In welchen Städten sind Sie unterwegs?

Im ganzen Revier: Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Gelsenkirchen, Oberhausen, Herne, Bottrop, Mülheim, Gladbeck, Velbert und Hattingen gehören zu unserem Gebiet. Wenn Sie knapp außerhalb wohnen, fragen Sie einfach trotzdem — wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir die Richtigen für Sie sind.

Das gehört dazu.

— UND JETZT?
PKV-Tarifwechsel: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
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