Transport & Fracht im Ruhrgebiet
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Transport & Fracht

Die Frachtführer­versicherung gehört zu den Pflicht­versicherungen, wenn Fahrzeuge von mehr als 3,5t für die Warenbeförderung eingesetzt werden.

— Was das im Ruhrgebiet bedeutet

Im Revier wird viel auf fremdem Grund gearbeitet: Montage, Wartung, Bau, Logistik. Genau daran hängen die Deckungsfragen — Tätigkeits­schäden, Bearbeitungs­schäden, Arbeiten an fremden Anlagen. Steht die Tätigkeit nicht sauber im Vertrag, hilft auch eine hohe Summe nicht.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Haftung des Frachtführers ist gesetzlich der Höhe nach begrenzt und reicht bei wertvoller Ware regelmäßig nicht aus.
  • Die Frachtführer­haftpflicht­versicherung eignet sich insbesondere für Spediteure, Produktzusteller, Auftragsfahrer, Werkverkehrsführer und LKW-Fahrer.
  • Wer Ware bewegt, trägt das Risiko unterwegs — die Kfz-Versicherung deckt es nicht.
Frachtführer­versicherung in Kürze

Unabhängige Beratung und Vergleich

Versichert Transport­schäden an fremden Waren durch Beförderung oder deren Verlust ab, für die der Frachtführer in vollem Umfang haftet
Gesetzliche Vorschrift, wenn zur Frachtbeförderung Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t eingesetzt werden
Frachtführer sind Personen, die mit einem Liefer- oder Lastkraftwagen Waren für fremde Personen transportieren
Für wen ist die Frachtführer­versicherung geeignet?

Die Frachtführer­haftpflicht­versicherung eignet sich insbesondere für Spediteure, Produktzusteller, Auftragsfahrer, Werkverkehrsführer und LKW-Fahrer . In der Versicherung enthalten ist ein sog. Passiver Rechtsschutz , sprich die Abwehr unberechtigter Forderungen gegen Sie.

Schadenbeispiele für eine Frachtführer­versicherung
  • Durch eine Panne können die Waren nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert werden. Der Kunde, der hierdurch wiederum seinen Auftrag nicht fertigstellen kann, erhält eine Vertragsstrafe seines Kunden. Diese Strafe wird anschließend dem Frachtführer in Rechnung gestellt. Auch hier greift die Frachtführer­haftpflicht.
  • Durch ein plötzliches Stauende wird eine Notbremsung notwendig. Die hierdurch verrutschende Ware wird beschädigt. Der Auftraggeber fordert für diese Ware Schadensersatz wie die Zustellung von Ersatzware. Die Kosten hierfür trägt die Frachtführer­haftpflicht­versicherung.

Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Waren unterwegsVerlust, Beschädigung, Diebstahl im eigenen und fremden Fahrzeug.
  • Werkverkehreigene Ware auf eigenen Fahrzeugen.
  • Be- und Entladendie Momente, in denen die meisten Schäden passieren.
  • Zwischenlagerungje nach Tarif für begrenzte Zeit.

Wer Ware bewegt, trägt das Risiko unterwegs — die Kfz-Versicherung deckt es nicht.

SO LÄUFT DER GEWERBE-CHECK
1Termin — online oder im Betrieb

Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

2Betriebs­beschreibung lesen

Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?

3Lücken und Doppeltes

Tätigkeits­schäden, Außen­versicherung, Betriebs­unter­brechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.

Transport & Fracht — unabhängig eingeordnet.
Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Kein Verkaufsdruck
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Transport & Fracht im Detail.

Zwei Verträge, zwei Rollen

Zu trennen sind die Warentransport­versicherung für eigene Güter und die Verkehrshaftungs­versicherung für Frachtführer, die fremde Ware fahren. Die Haftung des Frachtführers ist gesetzlich der Höhe nach begrenzt und reicht bei wertvoller Ware regelmäßig nicht aus.

Wer hochwertige Güter über die Speditionen am Duisburger Binnenhafen oder auf der Straße verschicken lässt, sollte deshalb prüfen, ob eine eigene Waren­versicherung sinnvoller ist, als sich auf die Haftung des Transporteurs zu verlassen.

