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Haftung klein halten · Ruhrgebiet

Betriebs­haft­pflicht für Kleingewerbe

Ein falscher Handgriff beim Kunden, ein beschädigtes Möbelstück, ein Beratungsfehler mit Folgekosten: Einzel­unter­nehmer können für berechtigte betriebliche Schaden­ersatzansprüche grundsätzlich auch mit ihrem Privatvermögen haften. Gewerbliche Tätigkeiten sind in Privat­haftpflichtverträgen meist ausgeschlossen; begrenzte nebenberufliche Tätigkeiten können je nach Tarif mitversichert sein. Für Kleingewerbe und Selbst­ständige reicht oft schon eine schlanke Betriebs­haft­pflicht, wenn Branche, Tätigkeit und Deckung stimmen. Wir sehen uns an, was Sie tun, und stellen den Schutz so zusammen, dass er zu Ihrem Betrieb passt.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Für Kleingewerbe und Selbst­ständige reicht oft schon eine schlanke Betriebs­haft­pflicht, wenn Branche, Tätigkeit und Deckung stimmen.
  • Wer im Nebenerwerb arbeitet, sollte das beim Versicherer ausdrücklich klären lassen.
  • Gewerbliche Tätigkeiten sind in Privat­haftpflichtverträgen meist ausgeschlossen; begrenzte nebenberufliche Tätigkeiten können je nach Tarif mitversichert sein.

Was die Betriebs­haft­pflicht für Kleingewerbe wirklich abdeckt.

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Personenschäden, wenn bei Ihrer Arbeit jemand verletzt wird.
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Sachschäden, wenn Sie fremdes Eigentum beschädigen oder zerstören.
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Vermögens­schäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens, je nach Tarif auch reine Vermögens­schäden.
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Abwehr unberechtigter AnsprücheDer Versicherer prüft, ob Sie wirklich haften müssen.
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Gemietete Räume und Geräte, wenn dafür Deckung vereinbart ist.
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Schäden durch Mitarbeiter oder Aushilfen, soweit im Vertrag eingeschlossen.

Sie wollen wissen, ob das auf Ihre Lage passt? Fragen Sie kurz — wir antworten auch auf die halbe Frage zwischendurch.

Worauf es bei der Betriebs­haft­pflicht für Kleingewerbe im Ruhrgebiet ankommt.

Eine gesetzliche Pflicht gibt es für die meisten Kleingewerbe nicht, aber viele Auftraggeber verlangen einen Nachweis. Entscheidend ist, was im Vertrag steht: Tätigkeit, Deckungssumme und Ausschlüsse. Genau diese Punkte gehen wir mit Ihnen durch.
SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Erstkontakt

Sie vereinbaren einen Termin oder melden sich per Nachricht, ganz ohne Unterlagen.

2Bestand sichten

Gemeinsam klären wir, was bereits besteht, was fehlt und was für Sie zählt.

3Leistungen gegenüberstellen

Wir stellen Bedingungen nebeneinander, nicht nur Beiträge, und erkennen Doppel­versicherungen.

4Empfehlung samt Begründung

Sie treffen die Entscheidung. Gewechselt wird nur, was sich lohnt; Bewährtes bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Wir sind Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO. Die Courtage ist im Beitrag enthalten und verursacht keine Zusatzkosten für Sie.

— Was das im Ruhrgebiet bedeutet

Im Pott ist Wohneigentum oft älter und wurde über Jahrzehnte umgebaut — Zechenhaus, Siedlungshaus, Mehr­familien­haus in der Familie. Solche Gebäude sind versicherungstechnisch keine Neubauten, und genau das wird in Standardtarifen gern übersehen.

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Häufige Fragen zur Betriebs­haft­pflicht für Kleingewerbe.

Was kostet eine Betriebs­haft­pflicht für ein Kleingewerbe?

Der Beitrag hängt von Branche, Umsatz, Mitarbeiterzahl, Deckungssumme und Selbst­beteiligung ab. Eine Pauschalzahl wäre daher nicht seriös. Wir holen für Ihre Tätigkeit konkrete Angebote ein und zeigen, was der Unterschied zwischen zwei Tarifen im Schadenfall bedeutet.

Wie läuft der Abschluss ab?

Sie beschreiben uns Ihre Tätigkeit, wir klären Umsatz und Besonderheiten und vergleichen die passenden Tarife. Danach besprechen wir die Auswahl gemeinsam. Nach dem Antrag erhalten Sie den Vertrag meist schnell; auf Wunsch kümmern wir uns um einen Nachweis für Ihren Auftraggeber.

Reicht meine private Haftpflicht nicht aus?

Nein, in der Regel nicht. Die private Haftpflicht deckt das Privatleben, gewerbliche Tätigkeiten sind üblicherweise ausgeschlossen. Wer im Nebenerwerb arbeitet, sollte das beim Versicherer ausdrücklich klären lassen.

Welche Lücken sehen Sie bei Kleingewerbe am häufigsten?

Oft fehlen reine Vermögens­schäden, Mietsachschäden oder Schäden an bearbeiteten Sachen. Auch eine zu niedrige Deckungssumme oder eine ungenaue Tätigkeitsbeschreibung kommen vor. Wir gleichen Ihre tatsächliche Arbeit mit dem Vertragstext ab.

Beraten Sie Selbst­ständige im Ruhrgebiet, zum Beispiel in Essen oder Bochum?

Ja. Wir betreuen Kleingewerbe und Selbst­ständige im gesamten Ruhrgebiet, etwa in Essen, Bochum oder Gelsenkirchen. Ein Termin ist vor Ort, per Telefon oder per Video möglich.

Muss ich Termine während der Arbeitszeit wahrnehmen?

Nein. Für Betriebe in Dortmund, Duisburg oder Oberhausen und im übrigen Ruhrgebiet klären wir vieles per Telefon oder Video, auch abends. Unterlagen können Sie digital senden. Ein persönlicher Termin ist auf Wunsch möglich.

Beraten Sie persönlich im Pott — muss ich irgendwo hinkommen?

Sie müssen nirgendwo hin: Wir beraten online, per Video oder Telefon — genauso persönlich wie am Küchentisch, nur ohne Anfahrt quer durchs Revier. Ein schickes Büro mit Empfangstresen haben wir nicht, und darauf legen wir auch keinen Wert — das merkt man in der Beratung, nicht an der Adresse.

In welchen Städten sind Sie unterwegs?

Im ganzen Revier: Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Gelsenkirchen, Oberhausen, Herne, Bottrop, Mülheim, Gladbeck, Velbert und Hattingen gehören zu unserem Gebiet. Wenn Sie knapp außerhalb wohnen, fragen Sie einfach trotzdem — wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir die Richtigen für Sie sind.

Das gehört dazu.

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