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Spedition & Logistik
Verkehrshaftung nach HGB, Pflichtversicherung nach § 7a GüKG, Lager und Kontraktlogistik für Speditionen im Ruhrgebiet: unabhängig verglichen.
Das Ruhrgebiet lebt von Betrieben, die anpacken: Handwerk, Logistik, Werkstätten, Dienstleister rund um Industrie und Bau — von Dortmund über Essen und Duisburg bis Bochum, Gelsenkirchen und Oberhausen. Wo mit Maschinen, Fahrzeugen und auf fremden Grundstücken gearbeitet wird, entscheidet weniger der Beitrag als die Frage, welche Tätigkeiten überhaupt im Vertrag stehen.
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
Spedition & Logistik im Detail.
Fundstellen im Bundesgesetzblatt, abgerufen 09.09.2026.
Die Haftung des Frachtführers ist keine normale Haftung
Wer Ware eines anderen befördert, haftet nach anderen Regeln als der Rest der Wirtschaft. § 425 des Handelsgesetzbuchs macht den Frachtführer für Verlust und Beschädigung zwischen Übernahme und Ablieferung verantwortlich — ohne dass jemand ihm einen Fehler nachweisen müsste. Es genügt, dass die Ware in der Obhut war und nicht heil angekommen ist.
Als Ausgleich dafür begrenzt das Gesetz die Höhe. § 431 HGB deckelt die Haftung auf 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm Rohgewicht der Sendung. Das ist die Zahl, an der sich die ganze Branche orientiert — und sie ist zugleich die Quelle des häufigsten Missverständnisses. Denn diese Begrenzung ist kein Schutzschild, sondern ein Regelfall mit Ausnahmen.
Die wichtigste Ausnahme steht in § 435 HGB: Bei qualifiziertem Verschulden — Vorsatz oder Leichtfertigkeit im Bewusstsein, dass ein Schaden wahrscheinlich eintritt — fällt die Begrenzung weg. Dann haftet der Frachtführer in voller Höhe. Genau darum drehen sich die Prozesse, die für ein mittelständisches Unternehmen gefährlich werden: nicht um den 8,33er-Betrag, sondern um die Frage, ob er noch gilt.
Pflichtversicherung — und was sie nicht abdeckt
Im gewerblichen Güterkraftverkehr ist die Haftungsversicherung nicht freiwillig. § 7a des Güterkraftverkehrsgesetzes verlangt sie, und die Erlaubnisbehörde prüft sie. Damit ist der Grundstein gelegt — aber eben nur der Grundstein für den einen Vorgang, den das Gesetz meint: die Beförderung.
Für einen Betrieb, der mehr als eine dieser Tätigkeiten ausübt — und das sind die meisten —, ist die eigentliche Arbeit nicht der Abschluss einer Police, sondern das Zusammenfügen mehrerer. Die Frage, die am Anfang steht, lautet deshalb nicht: Welche Summe? Sondern: In welcher Rolle handeln wir bei welchem Auftrag?
Die ADSp und warum sie nicht von allein gelten
Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen sind in der Branche so verbreitet, dass viele Betriebe sie für geltendes Recht halten. Sie sind es nicht. Die ADSp sind Allgemeine Geschäftsbedingungen — sie werden Teil des Vertrages, wenn sie wirksam einbezogen wurden, und sonst nicht.
Das ist keine Förmelei. Die ADSp verschieben die Haftung an mehreren Stellen gegenüber dem Gesetz und begrenzen sie zusätzlich. Wer sie im Angebot, im Auftragsformular und in der Auftragsbestätigung nicht sauber einbezieht, haftet im Streitfall nach dem HGB allein — mit den Deckeln, die dort stehen, und ohne die, die man sich vereinbart glaubte. Umgekehrt gilt: Wer als Verlader eigene Bedingungen des Auftraggebers akzeptiert, kann sich Haftung einhandeln, die über das Gesetz hinausgeht und die die eigene Police nicht kennt.
Was am Standort hinzukommt
Nach Angaben des Hafenbetreibers duisport werden am Duisburger Hafen jährlich über 100 Millionen Tonnen Güter umgeschlagen, darunter rund vier Millionen Standardcontainer; rund 300 Transport- und Logistikunternehmen sind dort ansässig, verteilt auf 21 Hafenbecken. Die oft zitierte Zahl der Arbeitsplätze lassen wir hier bewusst weg — sie wird direkt und indirekt gerechnet und ist keine Beschäftigtenstatistik.
