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Betriebliche Pflegeversicherung
Immer mehr Menschen müssen die Pflege von Angehörigen und ihren Beruf unter einen Hut bringen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Mitarbeitenden und der Erhalt ihrer Arbeitskraft. Durch ein vielfältiges Unterstützungsangebot und persönliche Services sowie finanzielle Unterstützung wird die Doppelbelastung spürbar reduziert.
Viele Betriebe hier suchen händeringend Leute und haben gleichzeitig eine Belegschaft, die lange dabei ist. Betriebliche Vorsorge muss beides können: neue Mitarbeitende überzeugen und die langjährigen nicht schlechter stellen.
- Sinnvoll ist eine Regelung, mit der sich der Schutz beim Ausscheiden aus dem Betrieb privat fortführen lässt — sonst endet die Absicherung im ungünstigsten Moment.
- Sinnvoll sind Tarife, die bereits ab Pflegegrad zwei zahlen — Verträge, die erst ab Grad drei oder vier leisten, greifen in den häufigsten Fällen nicht.
- Immer mehr Menschen müssen die Pflege von Angehörigen und ihren Beruf unter einen Hut bringen.
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf - Betriebliche Pflegeversicherung
Betriebliche Pflegeversicherung
Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter bei der Herausforderung der Angehörigenpflege und erhalten Sie sich so ihre wertvolle Produktivität
Mit einer betrieblichen Pflegeversicherung schaffen Sie als Arbeitgeber eine optimale Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Berufstätigkeit für Ihre Mitarbeiter. Damit erhöht sich die Attraktivität für Sie als Arbeitgeber sowie die langjährige Bindung der Mitarbeiter und ihres Know-How's an Ihren Betrieb.
Warum eine betriebliche Pflegeversicherung sinnvoll ist?
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
- Pflegegeld für Mitarbeiterzusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung.
- Kollektivtarif ohne Gesundheitsprüfungfür die Belegschaft.
- Mitnahme beim Ausscheidenje nach Anbieter möglich.
- Steuerlich förderbarals Sachbezug oder Zusatzleistung.
- Die vollen Pflegekostenauch die betriebliche Lösung ist eine Teilkasko.
- Angehörigenur, wenn im Kollektiv vorgesehen.
- SofortleistungWartezeiten je Tarif.
- KleinstbetriebeMindestgröße für den Kollektivvertrag.
Das Thema, an das noch kaum ein Betrieb denkt — und das Mitarbeiter mit pflegebedürftigen Eltern sofort verstehen.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
Betriebliche Pflegeversicherung im Detail.
Pflege kommt im Betrieb an
Immer mehr Beschäftigte pflegen Angehörige neben dem Beruf. Die Folgen sind Fehlzeiten, reduzierte Arbeitszeiten und im Extremfall das Ausscheiden erfahrener Mitarbeitender. Für den Betrieb bedeutet das einen realen Verlust an Kompetenz.
Genau dort setzt eine betriebliche Pflegeversicherung an: Sie schafft im Pflegefall finanziellen Spielraum für professionelle Unterstützung — und entlastet damit die Menschen, die sonst zwischen Beruf und Pflege aufgerieben werden.
Zugang auch mit Vorerkrankungen
Üblich sind Gruppenverträge mit vereinfachter oder ganz ohne Gesundheitsprüfung. Darin liegt der entscheidende Vorteil: Wer privat wegen Vorerkrankungen keinen Schutz mehr bekäme, ist über den Betrieb versicherbar.
Ausgezahlt wird meist ein frei verwendbares Pflegetagegeld. Sinnvoll ist eine Regelung, mit der sich der Schutz beim Ausscheiden aus dem Betrieb privat fortführen lässt — sonst endet die Absicherung im ungünstigsten Moment.
Warum Betriebe das Thema von sich aus aufgreifen
Pflegebedürftigkeit in der Familie trifft Beschäftigte meist mitten in der Karriere. Für den Betrieb heißt das Fehlzeiten, reduzierte Arbeitszeit und im schlimmsten Fall den Verlust erfahrener Mitarbeitender — bei einem Arbeitsmarkt, der ohnehin angespannt ist.
Die betriebliche Pflegeversicherung ist eine der wenigen Leistungen, die nicht nur den Beschäftigten selbst zugutekommt, sondern auch ihren Eltern. In Belegschaften mit mittlerem Altersdurchschnitt wirkt sie deshalb besonders stark.
Gestaltung, Kosten und offene Fragen
Üblich sind Kollektivverträge mit vereinfachter Gesundheitsprüfung, ab einer bestimmten Teilnehmerzahl teils ganz ohne Prüfung. Der Betrieb zahlt einen festen Beitrag je Kopf, die Leistung geht direkt an die Beschäftigten.
Zu klären bleiben die steuerliche Behandlung als geldwerter Vorteil, die Mitnahme beim Ausscheiden aus dem Betrieb und die Frage, ob sich Angehörige einbeziehen lassen. Ohne Fortführungsmöglichkeit endet der Schutz genau dann, wenn er am nötigsten wäre.
Typische Schadenfälle
- Ein Mitarbeiter pflegt einen Elternteil und reduziert die Arbeitszeit.
- Eine Führungskraft fällt wegen der Pflegesituation teilweise aus.
- Beschäftigte fragen, ob Angehörige einbezogen werden können.
- Beim Ausscheiden soll der Schutz privat weiterlaufen.
Woran die Deckung im Schadenfall scheitert
Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Der Vertrag leistete erst ab einem hohen Pflegegrad.
- Angehörige waren nicht einbezogen, obwohl genau dort der Bedarf lag.
- Eine private Fortführung war nicht vorgesehen.
- Die Leistung war im Betrieb nicht bekannt und wurde deshalb nicht abgerufen.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Was kostet uns die Gewerbeberatung?
Nichts obendrauf. Wir werden über die Courtage vergütet, die im Beitrag sowieso steckt. Wenn wir jemals etwas anderes vereinbaren, dann vorher und schriftlich.
Ab welchem Pflegegrad wird geleistet?
Das steht im Vertrag und unterscheidet sich erheblich. Sinnvoll sind Tarife, die bereits ab Pflegegrad zwei zahlen — Verträge, die erst ab Grad drei oder vier leisten, greifen in den häufigsten Fällen nicht.
Können Angehörige einbezogen werden?
Bei manchen Anbietern ja, häufig zu Sonderkonditionen und ohne Gesundheitsprüfung. Weil der Pflegefall meist die Eltern betrifft, ist genau das der Punkt, der den Nutzen für die Belegschaft ausmacht.
Müssen wir alles kündigen und neu machen?
Nein. Was läuft und passt, bleibt. Getauscht wird nur, wo der Betrieb wirklich besser dasteht — und niemals, bevor der neue Schutz sicher greift.
Kommen Sie auch in den Betrieb?
Klar, wenn es hilft: Wo mit Maschinen, Material oder auf fremden Baustellen gearbeitet wird, sieht man vor Ort mehr als am Bildschirm. Geht es nur um Verträge, sparen Sie sich mit einem Video-Termin die Zeit.
