Rentner im Ruhrgebiet
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Ruhestand · Ruhrgebiet

Rentner

Im Ruhestand geht es weniger um Aufbau und mehr um Aufräumen: Welche Verträge braucht es noch, welche laufen unnötig weiter, und wo entstehen neue Lücken. Die Berufs­unfähig­keits­versicherung wird gegenstandslos, dafür rücken Pflege, Zahnersatz und die Frage nach der Vollmacht in den Vordergrund. Und es gibt einen Punkt, den fast alle unterschätzen: Wer im Pflegefall entscheidet, wenn Sie es nicht mehr selbst können.

— Was das im Ruhrgebiet bedeutet

Hier wurde über Generationen eher auf Sicherheit als auf Rendite gesetzt. Das ist kein Fehler — aber es lohnt sich, ehrlich zu rechnen, was am Ende übrig bleibt, statt Verträge einfach weiterlaufen zu lassen.

Rentner: Worum es in dieser Phase geht.

Pflegelückedie gesetzliche Pflege­versicherung deckt nur einen Teil der Kosten
Zahnersatz und Gesundheits­leistungen, die die Kasse nur anteilig trägt
Verträge prüfen, die ihren Zweck erfüllt haben
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Pflegegeld je Pflegegradzusätzlich zur gesetzlichen Pflege­versicherung.
  • Freie Verwendungfür Angehörige, Pflegedienste oder Umbauten.
  • Ambulant und stationärje nach Tarif in beiden Welten.
  • Beitragsbefreiung im Pflegefallder Vertrag trägt sich dann selbst.

Je früher der Abschluss, desto niedriger der Beitrag — die Gesundheits­fragen kommen dazu.

Sie müssen das nicht allein sortieren — sagen Sie uns, was bei Ihnen ansteht.

Was Rentner im Ruhrgebiet am häufigsten übersehen.

Die gesetzliche Pflege­versicherung ist eine Teil­kasko­versicherung — sie war nie dafür gedacht, die vollen Kosten zu tragen. Die Differenz zahlen Betroffene und ihre Kinder. Darüber wird selten gesprochen, und wenn, dann meistens zu spät.
— Aus der Beratungspraxis im Ruhrgebiet

Rentner: Als ihr Versicherungs­makler unterstützen wir Sie gerne.

Was der Betrieb dafür tun muss (1 von 2)5 Abschnitte

Private Haft­pflicht­versicherung

Sie sichert Sie vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privat­haft­pflicht­versicherung und der Anpassung ihrer Versicherungs­summen für den Einzelnen auf der Hand.

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Versicherungen, Alters­vorsorge

Kapitalanlagen für Rentner

Umfassende Beratung in Ihrer Lebensphase im gesamten Ruhrgebiet

Im Ruhestand kann man endlich das tun, was man will. Man muss es nur wollen.

Bedarfsermittlung für Ihre Versicherungen

Prüfen Sie mit unserer digitalen Bedarfsermittlung welche Versicherungen für Sie und Ihre Lebensumstände infrage kommen. Ebenso können Sie hieraus direkt und komfortabel Tarife unabhängig vergleichen und Ihren Schutz direkt abschließen. Selbstverständlich stehen Ihnen dabei dennoch unsere Beratungs- und Service­leistungen (z.B. Abwicklung im Schadensfall) zur Verfügung.

Kranken­versicherung

Die Entscheidung, ob gesetzlicher oder privater Versicherungs­schutz, ist schon während des Berufslebens gefallen. Ab dem 55. Lebensjahr kommen privat Versicherte in der Regel nicht mehr in das System der gesetzlichen Krankenkasse zurück. Steigen die Beiträge für Ihre private Kranken­versicherung , bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, bei Ihrem aktuellen Versicherer etwas zu ändern, um Beiträge zu sparen.

Sie können zum Beispiel versuchen, bei Ihrem Versicherer in einen gleichwertigen, aber etwas günstigeren Tarif zu wechseln, Leistungen abspecken, den Selbstbehalt erhöhen oder in den Standardtarif für Rentner wechseln. Dann rutschen Sie allerdings vom Leistungsniveau eines Privatversicherten in etwa hinab auf das Niveau eines gesetzlich Krankenversicherten. Denn die Leistungen in diesem Spezialtarif für Ältere entsprechen ungefähr denen der gesetzlichen Krankenkassen. Auch eine Krankentagegeld­versicherung können Sie kündigen, wenn Sie das Risiko Verdienst­ausfall vorher privat versichert hatten.

