Bauherren & Bauleistung im Ruhrgebiet
StartGewerbe › Bauherren & Bauleistung
Gewerbe & Selbst­ständige · Ruhrgebiet

Bauherren & Bauleistung

Alle, die ein neues Haus bauen, sollten für dieses Vorhaben unbedingt eine Bauherren­haftpflicht­versicherung abschließen, denn mit dem ersten Spatenstich haften sie für Schäden, die rund um das Bauprojekt entstehen. Wer eine bestehende Immobilie umbaut, sollte vorher in den Vertragsbedingungen seiner Privat­haft­pflicht­versicherung nachsehen, ob kleinere Bauvorhaben im Schutz inbegriffen sind. - Wir kümmern uns für Sie darum!

— Was das im Ruhrgebiet bedeutet

Im Revier wird viel auf fremdem Grund gearbeitet: Montage, Wartung, Bau, Logistik. Genau daran hängen die Deckungsfragen — Tätigkeits­schäden, Bearbeitungs­schäden, Arbeiten an fremden Anlagen. Steht die Tätigkeit nicht sauber im Vertrag, hilft auch eine hohe Summe nicht.

Das Wichtigste in Kürze
  • Meist der Bauherr, der die Kosten anteilig auf die beteiligten Betriebe umlegt.
  • Bei einer Vernachlässigung der Pflichten, müssen Bauherren für einen daraus resultierenden Schaden in voller Höhe haften.
  • Die Bauleistungs­versicherung sichert das entstehende Bauwerk selbst gegen unvorhergesehene Schäden während der Bauzeit ab — durch Sturm, Vandalismus oder Ungeschicklichkeit.
Bauherren­haftpflicht­versicherung in Kürze

Unabhängige Beratung und Vergleich

Schützt Bauherren vor Ansprüchen Dritter, die auf der Baustelle zu Schaden kommen
Abgesichert sind Personenschäden, Sachschäden sowie daraus entstehende Vermögens­schäden an Dritten
Bauherren­haftpflicht­versicherung tritt dann ein, wenn der Versicherungs­nehmer seine Pflichten (Auswahlpflicht, Verkehrs­sicherungspflicht, Überwachungspflicht, Eingreifpflicht) verletzt
Allgemeine Informationen zur Bauherren­haftpflicht­versicherung

Bei einer Vernachlässigung der Pflichten, müssen Bauherren für einen daraus resultierenden Schaden in voller Höhe haften. Dies kann im schlimmsten Fall, sowohl geschäftlich wie auch privat, den finanziellen Ruin bedeuten. Selbst, wenn der Schaden von einem der Handwerker verursacht wurde, kann sich der Geschädigte mit seinen Forderungen direkt an den Bauherren wenden.

Schadenbeispiele für eine Bauherren­haftpflicht­versicherung
  • Vor Fertigstellung einer Praxis geht das Bauunternehmen insolvent. Der Auftraggeber verklagt den Bauherren, da dieser als Schuldner in solchen Fällen bürgt. Die Bauherren­haftpflicht­versicherung übernimmt den Schadens­ersatzanspruch.
  • "Eltern haften für ihr Kinder": Dieser Hinweis entbindet den Bauherren nicht von seiner Haftbarkeit. Die Kinder verletzen sich beim Spielen auf der Baustelle. Die Bauherren­haftpflicht­versicherung haftet für die Schadens­ersatzansprüche.

Kontaktieren Sie uns für eine unabhängige und unverbindliche Beratung.

Wir vergleichen für Sie individuell.

0201 - 2196 8933 Oder: info@revier-versicherungs­makler.de

Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Die eigene Bauleistung bis zur Abnahmegegen unvorhergesehene Schäden, Sturm, Diebstahl eingebauter Teile.
  • Bauherren und Auftragnehmerje nach Vertrag versichert.
  • Ungewöhnliche WitterungStarkregen und Frost am Rohbau.
  • Vandalismus auf der Baustelle.

Auf der Baustelle trägt der Auftragnehmer das Risiko bis zur Abnahme — die Bauleistungs­versicherung schließt genau diese Zeit.

SO LÄUFT DER GEWERBE-CHECK
1Termin — online oder im Betrieb

Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

2Betriebs­beschreibung lesen

Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?

3Lücken und Doppeltes

Tätigkeits­schäden, Außen­versicherung, Betriebs­unter­brechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.

Bauherren & Bauleistung — unabhängig eingeordnet.
Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Kein Verkaufsdruck
Termin buchenAnfrage senden

Bauherren & Bauleistung im Detail.

Zwei Verträge für die Bauzeit

Die Bauleistungs­versicherung sichert das entstehende Bauwerk selbst gegen unvorhergesehene Schäden während der Bauzeit ab — durch Sturm, Vandalismus oder Ungeschicklichkeit. Mit der Abnahme endet sie.

