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Bauherren & Bauleistung
Alle, die ein neues Haus bauen, sollten für dieses Vorhaben unbedingt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen, denn mit dem ersten Spatenstich haften sie für Schäden, die rund um das Bauprojekt entstehen. Wer eine bestehende Immobilie umbaut, sollte vorher in den Vertragsbedingungen seiner Privathaftpflichtversicherung nachsehen, ob kleinere Bauvorhaben im Schutz inbegriffen sind. - Wir kümmern uns für Sie darum!
Im Revier wird viel auf fremdem Grund gearbeitet: Montage, Wartung, Bau, Logistik. Genau daran hängen die Deckungsfragen — Tätigkeitsschäden, Bearbeitungsschäden, Arbeiten an fremden Anlagen. Steht die Tätigkeit nicht sauber im Vertrag, hilft auch eine hohe Summe nicht.
- Meist der Bauherr, der die Kosten anteilig auf die beteiligten Betriebe umlegt.
- Bei einer Vernachlässigung der Pflichten, müssen Bauherren für einen daraus resultierenden Schaden in voller Höhe haften.
- Die Bauleistungsversicherung sichert das entstehende Bauwerk selbst gegen unvorhergesehene Schäden während der Bauzeit ab — durch Sturm, Vandalismus oder Ungeschicklichkeit.
Bauherrenhaftpflichtversicherung in Kürze
Unabhängige Beratung und Vergleich
Allgemeine Informationen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung
Bei einer Vernachlässigung der Pflichten, müssen Bauherren für einen daraus resultierenden Schaden in voller Höhe haften. Dies kann im schlimmsten Fall, sowohl geschäftlich wie auch privat, den finanziellen Ruin bedeuten. Selbst, wenn der Schaden von einem der Handwerker verursacht wurde, kann sich der Geschädigte mit seinen Forderungen direkt an den Bauherren wenden.
Schadenbeispiele für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Vor Fertigstellung einer Praxis geht das Bauunternehmen insolvent. Der Auftraggeber verklagt den Bauherren, da dieser als Schuldner in solchen Fällen bürgt. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt den Schadensersatzanspruch.
- "Eltern haften für ihr Kinder": Dieser Hinweis entbindet den Bauherren nicht von seiner Haftbarkeit. Die Kinder verletzen sich beim Spielen auf der Baustelle. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung haftet für die Schadensersatzansprüche.
Kontaktieren Sie uns für eine unabhängige und unverbindliche Beratung.
Wir vergleichen für Sie individuell.
0201 - 2196 8933 Oder: info@revier-versicherungsmakler.de
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
- Die eigene Bauleistung bis zur Abnahmegegen unvorhergesehene Schäden, Sturm, Diebstahl eingebauter Teile.
- Bauherren und Auftragnehmerje nach Vertrag versichert.
- Ungewöhnliche WitterungStarkregen und Frost am Rohbau.
- Vandalismus auf der Baustelle.
- Diebstahl nicht eingebauter Materialiennur mit Einschluss.
- Mängel der eigenen ArbeitGewährleistung ist nicht versichert.
- Schäden nach Abnahmedann gilt die Gebäudeversicherung.
- Normale WitterungRegen im Herbst ist kein unvorhergesehenes Ereignis.
Auf der Baustelle trägt der Auftragnehmer das Risiko bis zur Abnahme — die Bauleistungsversicherung schließt genau diese Zeit.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
Bauherren & Bauleistung im Detail.
Zwei Verträge für die Bauzeit
Die Bauleistungsversicherung sichert das entstehende Bauwerk selbst gegen unvorhergesehene Schäden während der Bauzeit ab — durch Sturm, Vandalismus oder Ungeschicklichkeit. Mit der Abnahme endet sie.
Einen anderen Fall deckt die Bauherrenhaftpflicht: Schäden, die Dritten auf oder durch die Baustelle entstehen. Für die Verkehrssicherung haften Sie als Bauherr auch dann, wenn Sie die Arbeiten vergeben haben — Stolperfallen, herabfallende Teile und Schäden am Nachbargrundstück sind die typischen Fälle.
