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Betriebliche Unfallversicherung
Die betriebliche Unfallversicherung stellt eine wertvolle Ergänzung für den oftmals lückenhaften Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung dar.
Viele Betriebe hier suchen händeringend Leute und haben gleichzeitig eine Belegschaft, die lange dabei ist. Betriebliche Vorsorge muss beides können: neue Mitarbeitende überzeugen und die langjährigen nicht schlechter stellen.
- Die betriebliche Unfallversicherung stellt eine wertvolle Ergänzung für den oftmals lückenhaften Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung dar.
- Wichtig ist, dass immer klar feststellbar ist, auf wen sich die Unfallversicherung erstreckt.
- Getauscht wird nur, wo der Betrieb wirklich besser dasteht — und niemals, bevor der neue Schutz sicher greift.
Betriebliche Unfallversicherung in Kürze
Für eine Firma / ein Unternehmen und deren Mitarbeiter / Angestellte
sowie für Selbstständige, Ärzte, Handwerker, Vereine, Sportler, u.v.m.
Die betriebliche Unfallversicherung oder auch Gruppenunfallversicherung
Die betriebliche Unfallversicherung wird auch Gruppenunfallversicherung genannt. Denn der Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen wird nicht für einen Einzelnen abgeschlossen, sondern für die komplette Belegschaft oder eine vom Arbeitgeber ausgewählte Gruppe z. B. sämtliche Führungskräfte oder eine bestimmte Abteilung.
Einige Versicherer unterschieden zwischen:
- Versicherung mit konkreter Namensnennung: Der Schutz gilt nur für die namentlich aufgeführten Personen.
- Versicherung ohne Namensnennung: Bei dieser Variante sind alle dem Betrieb oder einer bestimmten Gruppe innerhalb des Betriebs zugehörigen Personen versichert.
Wichtig ist, dass immer klar feststellbar ist, auf wen sich die Unfallversicherung erstreckt.
Vorteile der betrieblichen Unfallversicherung
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
- Invalidität und Tod nach Unfallüber die gesetzliche Unfallversicherung hinaus.
- 24-Stunden-Schutzauch Freizeitunfälle, wenn vereinbart.
- Steuerlich als Betriebsausgabeje nach Gestaltung.
- Bergungs- und KosmetikkostenNebenleistungen je Tarif.
- Krankheitenkein Unfall, keine Leistung.
- Berufsunfähigkeitdie Unfallversicherung ersetzt keine BU-Rente.
- Arbeitsunfälle alleindafür ist die Berufsgenossenschaft zuständig.
- Innere UrsachenHerzinfarkt am Steuer ist meist ausgeschlossen.
Sinnvoll als Ergänzung — die Berufsgenossenschaft leistet nur bei Arbeitsunfällen und nur bis zu ihren Sätzen.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
Betriebliche Unfallversicherung im Detail.
Wo die gesetzliche Unfallversicherung aufhört
Die Berufsgenossenschaft leistet bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Der weitaus größere Teil aller Unfälle geschieht jedoch in der Freizeit — und dort gibt es keinen gesetzlichen Schutz.
Eine betriebliche Gruppenunfallversicherung schließt diese Lücke und gilt rund um die Uhr, weltweit. Die Mitarbeitenden bekommen eine spürbare Leistung, der Betrieb einen kalkulierbaren Beitrag.
Wie eine Gruppenlösung zugeschnitten wird
Versichern lässt sich die gesamte Belegschaft oder eine abgegrenzte Gruppe, etwa der Außendienst oder die Führungskräfte. Üblich sind eine Invaliditätssumme mit Progression, ein Todesfallschutz sowie Zusatzleistungen wie Bergungskosten oder kosmetische Operationen.
Steuerlich macht es einen Unterschied, ob der Betrieb Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist oder die Mitarbeitenden selbst — davon hängt ab, ob ein geldwerter Vorteil entsteht. Das gehört vor Abschluss mit der Lohnbuchhaltung geklärt.
Typische Schadenfälle
- Ein Mitarbeiter verunglückt beim Sport und bleibt dauerhaft beeinträchtigt.
- Ein Unfall in der Freizeit führt zu langer Arbeitsunfähigkeit.
- Ein Wegeunfall wird von der Berufsgenossenschaft nicht anerkannt.
- Nach einem Unfall im Urlaub entstehen Bergungskosten.
Woran die Deckung im Schadenfall scheitert
Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Der Vertrag deckte nur Arbeitsunfälle, nicht die Freizeit.
- Die Progression war zu niedrig gewählt, die Leistung blieb gering.
- Meldefristen für die Feststellung der Invalidität wurden versäumt.
- Vorerkrankungen führten über den Mitwirkungsanteil zu erheblichen Abzügen.
Unabhängige Quellen zum Weiterlesen
- Deutsche Gesetzliche UnfallversicherungOffizielle Abgrenzung: Was Berufsgenossenschaften abdecken — und was nicht.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Was kostet uns die Gewerbeberatung?
Nichts obendrauf. Wir werden über die Courtage vergütet, die im Beitrag sowieso steckt. Wenn wir jemals etwas anderes vereinbaren, dann vorher und schriftlich.
Ist die Belegschaft nicht schon über die Berufsgenossenschaft versichert?
Nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Der größere Teil der Unfälle passiert in der Freizeit — dort besteht kein gesetzlicher Schutz, und genau diese Lücke schließt eine Gruppenunfallversicherung.
Können wir einzelne Gruppen versichern?
Ja, üblich sind Abgrenzungen etwa nach Außendienst, Führungskräften oder bestimmten Abteilungen. Wichtig ist, dass die Abgrenzung sachlich begründet und im Vertrag sauber beschrieben ist.
Müssen wir alles kündigen und neu machen?
Nein. Was läuft und passt, bleibt. Getauscht wird nur, wo der Betrieb wirklich besser dasteht — und niemals, bevor der neue Schutz sicher greift.
Kommen Sie auch in den Betrieb?
Klar, wenn es hilft: Wo mit Maschinen, Material oder auf fremden Baustellen gearbeitet wird, sieht man vor Ort mehr als am Bildschirm. Geht es nur um Verträge, sparen Sie sich mit einem Video-Termin die Zeit.
