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Regressversicherung für Ärzte
Ein Regress trifft ohne Schaden am Patienten: Die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V fordert Verordnungskosten vom Vertragsarzt persönlich zurück — Jahre später, nach Statistik. Die Berufshaftpflicht deckt das nicht; die Regressversicherung schon.
Das Ruhrgebiet lebt von Betrieben, die anpacken: Handwerk, Logistik, Werkstätten, Dienstleister rund um Industrie und Bau — von Dortmund über Essen und Duisburg bis Bochum, Gelsenkirchen und Oberhausen. Wo mit Maschinen, Fahrzeugen und auf fremden Grundstücken gearbeitet wird, entscheidet weniger der Beitrag als die Frage, welche Tätigkeiten überhaupt im Vertrag stehen.
- ✔ Angestellte Ärzte in MVZ oder Klinikambulanzen Viele MVZ reichen Regressforderungen bei grober Fahrlässigkeit weiter.
- Versicherer prüfen daher individuell, ob erhöhtes Risiko durch Verordnungen, Laborleistungen oder besondere Praxisstrukturen besteht – und passen die Beiträge entsprechend an.
- Getauscht wird nur, wo der Betrieb wirklich besser dasteht — und niemals, bevor der neue Schutz sicher greift.
Im Schadenfall und beim Vertrag3 Abschnitte
Typische Schadenbeispiele
Warum ist eine Regressversicherung für Ärzte notwendig?
Die KV prüft Ärzte regelmäßig auf die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§12 SGB V). Werden Verordnungen, Überweisungen oder diagnostische Maßnahmen als unwirtschaftlich bewertet, drohen Rückforderungen:
Selbst kleine Dokumentationsfehler oder nicht belegbare Praxisbesonderheiten können zu erheblichen Forderungen führen.
Das leistet die Regressversicherung
Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt3 Abschnitte
Warum variieren die Preise so stark?
Regressrisiken unterscheiden sich erheblich zwischen den Fachrichtungen. Beispiele:
Versicherer prüfen daher individuell, ob erhöhtes Risiko durch Verordnungen, Laborleistungen oder besondere Praxisstrukturen besteht – und passen die Beiträge entsprechend an.
Unsere Empfehlung für Ärzte zur Regressversicherung
- Mindestens 100.000 € Deckungssumme
- Für größere Praxen und MVZ 150.000–250.000 €
Für wen ist die Regressversicherung geeignet?
✔ Niedergelassene Ärzte Hauptzielgruppe – da sie persönlich regresspflichtig sind.
✔ Gemeinschaftspraxen & BAG Alle Ärzte müssen versichert werden.
✔ Angestellte Ärzte in MVZ oder Klinikambulanzen Viele MVZ reichen Regressforderungen bei grober Fahrlässigkeit weiter.
✔ Krankenhausärzte (optional) Besonders wichtig bei dokumentationsintensiven Fächern.
Arzt-Typ Warum?
✔ Ja KV-Regresse können existenzbedrohend sein Gemeinschaftspraxen ✔ Ja, alle Ärzte gemeinsam gesetzlich & vertraglich MVZ‑Angestellte ✔ oft sinnvoll Arbeitgeber kann bei grober Fahrlässigkeit regressieren Krankenhausärzte ✔ teilweise je nach Vertrag & Arbeitgeber-Regress Privatärzte ohne GKV-Bezug ✖ eher nein kein KV‑Wirtschaftlichkeitsregress
Was kostet eine Regressversicherung für Ärzte?
Die Regressversicherung ist eine spezialisierte Absicherung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte , die vor finanziellen Rückforderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen schützt. Da Regressforderungen schnell in den fünf- bis sechsstelligen Bereich steigen können, zählt diese Police zu den wichtigsten zusätzlichen Berufsschutz-Bausteinen im Gesundheitswesen.
Die Kosten einer Regressversicherung für Ärzte werden nicht öffentlich als feste Preisliste kommuniziert, weil Versicherer die Beiträge individuell kalkulieren – abhängig von:
Daher geben Anbieter die genauen Prämien nur auf Anfrage heraus.
Allerdings lässt sich aus Branchenangaben folgendes ableiten:
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
Regressversicherung für Ärzte im Detail.