Worüber im Schadenfall gestritten wird

Meist geht es um dieselben Fragen: War die Ware ordnungsgemäß verpackt und gesichert? Wurden die vorgeschriebenen Abstellorte eingehalten? War das Fahrzeug während der Pause ausreichend gesichert? Diese Obliegenheiten stehen im Vertrag und werden genau geprüft.

Für Betriebe mit eigenem Fuhrpark kommt hinzu: Werkzeug und Material im Fahrzeug gelten nicht als Transportgüter im Sinne der Police, sondern gehören in die Außen­versicherung des Betriebs­inhalts.

Eingeschränkte oder volle Deckung

Die Warentransport­versicherung kommt in zwei Grundformen: eingeschränkt für benannte Gefahren oder voll für alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Bei hochwertiger oder empfindlicher Ware ist nur die zweite Form sinnvoll.

Grenzüberschreitend kommen die Lieferklauseln dazu. Sie legen fest, ab welchem Punkt die Gefahr auf den Käufer übergeht — und damit, wer überhaupt versichern muss. Wird das missverstanden, hat am Ende regelmäßig niemand versichert.

Warum die Frachtführerhaftung selten reicht

National wie international ist die gesetzliche Haftung des Frachtführers nach unterschiedlichen Regelwerken der Höhe nach gedeckelt, und sie bemisst sich am Gewicht der Sendung, nicht an ihrem Wert. Bei leichten, teuren Gütern reicht das regelmäßig nicht.

Als Auftraggeber versichern Sie die Ware im Zweifel selbst. Als Transporteur können Sie die Haftung vertraglich erweitern, um mehr anzubieten — dann muss allerdings der Versicherungs­schutz diese Erweiterung mit abbilden.

Typische Schadenfälle

  • Ware wird bei einem Unfall auf der Autobahn beschädigt.
  • Eine Sendung wird während einer Pause vom Fahrzeug gestohlen.
  • Temperaturgeführte Ware verdirbt wegen eines Kühlausfalls.
  • Beim Umschlag im Lager fällt eine Palette.

Woran die Deckung im Schadenfall scheitert

Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:

  • Die gesetzliche Haftungsbegrenzung reichte für den Warenwert nicht aus.
  • Vorgeschriebene Abstellorte oder Sicherungen wurden nicht eingehalten.
  • Die Ware war nicht transportge­recht verpackt.
  • Der Transport lief über einen Subunternehmer ohne ausreichenden eigenen Versicherungs­schutz.
Noch tiefer im Detail. Für dieses Thema führt unsere Gewerbe-Spezialeinheit B Insurance eine ausführliche Fachseite: Transport- und Frachtführer­versicherung — mit Schadenbeispielen, Ausschlüssen und Prüfpunkten im Volltext. Die Beratung selbst läuft weiter über uns, direkt vor Ort.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Was kostet uns die Gewerbeberatung?

Nichts obendrauf. Wir werden über die Courtage vergütet, die im Beitrag sowieso steckt. Wenn wir jemals etwas anderes vereinbaren, dann vorher und schriftlich.

Reicht die Haftung des Frachtführers aus?

Sie ist gesetzlich der Höhe nach begrenzt und orientiert sich am Gewicht, nicht am Wert der Sendung. Bei leichter, teurer Ware bleibt regelmäßig ein erheblicher Teil ungedeckt.

Was gilt bei Einsatz von Subunternehmern?

Sie haften weiter gegenüber Ihrem Auftraggeber. Deshalb sollte der Nachweis einer ausreichenden Versicherung des Subunternehmers vertraglich verlangt werden.

Müssen wir alles kündigen und neu machen?

Nein. Was läuft und passt, bleibt. Getauscht wird nur, wo der Betrieb wirklich besser dasteht — und niemals, bevor der neue Schutz sicher greift.

Kommen Sie auch in den Betrieb?

Klar, wenn es hilft: Wo mit Maschinen, Material oder auf fremden Baustellen gearbeitet wird, sieht man vor Ort mehr als am Bildschirm. Geht es nur um Verträge, sparen Sie sich mit einem Video-Termin die Zeit.

— UND JETZT?
Transport & Fracht: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

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