Einen anderen Fall deckt die Bauherren­haftpflicht: Schäden, die Dritten auf oder durch die Baustelle entstehen. Für die Verkehrs­sicherung haften Sie als Bauherr auch dann, wenn Sie die Arbeiten vergeben haben — Stolperfallen, herabfallende Teile und Schäden am Nachbar­grundstück sind die typischen Fälle.

Zwei Punkte, die während der Bauzeit untergehen

Feuerschäden am Rohbau enthält die Bauleistungs­versicherung meist nicht. Dafür gibt es die Feuerrohbau­versicherung, die häufig beitragsfrei in der späteren Gebäude­versicherung steckt — vorausgesetzt, sie wird rechtzeitig beantragt.

Der zweite Punkt sind Eigenleistungen. Wer selbst mit anpackt, ist dabei nicht gesetzlich unfallversichert und sollte sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden und privat absichern.

Wer abschließt und wer die Kosten trägt

Abschließen kann die Bauleistungs­versicherung der Bauherr oder das ausführende Unternehmen. Üblich ist, dass der Bauherr versichert und die Kosten anteilig auf die beteiligten Firmen umlegt — das erspart den Streit darüber, wer für welchen Schaden geradesteht.

Gedeckt sind unvorhergesehene Beschädigungen der Bauleistung: Sturm, Starkregen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit und der Diebstahl fest eingebauter Teile. Nicht gedeckt sind Mängel der Bauleistung selbst — dafür haftet der ausführende Betrieb.

Von der Baustelle zum fertigen Gebäude

Der Schutz läuft von Baubeginn bis zur Abnahme, danach übernimmt die Wohngebäude- oder Firmen­gebäude­versicherung. Verzögert sich die Abnahme oder wird das Gebäude vorher genutzt, klafft an dieser Schnittstelle eine Lücke.

Zieht sich die Bauphase, gehört außerdem geklärt, wie mit Winterpausen und Baustillstand umgegangen wird — viele Verträge sehen dafür eigene Regelungen oder Meldepflichten vor.

Typische Schadenfälle

  • Starkregen setzt den Rohbau unter Wasser.
  • Baumaterial wird von der Baustelle gestohlen.
  • Vandalismus beschädigt frisch verputzte Wände.
  • Ein Sturm wirft das Gerüst um und beschädigt die Fassade.

Woran die Deckung im Schadenfall scheitert

Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:

  • Der Versicherungs­schutz endete mit der Abnahme, der Schaden trat danach ein.
  • Diebstahl war nur für fest eingebaute Teile gedeckt.
  • Mängel der Bauleistung selbst sind nie versichert — dafür haftet der Betrieb.
  • Der Baustillstand über den Winter war nicht gemeldet.
Noch tiefer im Detail. Für dieses Thema führt unsere Gewerbe-Spezialeinheit B Insurance eine ausführliche Fachseite: Versicherung für Bauunternehmen — mit Schadenbeispielen, Ausschlüssen und Prüfpunkten im Volltext. Die Beratung selbst läuft weiter über uns, direkt vor Ort.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Selbst rechnen

Der Vergleichsrechner, den wir auch nutzen.

Tarife zuerst selbst vergleichen — mit demselben Rechner wie in unserer Beratung. Der Rechner ist unserem Maklerbüro zugeordnet: Schließen Sie dort ab, übernehmen wir die Betreuung und ordnen das Ergebnis auf Wunsch persönlich ein. Er wird erst geladen, wenn Sie ihn öffnen; vorher geht kein Aufruf an innosystems.net. Lieber gleich gemeinsam? Anfrage senden.

Beim Öffnen wird der Rechner von innosystems.net (Deutschland) eingebettet — Details in der Datenschutzerklärung. Lädt er nicht: Rechner in neuem Fenster öffnen.

Häufige Fragen.

Was kostet uns die Gewerbeberatung?

Nichts obendrauf. Wir werden über die Courtage vergütet, die im Beitrag sowieso steckt. Wenn wir jemals etwas anderes vereinbaren, dann vorher und schriftlich.

Wer schließt die Bauleistungs­versicherung ab?

Meist der Bauherr, der die Kosten anteilig auf die beteiligten Betriebe umlegt. Das vermeidet Streit darüber, wer für welchen Schaden aufkommt.

Sind Mängel der Bauleistung mitversichert?

Nein. Versichert sind unvorhergesehene Beschädigungen von außen. Für Mängel der eigenen Leistung haftet der ausführende Betrieb — dafür gibt es keine Versicherung.

Müssen wir alles kündigen und neu machen?

Nein. Was läuft und passt, bleibt. Getauscht wird nur, wo der Betrieb wirklich besser dasteht — und niemals, bevor der neue Schutz sicher greift.

Kommen Sie auch in den Betrieb?

Klar, wenn es hilft: Wo mit Maschinen, Material oder auf fremden Baustellen gearbeitet wird, sieht man vor Ort mehr als am Bildschirm. Geht es nur um Verträge, sparen Sie sich mit einem Video-Termin die Zeit.

— UND JETZT?
Bauherren & Bauleistung: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

Mehr für Betriebe.

Kundenbewertungenauf ProvenExpert ansehen