Zwei Punkte, die während der Bauzeit untergehen
Feuerschäden am Rohbau enthält die Bauleistungsversicherung meist nicht. Dafür gibt es die Feuerrohbauversicherung, die häufig beitragsfrei in der späteren Gebäudeversicherung steckt — vorausgesetzt, sie wird rechtzeitig beantragt.
Der zweite Punkt sind Eigenleistungen. Wer selbst mit anpackt, ist dabei nicht gesetzlich unfallversichert und sollte sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden und privat absichern.
Wer abschließt und wer die Kosten trägt
Abschließen kann die Bauleistungsversicherung der Bauherr oder das ausführende Unternehmen. Üblich ist, dass der Bauherr versichert und die Kosten anteilig auf die beteiligten Firmen umlegt — das erspart den Streit darüber, wer für welchen Schaden geradesteht.
Gedeckt sind unvorhergesehene Beschädigungen der Bauleistung: Sturm, Starkregen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit und der Diebstahl fest eingebauter Teile. Nicht gedeckt sind Mängel der Bauleistung selbst — dafür haftet der ausführende Betrieb.
Von der Baustelle zum fertigen Gebäude
Der Schutz läuft von Baubeginn bis zur Abnahme, danach übernimmt die Wohngebäude- oder Firmengebäudeversicherung. Verzögert sich die Abnahme oder wird das Gebäude vorher genutzt, klafft an dieser Schnittstelle eine Lücke.
Zieht sich die Bauphase, gehört außerdem geklärt, wie mit Winterpausen und Baustillstand umgegangen wird — viele Verträge sehen dafür eigene Regelungen oder Meldepflichten vor.
Typische Schadenfälle
- Starkregen setzt den Rohbau unter Wasser.
- Baumaterial wird von der Baustelle gestohlen.
- Vandalismus beschädigt frisch verputzte Wände.
- Ein Sturm wirft das Gerüst um und beschädigt die Fassade.
Woran die Deckung im Schadenfall scheitert
Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Der Versicherungsschutz endete mit der Abnahme, der Schaden trat danach ein.
- Diebstahl war nur für fest eingebaute Teile gedeckt.
- Mängel der Bauleistung selbst sind nie versichert — dafür haftet der Betrieb.
- Der Baustillstand über den Winter war nicht gemeldet.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Der Vergleichsrechner, den wir auch nutzen.
Tarife zuerst selbst vergleichen — mit demselben Rechner wie in unserer Beratung. Der Rechner ist unserem Maklerbüro zugeordnet: Schließen Sie dort ab, übernehmen wir die Betreuung und ordnen das Ergebnis auf Wunsch persönlich ein. Er wird erst geladen, wenn Sie ihn öffnen; vorher geht kein Aufruf an innosystems.net. Lieber gleich gemeinsam? Anfrage senden.
Beim Öffnen wird der Rechner von innosystems.net (Deutschland) eingebettet — Details in der Datenschutzerklärung. Lädt er nicht: Rechner in neuem Fenster öffnen.
Häufige Fragen.
Was kostet uns die Gewerbeberatung?
Nichts obendrauf. Wir werden über die Courtage vergütet, die im Beitrag sowieso steckt. Wenn wir jemals etwas anderes vereinbaren, dann vorher und schriftlich.
Wer schließt die Bauleistungsversicherung ab?
Meist der Bauherr, der die Kosten anteilig auf die beteiligten Betriebe umlegt. Das vermeidet Streit darüber, wer für welchen Schaden aufkommt.
Sind Mängel der Bauleistung mitversichert?
Nein. Versichert sind unvorhergesehene Beschädigungen von außen. Für Mängel der eigenen Leistung haftet der ausführende Betrieb — dafür gibt es keine Versicherung.
Müssen wir alles kündigen und neu machen?
Nein. Was läuft und passt, bleibt. Getauscht wird nur, wo der Betrieb wirklich besser dasteht — und niemals, bevor der neue Schutz sicher greift.
Kommen Sie auch in den Betrieb?
Klar, wenn es hilft: Wo mit Maschinen, Material oder auf fremden Baustellen gearbeitet wird, sieht man vor Ort mehr als am Bildschirm. Geht es nur um Verträge, sparen Sie sich mit einem Video-Termin die Zeit.