Was ein Regress ist — und warum er anders trifft als ein Haftpflichtfall
Ein Haftpflichtschaden entsteht, wenn ein Patient zu Schaden kommt. Ein Regress entsteht, wenn niemand zu Schaden kommt: Die Krankenkassen oder die Kassenärztliche Vereinigung prüfen nach § 106 SGB V, ob die Verordnungen eines Vertragsarztes wirtschaftlich waren — Arzneimittel, Heilmittel wie Physiotherapie, Hilfsmittel, Sprechstundenbedarf. Stellt das Prüfgremium fest, dass das Verordnungsvolumen die Vergleichsgruppe ohne anerkannte Praxisbesonderheit überschreitet, fordert es die Differenz zurück — vom Arzt persönlich.
Das Besondere: Die Forderung kommt Jahre nach der Verordnung, sie kann sich auf ganze Quartale beziehen, und sie richtet sich nicht nach einem Fehler im Einzelfall, sondern nach Statistik. Eine Praxis mit vielen chronisch kranken oder älteren Patienten ist schneller betroffen als eine mit jungen — nicht weil sie schlechter behandelt, sondern weil sie mehr verordnet. Die Berufshaftpflicht deckt diesen Fall nicht, denn es fehlt der Schaden am Patienten.
Was die Regressversicherung übernimmt
Die Regressversicherung ersetzt die festgesetzte Rückforderung aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung bis zur vereinbarten Summe — und, mindestens ebenso wichtig, die Kosten des Verfahrens: Stellungnahmen gegenüber dem Prüfgremium, anwaltliche Vertretung, Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht. Viele Regresse werden im Verfahren deutlich reduziert oder ganz abgewendet, weil Praxisbesonderheiten nachträglich anerkannt werden; dafür braucht es Zeit, Fachwissen und Beratung, die sonst aus eigener Tasche bezahlt würde.
Nicht versichert ist, was kein Regress ist: die vorsätzlich falsche Abrechnung, die Honorarkürzung wegen Plausibilitätsprüfung und der Haftpflichtschaden am Patienten — dafür gibt es die Berufshaftpflicht und den Strafrechtsschutz. Und wie überall gilt: Was vor Vertragsbeginn bereits angekündigt oder bekannt war, ist nicht mehr versicherbar.
Worauf es im Vertrag ankommt
Weil Prüfungen Jahre zurückreichen, ist die zeitliche Deckung entscheidend: Der Vertrag muss regeln, ob der Zeitpunkt der Verordnung, der Prüfung oder der Festsetzung zählt, und wie lange nach Vertragsende noch gemeldet werden darf (Nachhaftung). Wer die Versicherung wechselt oder die Praxis abgibt, sollte die Lücke zwischen altem und neuem Vertrag schließen — sonst trifft der Regress für ein längst vergangenes Quartal genau in diese Lücke.
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Verordnungsvolumen und der Fachgruppe: Hausärzte mit vielen Chronikern, Orthopäden mit hohem Heilmittelanteil, Onkologen mit teuren Arzneimitteln brauchen andere Summen als eine Praxis mit wenigen Verordnungen. Selbstbehalt, Mitversicherung angestellter Ärzte, Praxisgemeinschaft oder MVZ und die Frage, ob Sprechstundenbedarf eingeschlossen ist, gehören ebenfalls geprüft — jede dieser Klauseln entscheidet im Ernstfall über die Leistung.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Was kostet uns die Gewerbeberatung?
Nichts obendrauf. Wir werden über die Courtage vergütet, die im Beitrag sowieso steckt. Wenn wir jemals etwas anderes vereinbaren, dann vorher und schriftlich.
Müssen wir alles kündigen und neu machen?
Nein. Was läuft und passt, bleibt. Getauscht wird nur, wo der Betrieb wirklich besser dasteht — und niemals, bevor der neue Schutz sicher greift.
Kommen Sie auch in den Betrieb?
Klar, wenn es hilft: Wo mit Maschinen, Material oder auf fremden Baustellen gearbeitet wird, sieht man vor Ort mehr als am Bildschirm. Geht es nur um Verträge, sparen Sie sich mit einem Video-Termin die Zeit.
