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18. Dezember 2021
Haus- und Grundhaftpflichtversicherung (HuG)
19. Januar 2022Hochzeitsversicherung
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Der spezielle Privatfeier-Stornoschutz
Man hat den Partner fürs Leben gefunden. Alles passt und die Frage aller Fragen wird gestellt: „Willst Du mich heiraten?“
In der Verlobungszeit wird nun die Hochzeitsfeier geplant. Wir erklären daher in diesem Blogbeitrag die Möglichkeit zur Hochzeitsversicherung und wünschen allen Brautpaaren eine wunderbare Feier.
Voller Freude und Elan stürzt man sich gemeinsam in die Hochzeitsvorbereitungen.
Es soll der schönste Tag im Leben werden!
Es darf gerne etwas mehr kosten, denn schließlich heiratet man nur einmal im Leben.
Tausende Planungsschritte erfolgen, es wird verbindlich bestellt und bezahlt, Voraus- und Teilzahlungen werden geleistet, Stornorisiken entstehen:
- Die Location
- Das Buffett
- Die Einladungskarten
- Der Blumenschmuck und die Tischdeko
- Der Fotograf ist bestellt
- Der DJ
- …
Der große Tag wird sehnlichst erwartet.
Dann der Albtraum für jedes Brautpaar, wenn die Hochzeit plötzlich abgesagt werden muss wegen:
- Schwerer Erkrankung der Braut oder des Bräutigams sowie deren direkte Angehörige
- Todesfall
- Unfall
- Insolvenz des Veranstalters
- Ausfall der Location (z. B. durch einen Wasser- oder Feuerschaden, Doppelbuchung)
und man auf den Kosten sitzen bleibt!
Was kann eine Hochzeitsversicherung in solchen Fällen leisten?
Mit der Hochzeitsversicherung, einer speziellen Variante des Privatfeier-Stornoschutzes der Versicherer, können Sie Ihre Hochzeitsfeier sorgenfreier planen, da diverse Risiken eines eventuellen Ausfalls der Hochzeit abgesichert sind und zahlreiche Kostenfaktoren in der von Ihnen versicherten Höhe abgedeckt werden.
Welche Risiken sind bei der Hochzeitsversicherung versichert?
Absage oder Unterbrechung der Hochzeitsfeier bei:
- Erkrankung
- Erkrankung des Partners
- Erkrankung naher Angehöriger (Kinder, Eltern, Geschwister, Trauzeugen des Brautpaares)
- Tod
- Unfall
- Spontanen Eheverweigerung beim Standesamt des/der Zukünftigen
Nicht versichert ist beispielsweise der Arbeitsplatzverlust.
Leistungen der Hochzeitsversicherung
- Übernachtungs- und Reisekosten der Gäste
- Ausfall/Nichterscheinen oder Insolvenz des Caterers/Fotografen/Dienstleisters und die damit verbunden Kosten
- Im Falle, dass die Hochzeit storniert werden muss, werden auch die Kosten für die Dekoration und Unterhaltungskünstler übernommen
- Die Kosten für das Hochzeitsauto
- Die Kosten für eine eventuelle Kinderbetreuung
Welchen Geltungsbereich hat die Hochzeitsversicherung?
Im Normalfall gilt die Hochzeitsversicherung in und für Deutschland.
Welche Hochzeitsfeiern sind abgesichert?
Sollten Sie standesamtlich und kirchlich heiraten sind beide Hochzeitsfeiern versichert, auch, wenn diese an verschiedenen Tagen stattfinden.
Sollten Sie sich ausschließlich vor dem Standesamt das Jawort geben, ist diese Feier entsprechend abgesichert.
Wir informieren Sie gerne und freuen uns auf Sie!
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf!