Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

Transport & Fracht
Die Frachtführerversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen, wenn Fahrzeuge von mehr als 3,5t für die Warenbeförderung eingesetzt werden.
Im Revier wird viel auf fremdem Grund gearbeitet: Montage, Wartung, Bau, Logistik. Genau daran hängen die Deckungsfragen — Tätigkeitsschäden, Bearbeitungsschäden, Arbeiten an fremden Anlagen. Steht die Tätigkeit nicht sauber im Vertrag, hilft auch eine hohe Summe nicht.
- Die Haftung des Frachtführers ist gesetzlich der Höhe nach begrenzt und reicht bei wertvoller Ware regelmäßig nicht aus.
- Die Frachtführerhaftpflichtversicherung eignet sich insbesondere für Spediteure, Produktzusteller, Auftragsfahrer, Werkverkehrsführer und LKW-Fahrer.
- Wer Ware bewegt, trägt das Risiko unterwegs — die Kfz-Versicherung deckt es nicht.
Frachtführerversicherung in Kürze
Unabhängige Beratung und Vergleich
Für wen ist die Frachtführerversicherung geeignet?
Die Frachtführerhaftpflichtversicherung eignet sich insbesondere für Spediteure, Produktzusteller, Auftragsfahrer, Werkverkehrsführer und LKW-Fahrer . In der Versicherung enthalten ist ein sog. Passiver Rechtsschutz , sprich die Abwehr unberechtigter Forderungen gegen Sie.
Schadenbeispiele für eine Frachtführerversicherung
- Durch eine Panne können die Waren nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert werden. Der Kunde, der hierdurch wiederum seinen Auftrag nicht fertigstellen kann, erhält eine Vertragsstrafe seines Kunden. Diese Strafe wird anschließend dem Frachtführer in Rechnung gestellt. Auch hier greift die Frachtführerhaftpflicht.
- Durch ein plötzliches Stauende wird eine Notbremsung notwendig. Die hierdurch verrutschende Ware wird beschädigt. Der Auftraggeber fordert für diese Ware Schadensersatz wie die Zustellung von Ersatzware. Die Kosten hierfür trägt die Frachtführerhaftpflichtversicherung.
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
- Waren unterwegsVerlust, Beschädigung, Diebstahl im eigenen und fremden Fahrzeug.
- Werkverkehreigene Ware auf eigenen Fahrzeugen.
- Be- und Entladendie Momente, in denen die meisten Schäden passieren.
- Zwischenlagerungje nach Tarif für begrenzte Zeit.
- Verpackungsfehlermangelhafte Ladungssicherung kürzt oder schließt aus.
- Nachtdiebstahl vom unbewachten Fahrzeugnur mit Einschluss.
- VerzögerungsschädenLieferverzug ist kein Sachschaden.
- Frachtführerhaftungfür Spediteure gilt ein eigener Vertrag.
Wer Ware bewegt, trägt das Risiko unterwegs — die Kfz-Versicherung deckt es nicht.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
Transport & Fracht im Detail.
Zwei Verträge, zwei Rollen
Zu trennen sind die Warentransportversicherung für eigene Güter und die Verkehrshaftungsversicherung für Frachtführer, die fremde Ware fahren. Die Haftung des Frachtführers ist gesetzlich der Höhe nach begrenzt und reicht bei wertvoller Ware regelmäßig nicht aus.
Wer hochwertige Güter über die Speditionen am Duisburger Binnenhafen oder auf der Straße verschicken lässt, sollte deshalb prüfen, ob eine eigene Warenversicherung sinnvoller ist, als sich auf die Haftung des Transporteurs zu verlassen.
Worüber im Schadenfall gestritten wird
Meist geht es um dieselben Fragen: War die Ware ordnungsgemäß verpackt und gesichert? Wurden die vorgeschriebenen Abstellorte eingehalten? War das Fahrzeug während der Pause ausreichend gesichert? Diese Obliegenheiten stehen im Vertrag und werden genau geprüft.
Für Betriebe mit eigenem Fuhrpark kommt hinzu: Werkzeug und Material im Fahrzeug gelten nicht als Transportgüter im Sinne der Police, sondern gehören in die Außenversicherung des Betriebsinhalts.
Eingeschränkte oder volle Deckung
Die Warentransportversicherung kommt in zwei Grundformen: eingeschränkt für benannte Gefahren oder voll für alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Bei hochwertiger oder empfindlicher Ware ist nur die zweite Form sinnvoll.
Grenzüberschreitend kommen die Lieferklauseln dazu. Sie legen fest, ab welchem Punkt die Gefahr auf den Käufer übergeht — und damit, wer überhaupt versichern muss. Wird das missverstanden, hat am Ende regelmäßig niemand versichert.
Warum die Frachtführerhaftung selten reicht
National wie international ist die gesetzliche Haftung des Frachtführers nach unterschiedlichen Regelwerken der Höhe nach gedeckelt, und sie bemisst sich am Gewicht der Sendung, nicht an ihrem Wert. Bei leichten, teuren Gütern reicht das regelmäßig nicht.
Als Auftraggeber versichern Sie die Ware im Zweifel selbst. Als Transporteur können Sie die Haftung vertraglich erweitern, um mehr anzubieten — dann muss allerdings der Versicherungsschutz diese Erweiterung mit abbilden.
Typische Schadenfälle
- Ware wird bei einem Unfall auf der Autobahn beschädigt.
- Eine Sendung wird während einer Pause vom Fahrzeug gestohlen.
- Temperaturgeführte Ware verdirbt wegen eines Kühlausfalls.
- Beim Umschlag im Lager fällt eine Palette.
Woran die Deckung im Schadenfall scheitert
Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Die gesetzliche Haftungsbegrenzung reichte für den Warenwert nicht aus.
- Vorgeschriebene Abstellorte oder Sicherungen wurden nicht eingehalten.
- Die Ware war nicht transportgerecht verpackt.
- Der Transport lief über einen Subunternehmer ohne ausreichenden eigenen Versicherungsschutz.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Was kostet uns die Gewerbeberatung?
Nichts obendrauf. Wir werden über die Courtage vergütet, die im Beitrag sowieso steckt. Wenn wir jemals etwas anderes vereinbaren, dann vorher und schriftlich.
Reicht die Haftung des Frachtführers aus?
Sie ist gesetzlich der Höhe nach begrenzt und orientiert sich am Gewicht, nicht am Wert der Sendung. Bei leichter, teurer Ware bleibt regelmäßig ein erheblicher Teil ungedeckt.
Was gilt bei Einsatz von Subunternehmern?
Sie haften weiter gegenüber Ihrem Auftraggeber. Deshalb sollte der Nachweis einer ausreichenden Versicherung des Subunternehmers vertraglich verlangt werden.
Müssen wir alles kündigen und neu machen?
Nein. Was läuft und passt, bleibt. Getauscht wird nur, wo der Betrieb wirklich besser dasteht — und niemals, bevor der neue Schutz sicher greift.
Kommen Sie auch in den Betrieb?
Klar, wenn es hilft: Wo mit Maschinen, Material oder auf fremden Baustellen gearbeitet wird, sieht man vor Ort mehr als am Bildschirm. Geht es nur um Verträge, sparen Sie sich mit einem Video-Termin die Zeit.