Für die Absicherung ist ohnehin nicht die Größe des Standorts entscheidend, sondern seine Beschaffenheit: Hier treffen Binnenschiff, Bahn und Lkw auf engem Raum aufeinander. Das heißt in fast jedem Auftrag ein Wechsel des Verkehrsträgers, in vielen Aufträgen ein Wechsel des Haftungsregimes und in einer wachsenden Zahl von Aufträgen eine Rolle, die mit Beförderung nur noch am Rand zu tun hat. Wer im Revier Logistik betreibt, braucht deshalb selten eine höhere Summe und fast immer eine genauere Abgrenzung.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Was kostet uns die Gewerbeberatung?
Nichts obendrauf. Wir werden über die Courtage vergütet, die im Beitrag sowieso steckt. Wenn wir jemals etwas anderes vereinbaren, dann vorher und schriftlich.
Wie hoch haften wir als Frachtführer wirklich?
Im Regelfall begrenzt auf 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm Rohgewicht (§ 431 HGB), dafür aber ohne dass Ihnen jemand ein Verschulden nachweisen müsste (§ 425 HGB). Die Begrenzung ist allerdings kein Schutzschild: Bei qualifiziertem Verschulden — Vorsatz oder Leichtfertigkeit im Bewusstsein wahrscheinlichen Schadens — fällt sie nach § 435 HGB weg, und dann haften Sie in voller Höhe.
Wir haben die Pflichtversicherung nach § 7a GüKG. Ist damit alles abgedeckt?
Nur die Beförderung. Lagerung ist keine Beförderung, sondern Lagerhalterhaftung mit eigener Beweislast und ohne den Kilogramm-Deckel. Kommissionieren, Konfektionieren, Etikettieren oder Retourenprüfung sind Werk- und Dienstleistungen und gehören in die Betriebshaftpflicht. Und Zoll- und Abgabenschulden sind überhaupt kein Sachschaden.
Gelten die ADSp nicht automatisch?
Nein. Die ADSp sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, kein Gesetz. Sie werden Teil des Vertrages, wenn sie wirksam einbezogen wurden — im Angebot, im Auftragsformular, in der Bestätigung — und sonst nicht. Wer das nicht sauber macht, haftet im Streit allein nach dem HGB und ohne die Begrenzungen, die er sich vereinbart glaubte.
Was passiert bei einem Schaden in einer multimodalen Kette?
Dann entscheidet der Streckenabschnitt über das Haftungsregime. § 452 HGB regelt den Vertrag über mehrere Verkehrsträger; welches Recht gilt, hängt davon ab, wo der Schaden entstanden ist. Bei einem Containerverlust lässt sich genau das oft nicht feststellen — und deshalb sollte die Deckung die Kette abbilden, nicht nur den Lkw.
Reicht eine höhere Versicherungssumme?
Meistens nicht, weil das Problem selten die Summe ist. Es ist die Abgrenzung: In welcher Rolle handeln Sie bei welchem Auftrag? Ein Betrieb, der befördert, lagert und Kontraktlogistik macht, braucht mehrere ineinandergreifende Verträge — eine große Police über alles gibt es nicht.
Warum steht dieses Thema bei einer Revier-Marke?
Weil der Standort die Fragen erzeugt. Nach Angaben des Hafenbetreibers duisport werden am Duisburger Hafen jährlich über 100 Millionen Tonnen Güter umgeschlagen, darunter rund vier Millionen Standardcontainer; rund 300 Transport- und Logistikunternehmen sitzen dort, verteilt auf 21 Hafenbecken. Binnenschiff, Bahn und Lkw treffen auf engem Raum aufeinander — also wechselt in fast jedem Auftrag der Verkehrsträger und in vielen das Haftungsregime.
Müssen wir alles kündigen und neu machen?
Nein. Was läuft und passt, bleibt. Getauscht wird nur, wo der Betrieb wirklich besser dasteht — und niemals, bevor der neue Schutz sicher greift.
Kommen Sie auch in den Betrieb?
Klar, wenn es hilft: Wo mit Maschinen, Material oder auf fremden Baustellen gearbeitet wird, sieht man vor Ort mehr als am Bildschirm. Geht es nur um Verträge, sparen Sie sich mit einem Video-Termin die Zeit.