Auslandsreise-Kranken­versicherung

Die Auslandsreise-Kranken­versicherung sollte jeder im Gepäck haben, der gesetzlich krankenversichert ist und im Ausland Urlaub macht. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie Ausgaben für eine medizinische Behandlung im Reiseland anteilig oder sogar komplett selbst zahlen müssen. Will beispielsweise ein spanischer Arzt im Urlaubsland unbedingt privat abrechnen, kommt die Kasse in Deutschland dafür nicht komplett auf. Für Behandlungen in Urlaubsländern wie Ägypten oder Thailand zahlt sie gar nicht. Außerdem übernimmt sie unabhängig vom Reiseland nie die Kosten für einen Krankenrücktransport nach Hause, auch wenn dieser notwendig wäre. Eine private Zusatz­versicherung, die für die Behandlungs­kosten im Ausland aufkommt, ist somit unbedingt zu empfehlen – ganz egal, ob die Reise nach Mallorca oder in die USA geht.

Was der Betrieb dafür tun muss (2 von 2)4 Abschnitte

Hausrat­versicherung

Versicherungs­schutz bietet sie für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes ( Hausrat ) gegen Feuer , Leitungswasser, Sturm , Hagel , Einbruchdiebstahl , Raub und Vandalismus . Neben den reinen Sachschäden sind dabei auch entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungs­kosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementar­schäden und Überspannung sschäden: Dabei sind mögliche Selbstbehalte zu beachten.

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Rechts­schutz­versicherung

Wer zum Anwalt geht, bekommt dessen Leistung nicht umsonst. Zahlen müssen Sie etwa für die Beratung sowie für die Korrespondenz des Juristen. Sollte es letztlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, bleibt es nicht bei Ausgaben von einigen Hundert Euro. Auf den Ausgaben für Anwalt und eventuellen Prozesskosten müssen Sie nicht sitzenbleiben, wenn sie eine Rechts­schutz­versicherung abgeschlossen haben.

Die Rechts­schutzversicherer bieten Schutz für einzelne Lebensbereiche an. In Paketen bündeln sie sehr häufig Leistungen in den Bereichen Privates, Beruf und Verkehr. Schutz für Streitigkeiten mit dem Vermieter oder rund um das Eigenheim können die Kunden dann meist dazukaufen.

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Pflege­versicherung

Neben der Kranken­versicherung gewinnt mit zunehmendem Alter auch die Frage nach der Absicherung für den Pflegefall an Bedeutung: Wie geht es weiter, wenn allein nichts mehr geht? Wer zahlt für Pflegedienst oder Heimaufenthalt?

Die Leistungen der Pflege­versicherung werden nach „Stufen der Pflegebedürftigkeit“ gewährt. Bei professioneller ambulanter oder (teil-)stationärer Pflege werden die Kosten bis zu bestimmten Höchstbeträgen übernommen (inkl. Pflegehilfsmitteln , das Wohnumfeld verbessernder Maßnahmen sowie Leistungen ehrenamtlich Pflegender ( Pflegegeld )). Die Pflegepflicht­versicherung ist damit keine Voll­versicherung. Um eine vollständige Absicherung zu erzielen, ist der Abschluss einer privaten Pflege-Zusatz­versicherung notwendig.

Besser ist es natürlich, wenn diese Fragen nicht erst mit Ruhe­standsbeginn in den Familien besprochen werden. Denn je später Sie sich um den passenden Versicherungs­schutz für diesen Fall kümmern, desto teurer wird er. Zwar können viele Verträge über private Zusatz­versicherungen zumindest noch im Alter von 65 oder 70 Jahren abgeschlossen werden, günstig sind sie aber nicht mehr. Will eine heute 65-jährige Frau eine Pflegetagegeld­versicherung abschließen, muss sie meist deutlich mehr zahlen als eine 55- oder gar eine 45-Jährige.

Unfall­versicherung

So bieten sie spezielle Unfall­versicherungen für Ältere an, die nach einem Unfall für diverse Hilfeleistungen aufkommen. Ein solches Angebot kann interessant sein, besonders wenn keine Angehörigen in der Nähe wohnen, die beispielsweise nach einem folgenschweren Sturz den Einkauf oder verschiedene Aufgaben im Haushalt übernehmen können.

Darüber hinaus empfehlen wir je nach privater Situation und Möglichkeit in dieser Lebensphase nachfolgende Punkte schon frühzeitig zu beachten bzw. diesen Schutz abzuschließen:

Rentner – unabhängig eingeordnet.
Wir schauen auf Ihre Situation, nicht auf ein Standardpaket.
Termin buchen Anfrage senden
— IM DETAIL

Rentner. Was wirklich zählt.

Die Punkte, an denen Verträge sich im Ernstfall unterscheiden. Nachprüfbares Fachwissen — keine Werbeversprechen.

Was der Ruhestand überflüssig macht

Einige Verträge verlieren mit dem Ruhestand ihren Zweck. Die Berufs­unfähig­keits­versicherung endet ohnehin, und eine Risiko­lebens­versicherung wird entbehrlich, sobald die Kredite abbezahlt sind und niemand mehr von Ihrem Einkommen lebt.

Andere Bausteine werden dafür wichtiger: Pflegevorsorge, Krankenzusatz und ein Auslandskranken­schutz für längere Reisen. Der Ruhestand ist damit eher ein Anlass zum Umschichten als zum Kündigen.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Beiträge im Alter

In der Kranken­versicherung der Rentner werden Beiträge auf die Rente fällig, auf Betriebsrenten und Versorgungsbezüge zusätzlich — nach langen Jahren im Betrieb trifft das hier viele. Privat Versicherte zahlen weiter, oft gemindert durch die angesparten Altersrückstellungen.

Frühzeitig lässt sich der spätere Beitrag dämpfen, etwa mit einem Beitragsentlastungs­tarif oder dem Wechsel in einen Tarif mit höherer Selbst­beteiligung. Geprüft werden sollte das, solange der Gestaltungsspielraum noch besteht.

Wer im Ernstfall entscheidet

Je älter man wird, desto wichtiger wird die Frage, wer im Ernstfall für Sie sprechen darf. Ohne Vorsorgevollmacht setzt das Betreuungsgericht eine Betreuung ein — selbst dann, wenn Kinder oder Ehepartner da sind.

Die Patientenverfügung hält fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen. Beide Dokumente gehören an einen Platz, den Ihre Angehörigen kennen, und sollten alle paar Jahre auf Aktualität durchgesehen werden.

Das gehört dazu.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
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Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

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Häufige Fragen.

Lohnt sich eine private Pflegezusatz­versicherung noch?

Das hängt von Alter, Gesundheit und Ihrem Vermögen ab. Je später, desto teurer — und ab einem gewissen Gesundheitszu­stand ist sie nicht mehr zu bekommen. Wir rechnen Ihnen ehrlich vor, was noch möglich ist.

Welche Verträge kann ich im Ruhestand kündigen?

Häufig die Berufs­unfähig­keits- und die Risiko­lebens­versicherung, wenn niemand mehr finanziell von Ihnen abhängt. Bevor etwas gekündigt wird, prüfen wir aber, ob Rückkaufswert oder Steuerfolgen dagegen sprechen.

Was ist wichtiger als jedes Versicherungs­produkt?

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Ohne sie entscheidet im Ernstfall ein Betreuungsgericht — auch dann, wenn es Angehörige gibt.

Zahlt man im Ruhrgebiet mehr für die Auto­versicherung?

Teilweise ja: Die Regionalklassen bilden die Schadenbilanz einer Zulassungsregion ab, und einige Revierstädte liegen dort ungünstig. Umso mehr lohnt der Blick auf die übrigen Stellschrauben — Fahrerkreis, Fahrleistung, Werkstattbindung und die Bedingungen, die im Schadenfall zählen.

Beraten Sie persönlich im Pott — muss ich irgendwo hinkommen?

Sie müssen nirgendwo hin: Wir beraten online, per Video oder Telefon — genauso persönlich wie am Küchentisch, nur ohne Anfahrt quer durchs Revier. Ein schickes Büro mit Empfangstresen haben wir nicht, und darauf legen wir auch keinen Wert — das merkt man in der Beratung, nicht an der Adresse.

— UND JETZT?
Rentner: Wo stehen Sie gerade? Wir ordnen Ihre Situation ein — auch wenn das Ergebnis lautet: erst mal nichts abschließen.
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